Filippo Bonin

Betreuer: Prof. Avenarius


Titel der Dissertation:

Von der lex Iulia de maritandis ordinibus zur lex Papia Poppaea: Die Entwicklung des augusteischen Eherechts im Spiegel der Rechtsquellenlehren der klassischen Zeit


Kurzbeschreibung:

Das augusteische Eherecht wird in zahlreichen Quellen als ein einheitlicher Regelungskomplex („lex Iulia et Papia“) aufgefaßt. Das ist unklassisch, denn zwischen den beiden Gesetzen lagen Jahre.
Man weiß, daß die lex Papia manches abmilderte, was in der lex Iulia zu streng geregelt war. Das ist ungenügend untersucht. Insbesondere ist bisher kaum berücksichtigt worden, daß das klassische Rechtsdenken an der einzelnen rogierten Regelung orientiert war, also Regelungen auf die eine oder die andere Rechtsquelle zurückführte, und bei Kollisionen die Derogation prüfte. Hier wäre etwas an Rückführung bestimmter Regelungen auf das eine oder andere Gesetz zu gewinnen.
Neue Erkenntnisse könnten sich aus dem Stadtrecht von Troesmis ergeben, das noch nicht rechtshistorisch ausgewertet ist.