Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen

Im Ausland erbrachte Leistungen werden anerkannt, sofern kein "wesentlicher Unterschied" vorliegt.

Flyer für Studierende  "Auslandsstudium und Anerkennung"

Bitte klären Sie bereits vor Ihrem Auslandsaufenthalt, ob eine Anerkennung möglich ist. 

Ansprechpartner*innen:

  • Für BSc und MSc Studierende, die über den ERASMUS-Studienaustausch, eine Partnerschaft der Universität Münster (International Office) oder als Free Mover ins Ausland gehen: ERASMUS Koordinatorin
  • Für BSc Studierende, die das Betriebspraktikum im Ausland absolvieren wollen: Dr. Miriam Pott
  • Für MSc Studierende, die ein Forschungsmodul im Ausland absolvieren möchten (inkl. ERASMUS-Praktikumsprogramm): Ihr Mentor zur allgemeinen Genehmigung sowie ein/e thematisch passende/r Dozent/in, die/der die Anerkennung übernehmen würde. Bitte besprechen Sie im Vorfeld, wie die Benotung erfolgt (z. B. auf Basis eines Protokolls oder Vortrags oder einer Note, die an der Gastinstitution vergeben wird).