Vincent Nossek

Betreuer: Prof. Schmoeckel


Titel der Dissertation:

Das Prinzip der Öffentlichkeit in der Geschichte des modernen Grundbuchrechts.
Eine rechtsvergleichende Studie zur Entwicklung des Grundbuchrechts in Deutschland, Frankreich und England im 19. Jahrhundert


Kurzbeschreibung:

Das Dissertationsvorhaben beschäftigt sich mit dem Grundbuchrecht und seiner Entwicklung im 19. Jahrhundert. Es wird ein Rechtsvergleich zwischen der preußisch-deutschen, der französischen und der englischen Rechtslage in dem genannten Zeitraum angestrebt.
Ausgangspunkt sind die Umschwünge, Reformen und Revolutionen des ausgehenden 18. und beginnenden 19. Jahrhunderts, an deren Ende ein liberalisierter Immobilienverkehr stand. Dieser Verkehr benötigte gewisse formale Rechtsstrukturen, welche seinen Schutz und damit das Vertrauen der Anleger gewährleisteten. Hier gab es in den drei Vergleichsordnungen relativ zeitgleich eine Bewegung hin zu einem ‚modernen‘ Grundbuchrecht. Das vorhandene Hypotheken- oder Grundbuch wurde von allgemeinverbindlichen Prinzipien durchzogen.
Es wird ein Ziel der Arbeit sein, diese Entwicklung in ihren Grundzügen in den drei Vergleichsordnungen darzustellen und in den allgemeinen historischen Kontext einzuordnen. Dabei sollen auch gerade Auslandsaufenthalte in Frankreich und England hilfreich sein.
Als konkreter Vergleichsgegenstand wird das Einsichtsrecht oder auch die formelle Publizität des Grundbuches dienen. An diesem Element des Grundbuches entzündeten sich in den Gesetzgebungsprozessen immer wieder grundsätzliche Diskussionen. Die drei Vergleichsordnungen entschieden sich dann in den als Ausgangspunkt genommenen Gesetzen in drei verschiedene Richtungen. In Frankreich wurde im Code Civil (1804) in Art. 2196 ein offenes Grundbuch gewählt. In England wurde in den Gesetzen von 1862 und 1925 (Land Registry Act/Land Registration Act) ein geschlossenes Grundbuch gewählt. Das Deutsche Reich übernahm 1896 die schon seit 1872 in Preußen vorhandene Regelung eines Grundbuches, welches nur für denjenigen geöffnet war, der ein berechtigtes, vormals rechtliches, Interesse nachwies.
Den Hauptteil der Arbeit wird ausmachen zu ergründen, warum sich die drei Rechtsordnungen bei der Lösung des Problems für diese unterschiedlichen Wege entschieden.