Westfälische Wilhelms-Universität Münster
Forschungsbericht 2001-2002
 
Institut für Kriminalwissenschaften

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Forschungsschwerpunkte 2001 - 2002

Fachbereich 03 - Rechtswissenschaftliche Fakultät
Institut für Kriminalwissenschaften
Abt. I - Prof. Dr. F. Dencker


Bürgerbegehren in NRW - Mehr als Satzungsfragen

Die Erfolgsaussichten eines Bürgerbegehrens hängen entscheidend von der Ausgestaltung seiner Durchführung durch kommunale Satzungen ab, wie ein Vergleich der Satzungen der Städte Aachen, wo ein Bürgerbegehren gegen die Privatisierung eines kommunalen Unternehmens deutlich gescheitert ist, und Münster, wo ein solches Begehren Erfolg hatte, zeigt. Maßgebliche Faktoren dafür, dass ein Bürgerbegehren trotz der hohen Hürde des Zustimmungs-Quorums von 20 % der Bürgerinnen und Bürger gem. § 26 VII 2 GO NW Erfolg haben kann, sind vor allem die Möglichkeit der Briefwahl sowie die vorherige schriftliche Benachrichtigung aller Bürger über die zur Entscheidung stehende Frage und über den Termin und den Ort der Stimmabgabe.

Beteiligte Wissenschaftler:

Dr. Holger Niehaus, Thomas Marczinkowski

Veröffentlichungen:

Holger Niehaus : Alternative Kommunalpolitik (AKP) 06 / 2002, S. 28
 
 

Hans-Joachim Peter
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Datum: 2003-07-17