Karl-Heinz Schultze

Betreuer: Prof. Schmoeckel


Titel der Dissertation:

Die Arbeit der Jurisdiktionsgerichte im Herzogtum Kleve in brandenburgisch/preußischer Zeit (1609–1798)


Kurzbeschreibung:

Ziel der Arbeit ist, die alltäglichen Aufgaben der klevischen Jurisdiktionsgerichte im 17. und 18. Jahrhundert vollständig zu erfassen, die Art und Weise der Erledigung dieser Aufgaben darzustellen und die Bedeutung ihrer Arbeit für ihr damaliges Umfeld herauszuarbeiten.
Dabei soll begonnen werden mit einem kurzen historischen Überblick über die alten Herrschaften aus vorbrandenburgischer Zeit und die neueren Belehnungen durch den brandenburgischen Kurfürsten/den preußischen König, wobei auch die Gründe für die besonders zahlreichen Neubelehnungen im 17. Jahrhundert, die Reaktionen Dritter, insbes. der Kirche und Städte auf die Verkleinerung ihrer Gerichtsbezirke, Streitigkeiten über die Grenzen der Jurisdiktionsbezirke, die deutlich unterschiedliche Größe der Jurisdiktionen (manche betrafen mehrere hundert Einwohner, andere nur wenige Häuser) und auch auf einen ev. Rückfall oder eine Auflösung bzw. Zusammenlegung von Jurisdiktionen kurz eingegangen werden soll.
Dem rechtlichen Teil der Arbeit soll eine Darstellung der an der Jurisdiktion beteiligten Personen (Jurisdiktionsinhaber, Jurisdiktionsrichter, Gerichtsschreiber, Bote, Schöffen, Rechtsanwälte und Notare) vorangestellt werden, wobei auch deren Qualifikation, Auswahl und Bestellung, Entlohnung als auch eventuelle Verhaltensregeln aufgezeigt werden sollen. Es folgt dann eine kurze Darstellung der vertikal und horizontal bestehenden Gerichts- und Behördenstruktur, in die die Jurisdiktionsgerichte im Herzogtum Kleve eingebunden waren, um sodann ausführlich die verschiedenen Aufgabenbereiche aus der Rechtsprechung (insbes. Straf- und Zivilgerichtsbarkeit), der freiwilligen Gerichtsbarkeit, der allg. Verwaltung und Steuerverwaltung sowie auch aus dem Ordnungs- bzw. Polizeirecht anhand exemplarischer Fälle aus den Archiven darzustellen, um die damals anzuwendenden bzw. tatsächlich angewendeten materiellen Normen und Verfahrensvorschriften, den Verfahrensgang, die ev. Entscheidungen, die Kosten und deren Verteilung, die Rechtsmittel und die Vollstreckung herauszuarbeiten, auch im Vergleich zu landesherrlichen oder städtischen Gerichten. Abschließend soll die Arbeit der Jurisdiktionsgerichte in ihrem historischen Kontext bewertet werden.