Verena Vogelsang

Betreuer: Prof. Schmoeckel


Titel der Dissertation:

Von der Ur-Treuhandanstalt zur Treuhandanstalt – Eine rechtshistorische Untersuchung von Alternativen zur rechtlichen Ausgestaltung der Treuhandanstalt


Kurzbeschreibung:

Gegenstand dieser Untersuchung ist die Entstehungsgeschichte der Treuhandanstalt im Jahr 1990 insbesondere in Bezug auf ihre Funktion bei der Eigentumstransformation des Volkseigentums in der DDR und ihre Neuordnung durch das Gesetz zur Privatisierung und Reorganisation des volkseigenen Vermögens (Treuhandgesetz). Wie in der bisherigen Fachliteratur wird auch in dieser Untersuchung begrifflich zwischen der sog. Ur-Treuhandanstalt (UrTHA) und der Treuhandanstalt (THA) aufgrund der unterschiedlichen Zielsetzungen differenziert. Die sog. UrTHA wurde am 1. März 1990 in der DDR zur Wahrung des Volkseigentums gegründet, aus ihr ging mit Inkrafttreten des Treuhandgesetzes am 1. Juli 1990 die THA mit der neuen Aufgabe der Privatisierung der Volkseigenen Betriebe hervor. Während sich die Zielsetzungen und Aufgabenstellungen der UrTHA und der THA grundlegend voneinander unterschieden, wurde die Rechtsform der Anstalt des öffentlichen Rechts durch das Treuhandgesetz nicht verändert. Die Kernfrage der Untersuchung in Bezug auf die Neuordnung ist, weshalb der Gesetzgeber auch im Rahmen der Reform durch das Treuhandgesetz die Anstalt öffentlichen Rechts als Rechtsform wählte und welche Alternativen in diesem Zusammenhang – auch zur weiteren rechtlichen Ausgestaltung – im Gesetzgebungsverfahren diskutiert wurden.