Magnus Goffin (Bonn)

Betreuer: Prof. Schermaier


Titel der Dissertation:

Selbstversklavung im klassischen römischen Recht


Kurzbeschreibung:

Wie uns die Quellen berichten, gab es neben den häufigsten Wegen in die Sklaverei, namentlich der Geburt als Sklave und der Kriegsversklavung, noch weitere rechtliche Möglichkeiten in die Sklaverei zu gelangen. Manche dieser Möglichkeiten konnten so eingesetzt werden, dass sich jemand bewusst und freiwillig in die Sklaverei begeben konnte und anschließend seinen Status als Freigeborener im Prozess nicht mehr erstreiten konnte oder diesen sogar verlor.
So schreibt Marcian in D. 1,5,5,1 von der rechtlichen Versklavung derjenigen, die sich in einem Alter von über zwanzig Jahren in die Sklaverei verkaufen ließen, um am Kaufpreis zu partizipieren. Auch wenn die Regel eine Antwort auf eine betrügerische Praxis war, bei der der Käufer über den wahren Status getäuscht wurde, konnten die Voraussetzungen ohne Weiteres bewusst herbeigeführt werden, um freiwillig in Sklaverei zu enden.

Wie genau sahen die rechtlichen Möglichkeiten der Selbstversklavung aus? Warum sollte sich jemand freiwillig in die Sklaverei begeben, um auf diese Weise seine noch gerade genutzte Freiheit aufzugeben? Was waren die Motive dahinter und wo lagen die rechtlichen Grenzen? Eine genaue Analyse der vorhandenen Quellen soll Antworten auf die vielen teils juristischen und teils sozialhistorischen Fragen geben.