Marcel Tillmann (Münster)

Betreuer: Prof. Oestmann


Titel der Dissertation:

Die Neuregelung des Verhältnisses zwischen den deutschen Staaten und der katholischen Kirche in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts am Beispiel der sog. res mixtae


Kurzbeschreibung:

Nach dem Reichsdeputationshauptschluss 1803 und dem Ende des Alten Reiches 1806 lag auch das Kirchensystem am Boden. Bisherige Regelungen waren gegenstandslos geworden, Gebietsveränderungen führten zu einer größeren konfessionellen Heterogenität innerhalb einzelner Staaten und auch Bischofsstühle blieben verwaist. Diese Phase des Umbruchs ist geprägt von Versuchen in den einzelnen Staaten, ein neues System für das Verhältnis von Staat und Kirche zu etablieren.

In dieser Dissertation sollen die einseitigen und zweiseitigen Regelungen untersucht werden, die zur Neuregelung des Staatskirchenverhältnisses erlassen wurden. Dabei sind die Fragen leitend, welche Gemeinsamkeiten sich zwischen den einzelnen Staaten finden lassen und wie gefundene Unterschiede zu erklären sind. Untersucht wird ebenso die Bedeutung der Konkordate und Zirkumskriptionsbullen für die Neuorganisation des Staats-Kirche-Verhältnisses. Ein besonderer Schwerpunkt der Untersuchung liegt auf den sog. res mixtae, also Gegenständen, die von weltlicher Seite und/oder von Seiten der Kirche als gemischte Angelegenheiten eingeordnet wurden, da genau hier die Grenze zwischen weltlicher und kirchlicher Gewalt verlief. Hier spielen u. a. die kirchenpolitischen Krisen in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts eine wichtige Rolle, die gegenüber dem sog. Kulturkampf im Kaiserreich häufig untergehen. Ausgewählte Beispiele sollen zudem der Frage nachgehen, inwiefern die Normen auch in der Praxis umgesetzt wurden.

Die Arbeit ist primär der Verfassungsgeschichte und der kirchlichen Rechtsgeschichte zuzuordnen. Damit stößt sie in einen Forschungsbereich vor, der auch von Kirchenhistorikern, Theologen und Allgemein-Historikern besetzt ist.