Westfälische Wilhelms-Universität
Münster
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Institut für Kriminalwissenschaften Bispinghof 24/25 48143 Münster Geschäftsführender Direktor: Prof. Dr. Friedrich Dencker |
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Forschungsschwerpunkte 2001 - 2002 Fachbereich 03 - Rechtswissenschaftliche Fakultät |
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Bürgerbegehren in NRW - Mehr als Satzungsfragen
Die Erfolgsaussichten
eines Bürgerbegehrens hängen entscheidend von der Ausgestaltung seiner Durchführung
durch kommunale Satzungen ab, wie
ein Vergleich der Satzungen der Städte Aachen, wo ein Bürgerbegehren
gegen die Privatisierung eines kommunalen Unternehmens deutlich gescheitert ist, und Münster,
wo ein solches
Begehren Erfolg hatte, zeigt. Maßgebliche Faktoren dafür, dass ein Bürgerbegehren
trotz der hohen Hürde des
Zustimmungs-Quorums von 20 % der Bürgerinnen und Bürger gem.
§ 26 VII 2 GO NW Erfolg haben kann, sind vor
allem die Möglichkeit
der Briefwahl sowie die vorherige schriftliche Benachrichtigung aller Bürger über die zur
Entscheidung stehende Frage und über den Termin und den Ort der Stimmabgabe.
Beteiligte Wissenschaftler: Veröffentlichungen: |
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