Diese Ordnung gilt für die vom Institut für Altertumskunde am Fachbereich Geschichte/Philosophie angebotenen
Kurse "Einführung in die lateinische Sprache I", "Einführung in die lateinische Sprache II" und "Einführung in die lateinische
Sprache III". |
(1) |
Zur Teilnahme an den in § 1 genannten Kursen berechtigt sind nach Maßgabe von Absatz 2 Studierende,
die an der Westfälischen Wilhelms-Universität für einen Studiengang eingeschrieben sind, innerhalb dessen Kenntnisse der
lateinischen Sprache, die nicht Bestandteil des Curriculums sind, nachgewiesen werden müssen. |
(2) |
Die Teilnahme setzt eine schriftliche Anmeldung voraus. Sie kann wirksam nur erfolgen:
1. |
zu einem Sprachkurs "Einführung in die lateinische Sprache I"
wenn die Bewerberin/der Bewerber seit dem Inkrafttreten dieser Ordnung nicht öfter als einmal zu einem Sprachkurs
"Einführung in die lateinische Sprache I" in einem vorherigen Semester zugelassen war, |
2. |
zu einem Sprachkurs "Einführung in die lateinische Sprache II"
wenn die Bewerberin/der Bewerber die erfolgreiche Teilnahme am Sprachkurs "Einführung in die lateinische Sprache
I" nachweist und seit dem In-Kraft- Treten dieser Ordnung nicht öfter als einmal zum Sprachkurs "Einführung in
die lateinische Sprache II" in einem vorherigen Semester zugelassen war, |
3. |
zu einem Sprachkurs "Einführung in die lateinische Sprache III"
wenn die Bewerberin/der Bewerber die erfolgreiche Teilnahme am Sprachkurs "Einführung in die lateinische Sprache
II" nachweist und seit dem In-Kraft- Treten dieser Ordnung nicht öfter als einmal zu einem Sprachkurs "Einführung
in die lateinische Sprache III" in einem vorherigen Semester zugelassen war. |
Die Dozentinnen und Dozenten der Lateinkurse überprüfen die Identität der angemeldeten Teilnehmerinnen/Teilnehmer
anhand des Studierendenausweises. |
(3) |
Ein Rücktritt von der erfolgten Anmeldung ist nur innerhalb von zwei Wochen, gerechnet vom Tag der
Anmeldung, und nur persönlich durch eine gegenüber der Leitung der Lateinkurse im Institut für Altertumskunde abzugebende
schriftliche Erklärung möglich. |
Diese Ordnung tritt mit Wirkung vom 01. April 2003 in Kraft. |
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Ausgefertigt auf grund des Beschlusses des Fachbereichsrats des Fachbereichs Geschichte/Philosophie
vom 28. Oktober 2002. |
Münster, den 17. Januar 2003
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Der Rektor
Prof. Dr. J. Schmidt
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Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität
über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08.02.1991 (AB Uni 91/1),
zuletzt geändert am 23.12.1998 (AB Uni 99/4), hiermit verkündet. |
Münster, den 17. Januar 2003
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Der Rektor
Prof. Dr. J. Schmidt
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