Satzung vom 2.6.2003 zur
Änderung der Satzung
der Studierendenschaft der Westfälischen Wilhelms-Universität
vom 22.10.2002
Das Studierendenparlament der Westfälischen Wilhelms-Universität hat gern. § 73 Abs. 3 Hochschulgesetz folgende Änderung
der Satzung der Studierendenschaft beschlossen: |
Artikel I
In § 9 Abs. 3 wird folgender Satz 3 eingefügt:
"Wahl und Abwahl der SP-Präsidentin/des SP-Präsidenten und ihrer Stellvertreterinnen /Stellvertreter werden in der Geschäftsordnung
geregelt." |
Artikel II
Diese Satzung tritt mit ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der
Westfälischen Wilhelms-Universität in Kraft. |
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Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Studierendenparlaments vom 2.6.2003 und der Genehmigung des Rektorats vom 18.6.2002 |
Münster, den 23.06.2003
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Der Rektor
Prof. Dr. J. Schmidt
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Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die
Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08.02.91
(AB Uni 91/1), geändert am 23.12.98 (AB Uni 99/4), hiermit verkündet. |
Münster, den 23.06.2003
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Der Rektor
Prof. Dr. J. Schmidt
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