Das Studierendenparlament der Westfälischen Wilhelms-Universität hat gemäß § 79 Abs. 2
Hochschulgesetz folgende Änderung der Beitragsordnung der Studierendenschaft beschlossen: |
Zum Wintersemester 2003/2004 erhält § 2 der Beitragsordnung folgende Fassung: |
"§ 2 Beitragshöhe |
Der Beitrag beträgt 54,95 €. Er setzt sich zusammen aus |
1. |
9,82 € für die Aufgaben der Studierendenschaft |
2. |
1,28 € für den Studierendensport |
3. |
43,85 € für ein Semesterticket." |
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Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Studierendenparlaments vom 2.06.2003
und der Genehmigung des Rektorats vom 18.06.2002. |
Münster, den 23.06.2003
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Der Rektor
Prof. Dr. J. Schmidt
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Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die
Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08.02.1991 (Ab Uni 91/1),
zuletzt geändert am 23.12.1998 (AB Uni 99/4), hiermit verkündet. |
Münster, den 23.06.2003
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Der Rektor
Prof. Dr. J. Schmidt
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