Jan Hendrik Groß (Bonn)

Betreuer: Prof. Schmoeckel


Titel der Dissertation:

Der völkerrechtliche Kriegsbegriff im 20. Jahrhundert


Kurzbeschreibung:

Was ist Krieg? Im allgemeinen Sprachgebrauch ist der Begriff „Krieg“ fest verankert. Wir bezeichnen einen militärischen Konflikt gewissen Ausmaßes als „Krieg“, haben dabei eine ungefähre, oft individuell geprägte Vorstellung von Art und Umfang der militärischen Gewalt und übertragen den Begriff auch auf nicht militärische Zusammenhänge (Patentkrieg, Ehekrieg, etc.). In der heutigen Rechtswissenschaft scheint der Begriff jedoch an Konturen verloren zu haben. Teileweise wird sogar vertreten, dass dem Begriff „Krieg“ im heutigen Völkerrecht keine Bedeutung mehr zukomme. Jedenfalls scheinen Grenzen, Inhalt und Rechtsfolgen des Begriffs heute ungewisser denn je.

Dies aufgreifend, will die Dissertation das völkerrechtliche Begriffsverständnis von „Krieg“ im vergangenen Jahrhundert beleuchten. Als rechtshistorische Arbeit soll sie dabei das vormalige Rechtsverständnis aufzeigen und die Entwicklung des Rechtsbegriffs im Wandel des Völkerrechts nachzeichnen. Ziel ist es, Stetigkeiten und Brüche nachzuvollziehen, um so zum heutigen Rechts- und Begriffsverständnis beizutragen.

Dabei geht die Arbeit von der These aus, dass das frühere, sog. klassische Völkerrecht zu Beginn des 20. Jahrhundert eine feste Vorstellung von Krieg hatte. Mit dem strukturellen Wandel des Völkerrecht – vom freien „jus ad bellum“ (dem Recht jedes Staates zur Kriegseröffnung) zum grundsätzlichen Gewaltverbot – ging auch ein Wandel des Begriffsverständnisses von „Krieg“ einher. Zu untersuchen ist, welche Folgen daran für die Rechtsanwendung geknüpft wurden.

Ausgehend von dieser Analyse soll – in einem zweiten Teil – das Kriegsverständnis von Carl Schmitt um Gegenstand gemacht werden. Es soll versucht werden, dessen Thesen anhand der Ergebnisse des ersten Teils kritisch zu messen.