Räumungs- und Evakuierungsfall
Informationen der Stabstelle Arbeits- und Umweltschutz
Die Brandschutzordnung an der Universität Münster sieht für den Räumungs- und Evakuierungsfall eine Pat:innenregelung für Personen mit Beeinträchtigung vor.
Für Studierende mit Beeinträchtigung sind hierzu folgende Regelungen getroffen:
- Die Verantwortung liegt bei den Lehrenden, deren Veranstaltung die oder der Studierende gerade besucht.
- Mündliche Benennung von zwei Pat:innen von den anwesenden Teilnehmer:innen vor Lehr- oder Veranstaltungsbetrieb.
- Zuordnung der Pat:innen zur jeweiligen Patenaufgabe
- Die Aufgaben der Pat:innen sind ohne Gefährdung der eigenen Person durchzuführen.
Nahere Informationen hierzu erhalten Sie bei der Stabsstelle Arbeits- und Umweltschutz.
Kontakt:
Jennifer Käsekamp
Jennifer.Kaesekamp@uni-muenster.de
Tel.: 0251 / 83-30302
Marc Greshake
Marc.Greshake@uni-muenster.de
Tel.: 0251 / 83-25776
Aufgabe der Pat:innen im Räumungs- und Evakuierungsfall
Die Pat: innen helfen der Person mit Beeinträchtigungen im Räumungs- und Evakuierungsfall. Es wird in zwei Fälle unterschieden:
Fall1: Die beeinträchtigte Person ist in der Lage das Gebäude eigenständig über die Treppe zu verlassen.
Die Pat:innen begleiten die beeinträchtigte Person bis zur Sammelstelle.
Fall 2: Die beeinträchtigte Person ist nicht in der Lage, das Gebäude eigenständig zu verlassen.
- Benannte Pat:innen bringen die beeinträchtige Person in einen sicheren Bereich oder mind. außerhalb der Gefahrenzone (WICHTIGER HINWEIS: Aufzüge im Brandfall nicht benutzen).
- Wenn möglich, soll ein:e Pat:in direkt die Feuerwehr telefonisch (112 oder 0112) über den genauen Standort informieren (Die Feuerwehr übernimmt die Rettung aus dem Gebäude) .
- Die Ansprechperson für die Feuerwehr wird durch eine:n Pat: in über den genauen Standort informiert (in der Regel an der Sammelstelle).