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Erste Jahrestagung des Kollegs untersucht Ausnahme und Vielfalt im Recht

© khk

Die erste Jahrestagung des Käte Hamburger Kollegs nimmt vom 15. bis 17. September den Zusammenhang zwischen rechtlicher Ausnahme und Rechtsvielfalt in den Blick. Dabei geht es um die Frage, inwieweit das Verhältnis von Einheit und Vielfalt dieselbe oder eine ähnliche Grenzlinie markiert wie das Verhältnis von Regel und Ausnahme. Die international besetzte Tagung versammelt Forschende aus der Geschichte, der Rechtsgeschichte und der Ethnologie und markiert den Höhepunkt des Jahresthemas „Ausnahme und Vielfalt“.

Recht kennt viele Ausnahmen

Die Figur der Ausnahme hat im Recht eine lange Tradition. Schon im antiken Rom formten die Erfordernisse der Tagespolitik das Recht weit stärker, als spätere Kodifizierungen vermuten lassen. In den ständischen Gesellschaften des Mittelalters und der Frühen Neuzeit basierte Rechtsetzung dann vor allem auf der Vergabe von Privilegien an Einzelpersonen oder bestimmte Gruppen. Diese Privilegien wurden als Ausnahmen vom regelhaften Gemeinen Recht verstanden. Und selbst das Recht in der Moderne kennt bei allen Systematisierungsbemühungen eine Vielzahl von Ausnahmen und Sonderregelungen.

Wie genau sich Ausnahmen in historischer Perspektive auf Formen der Vielfalt bzw. Vereinheitlichung im Recht auswirkten, ist indes eine offene Forschungsfrage. „Im Rahmen einer Tagung, die wie das Kolleg selbst, interdisziplinär und epochenübergreifend angelegt ist, verbietet sich eine umfassende Phänomenologie“, betonen die Organisatoren und Kolleg-Direktoren Prof. Dr. Ulrike Ludwig und Prof. Dr. Peter Oestmann. „Stattdessen zielen wir auf eine intensive Auseinandersetzung, die durchaus konfrontativ sein darf, in jedem Fall aber offene Fragen und konzeptionelle Probleme ansprechen soll.“ Drei Sektionen widmen sich pluralen Rechtsordnungen, der Rechts- und Gerichtspraxis sowie dem Zusammenhang zwischen gesellschaftlicher Diversität und Rechtsvielfalt. Die Bandbreite der Vortragsthemen reicht vom Regieren in einer vielfältigen Gesellschaft wie dem Osmanischen Reich über die frühneuzeitliche Kriminalpolitik der Niederlande bis hin zur rechtlichen Behandlung sozial benachteiligter Kinder im Brasilien des 20. Jahrhunderts.

Hier finden Sie weitere Informationen und das Programm der Jahrestagung.