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Amtliche Bekanntmachungen

Ordnung zur Änderung
der Studien- und Prüfungsordnung für das
Weiterbildende Studium Steuerwissenschaften an der
Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
vom 12. Dezember 2002
vom
28. August 2003



Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV. NW. S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Januar 2003 (GV. NW. 223), hat die Westfälische Wilhelms-Universität Münster die folgende Ordnung erlassen:

Artikel I   

Die Studien- und Prüfungsordnung für das Weiterbildende Studium Steuerwissen-schaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 12. Dezember 2002 (AB Uni 03/6) wird wie folgt geändert:
1.
§ 5 Abs. 2 Satz 1 erhält folgende Fassung:
"Das Studium hat einen Umfang von 25,3 Semesterwochenstunden."
2.
§ 6 Abs. 1 entfällt
3.
§ 6 Abs. 2 wird zu § 6 Abs. 1 und erhält folgende Fassung:
"Das Weiterbildende Studium Steuerwissenschaften beinhaltet folgende Veranstaltungen:
Im Wintersemester  
Ertragsteuerrecht I (insbes. Einkünfte aus Gewerbebetrieb) 0,9 SWS
Ertragsteuerrecht II (insbes. Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung) 0,4 SWS
Buchführung 0,9 SWS
Ertragsteuerrecht III (insbes. Lohnsteuerrecht) 0,4 SWS
Handels- u. Steuerbilanzrecht 0,9 SWS
Ertragsteuerrecht IV (insbes. private Veräußerungsgewinne) 0,4 SWS
Ertragsteuerrecht V (insbes. Besteuerung von Personengesellschaften) 1,3 SWS
Ertragsteuerrecht VI (Körperschaft- und Gewerbesteuerrecht) 1,3 SWS
Abgabenordnung, Verfahrensrecht, FGO 0,4 SWS
Steuerbilanzpolitik 0,9 SWS
Ertragsteuerrecht VII (Umwandlungssteuerrecht) 1,3 SWS
Internationales Steuerrecht 1,3 SWS
Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht 0,9 SWS
Einführung VWL 0,4 SWS
Verfassungs- und europarechtliche Bezüge des Steuerrechts 0,9 SWS
Einführung BWL 0,4 SWS
Unternehmensnachfolge/Unternehmenskauf 0,9 SWS
Rechtsformplanung und Umwandlungen 0,4 SWS
Grunderwerbsteuerrecht 0,4 SWS
Gesellschaftsrecht/Umwandlungsrecht 0,9 SWS
VWL I - Allgemeine Steuerlehre 1,3 SWS
VWL II - Spezielle Steuerlehre 1,3 SWS
   
Im Sommersemester  
BWL I - Einfluss von Steuern auf unternehmerische Entscheidungen 1,4 SWS
BWL II - Konzernbilanzen 1,4 SWS
Abgabenordnung, Verfahrensrecht, FGO 1,4 SWS
Umsatzsteuerrecht 1,0 SWS
Verbrauchsteuerrecht 0,5 SWS
Steuerfahndungs- und Steuerstrafrecht 1,4 SWS
   
Insgesamt 25,3 SWS
4.
§ 6 Abs. 3 wird zu § 6 Abs. 2 und wird wie folgt geändert:
"Der Ablauf des Studiums ergibt sich aus dem Studienverlaufsplan. Der Studienverlaufsplan ist dieser Studienordnung als Empfehlung für einen sachgerechten Ablauf des Studiums hinzugefügt."
5.
§ 7 Abs. 3 Satz 2 erhält folgende Fassung:
"Zur differenzierten Bewertung der Prüfungsleistungen können durch Erniedrigen oder Erhöhen der einzelnen Noten um 0,3 Zwischenwerte gebildet werden; die Noten 4,3, 4,7 und 5,3 sind dabei ausgeschlossen."
6.
§ 9 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
"Zum Erwerb des Hochschulgrads müssen:
1.
mindestens 15 Klausuren mit "rite" bewertet worden sein, wobei mindestens folgende Klausuren dabei enthalten sein müssen:
a)
von den beiden volkswirtschaftlichen Klausuren
VWL I - Allgemeine Steuerlehre
VWL II - Spezielle Steuerlehre

mindestens eine Klausur
b)
von den vier betriebswirtschaftlichen Klausuren
Steuerbilanzpolitik
Rechtsformplanung und Umwandlungen
BWL I - Einfluss von Steuern auf unternehmerische Entscheidungen

BWL II - Konzernbilanzen mindestens drei Klausuren
c)
von den restlichen Klausuren mindestens 11 Klausuren.
2.
und die Masterarbeit mit mindestens "rite" bewertet worden sein."
7.
§ 9 Abs. 2 Nr. 1 erhält folgende Fassung:
"Das arithmetische Mittel der fünfzehn besten Klausuren (unter Berücksichtigung der Regelung in Abs. 1 Nr. 1) wird errechnet."
8.
§ 12 Satz 2 wird wie folgt geändert:
"Die einschließenden Klammer entfallen."
9.
Der Studienverlaufsplan als Anlage zur Studienordnung erhält folgende neue Fassung:
"Die Veranstaltungen finden als Blockveranstaltungen jeweils an den Wochenenden (donnerstags bis samstags) statt.
Im Wintersemester
Ertragsteuerrecht I (insbes. Einkünfte aus Gewerbebetrieb)
Ertragsteuerrecht II (insbes. Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung)
Buchführung
Ertragsteuerrecht III (insbes. Lohnsteuerrecht)
Handels- u. Steuerbilanzrecht
Ertragsteuerrecht IV (insbes. private Veräußerungsgewinne)
Ertragsteuerrecht V (insbes. Besteuerung von Personengesellschaften)
Ertragsteuerrecht VI (Körperschaft- und Gewerbesteuerrecht)
Abgabenordnung, Verfahrensrecht, FGO
Steuerbilanzpolitik
Ertragsteuerrecht VII (Umwandlungssteuerrecht)
Internationales Steuerrecht
Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht
Einführung VWL
Verfassungs- und europarechtliche Bezüge des Steuerrechts
Einführung BWL
Unternehmensnachfolge/Unternehmenskauf
Rechtsformplanung und Umwandlungen
Grunderwerbsteuerrecht
Gesellschaftsrecht/Umwandlungsrecht
VWL I - Allgemeine Steuerlehre
VWL II - Spezielle Steuerlehre
 
Im Sommersemester
BWL I - Einfluss von Steuern auf unternehmerische Entscheidungen
BWL II - Konzernbilanzen
Umsatzsteuerrecht
Verbrauchsteuerrecht
Steuerfahndungs- und Steuerstrafrecht
 
Masterarbeit"

Artikel II   

Die vorstehende Ordnung findet auf alle Studierenden Anwendung, die ab dem Wintersemester 2003/2004 erstmals an dem Weiterbildungs Studium Steuerwissenschaften teilnehmen.


Artikel III   

Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Westfälischen Wilhelms-Universität (AB Uni) in Kraft.


Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fachbereichsrats der Rechtswissenschaftlichen Fakultät vom 15. Juli 2003 und des Beschlusses des Fachbereichsrats der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät vom 23. Juli 2003


    Münster, den 28. August 2003





      Der Rektor




      Prof. Dr. J. Schmidt





Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08. Februar 1991 (AB Uni 91/1), geändert am 23. Dezember 1998 (AB Uni 99/4), hiermit verkündet.



     Münster, den 28. August 2003





      Der Rektor




      Prof. Dr. J. Schmidt


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