Harry-Westermann-Preis


gegründet 1987
   
Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Münster vergibt einmal im Jahr Harry Westermann-Preise für besonders hervorragende Arbeiten des wissenschaftlichen achwuchses.

Der 1986 verstorbene große Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Harry Westermann hat die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Münster über nahezu vierzig Jahre – insbesondere in Zusammenarbeit mit den Professoren Max Kaser und Thomas Dietz sowie Hans Julius Wolff, später Hans Brox und Helmuth Schelsky – maßgeblich geprägt. Nach seinem Tode haben Schüler, frühere Auftraggeber und Freunde nach maßgeblicher Initiative von Prof. Dr. Dr. h.c. Helmut Kollhosser eine Sammlung durchgeführt und einen Fonds eingerichtet, der als nichtrechtsfähige Stiftung von der Universitätsgesellschaft Münster e.V. zum Zwecke der Förderung des Münsterischen wissenschaftlichen Nachwuchses der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Münster verwaltet wird. Aus den Erträgnissen des Stiftungsvermögens, das sich im Jahre 2016 auf 250.000 Euro belief, werden jährlich Preisgelder für besonders hervorragende wissenschaftlichen Arbeiten vergeben.

Konnten früher nur die Verfasser von Arbeiten aus einem der Forschungsgebiete von Harry Westermann mit einem Preis bedacht werden, ist diese Beschränkung nach einer Satzungsänderung im Jahre 2003 weggefallen. Somit kommen alle an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät geschriebenen Arbeiten für die Preisverleihung in Betracht. In der Regel werden zwei bis vier Preise für hervorragende Dissertationen vergeben.

Über die Preisvergabe entscheidet das Kuratorium des Harry Westermann-Preises, das sich aus drei Professoren der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Münster sowie aus zwei Mitgliedern der Universitätsgesellschaft zusammensetzt, die nicht der Rechtswissenschaftlichen Fakultät angehören dürfen. Die Übergabe des Preises erfolgt im Rahmen der Promotionsfeier der Fakultät in der Aula des Universitätsschlosses. Neben der Überreichung der Urkunden und der damit verbundenen geldlichen Zuwendungen werden die prämierten Arbeiten vorgestellt. Dies dient zugleich der schnellen Verbreitung der wissenschaftlichen Erkenntnisse und soll den Zuhörern einen Eindruck von den rechtswissenschaftlichen Fragen der Zeit vermitteln. Ferner wird die Erinnerung an einen bedeutenden Wissenschaftler der Universität Münster wachgehalten.

Eine Übersicht über die Preisträger*innen finden Sie hier.

Preisverleihung 2023

Dekanin Prof. Dr. Petra Pohlmann (1.v.r.) und Prof. Dr. Dirk Ehlers (Kuratoriumsvorsitzender Harry Westermann-Preis, 1.v.l.) gratulieren den diesjährigen Preisträger*innen (v.l.): Maria Henke, Ludwig Richter, Yaron Levy, Nicole Hövelmeyer, Niklas Gasse.
© Marta Zimmer