Räumungs- und Evakuierungsfall

Informationen der Stabstelle Arbeits- und Umweltschutz

Die Brandschutzordnung an der Universität Münster sieht für den Räumungs- und Evakuierungsfall eine Pat:innenregelung für Personen mit Beeinträchtigung vor.

Für Studierende mit Beeinträchtigung sind hierzu folgende Regelungen getroffen:

  • Die Verantwortung liegt bei den Lehrenden, deren Veranstaltung die oder der Studierende gerade besucht.
  • Mündliche Benennung von zwei Pat:innen von den anwesenden Teilnehmer:innen vor Lehr- oder Veranstaltungsbetrieb.
  • Zuordnung der Pat:innen zur jeweiligen Patenaufgabe
  • Die Aufgaben der Pat:innen sind ohne Gefährdung der eigenen Person durchzuführen.

Nahere Informationen hierzu erhalten Sie bei der Stabsstelle Arbeits- und Umweltschutz.

Kontakt:

Jennifer Käsekamp
Jennifer.Kaesekamp@uni-muenster.de           
Tel.: 0251 / 83-30302

Marc Greshake
Marc.Greshake@uni-muenster.de
Tel.: 0251 / 83-25776

Aufgabe der Pat:innen im Räumungs- und Evakuierungsfall

Die Pat: innen helfen der Person mit Beeinträchtigungen im Räumungs- und Evakuierungsfall. Es wird in zwei Fälle unterschieden:

Fall1: Die beeinträchtigte Person ist in der Lage das Gebäude eigenständig über die Treppe zu verlassen.

Die Pat:innen begleiten die beeinträchtigte Person bis zur Sammelstelle.

Fall 2: Die beeinträchtigte Person ist nicht in der Lage, das Gebäude eigenständig zu verlassen.

  • Benannte Pat:innen bringen die beeinträchtige Person in einen sicheren Bereich oder mind. außerhalb der Gefahrenzone (WICHTIGER HINWEIS: Aufzüge im Brandfall nicht benutzen).
  • Wenn möglich, soll ein:e Pat:in direkt die Feuerwehr telefonisch (112 oder 0112) über den genauen Standort informieren (Die Feuerwehr übernimmt die Rettung aus dem Gebäude) .
  • Die Ansprechperson für die Feuerwehr wird durch eine:n Pat: in über den genauen Standort informiert (in der Regel an der Sammelstelle).