Dominik Wichmann

Betreuer: Prof. Schmoeckel


Titel der Dissertation:

Kriegsbeute im Landkrieg – Die Entwicklung des Beuterechts zwischen 1750 und 1907


Kurzbeschreibung:

Die Arbeit soll aufzeigen, welche Faktoren zu der immensen Einschränkung des Rechts auf legale Kriegsbeute in dem Zeitraum zwischen der Mitte des 18. Jahrhunderts und 1907 führten.
Dieser Untersuchungszeitraum wird von zwei für das Beuterecht bedeutsamen historischen Entwicklungen flankiert: Einerseits der um die Mitte des 18. Jahrhunderts abgeschlossenen Ablösung von Söldnerheeren durch größere, stehende Heere. Andererseits die verbindliche Festschreibung der Regelungen zum Beuterechts in den Haager Landkriegsordnungen von 1899 und 1907. Der Einsatz großer stehender Heere veränderte die Anforderungen an die Versorgung der Soldaten in Kriegszeiten und machte eine effizientere Versorgungswirtschaft notwendig. Plünderungen verlieren dadurch zunehmend ihre Rechtfertigung als notwendiges Instrument der Versorgung und es folgt ein Prozess der kontinuierlichen rechtlichen Beschneidung und Kodifizierung der Kriegsbeuterechte im Landkrieg, der in den Haager Landkriegsordnungen seinen Abschluss findet.
Betrachtet wird dabei wegen der zeitlich frühesten und zudem relativ homogenen Entwicklung lediglich das zwischen den Mitgliedsstaaten der westlichen Völkerrechtsgemeinschaft gültige Völkerrecht im Landkrieg. Aus Gründen der Umfanges muss eine Untersuchung der insoweit anders verlaufenen Entwicklung im Seebeuterecht wie auch des Beuterechts in Kriegen mit oder zwischen Nichtmitgliedern der westlichen Völkerrechtsgemeinschaft oder in Kolonialkriegen, gesonderter Forschung vorbehalten bleiben.
Anhand des Niederschlages, den die Entwicklung des Beuterechts insbesondere in der zeitgenössischen völkerrechtlichen Literatur und den Bemühungen internationaler Gremien zur Vereinheitlichung des Kriegsvölkerrechts gefunden hat, kann dargelegt werden, dass die treibende Kräfte bei der Eindämmung und Kodifizierung des Beuterechts nicht in erster Linie der Wunsch nach einer Zivilisierung des Krieges, sondern oft politische und militärische Nützlichkeitserwägungen waren.  Dies wird anhand der verschiedenen Arten von Beute und deren gewohnheitsrechtlicher Herkunft erläutert. Dabei wird vor dem Hintergrund der Entwicklung der Kriegstechnik dargestellt, mit welcher rechtlicher Begründung Formen ehemals legalen Beutemachens innerhalb des in der Arbeit betrachteten kurzen Zeitraums zunehmend eingeschränkt und zum Teil sogar gänzlich verboten wurden.
Einen besonderen Rang nimmt schließlich die Untersuchung der beuterechtlichen Legalität der Kunstbeute Napoleons sowie deren Rückführung durch die Alliierten ein. Denn innerhalb der untersuchten Völkerrechtspraxis zwischen den westlichen Staaten stellt dieses Ereignis eine bis zum Kunstraub im Zweiten Weltkrieg einmalige Besonderheit dar. An der darum geführten zeitgenössischen völkerrechtlichen Diskussion werden der Zweck von emotional aufgeladener Beutestücke sowie die hier vorliegenden Besonderheiten anschaulich gemacht.