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Islamisches Strafrecht - Einzelansicht

Grunddaten
Veranstaltungsart Vorlesung Langtext
Veranstaltungsnummer 097064 Kurztext
Semester WiSe 2026/27 SWS 2
Erwartete Teilnehmer/-innen 25 Studienjahr
Max. Teilnehmer/-innen
Credits Belegung Belegpflicht
Hyperlink
Sprache deutsch
Termine Gruppe: [unbenannt] iCalendar Export für Outlook
  Tag Zeit Rhythmus Dauer Raum Raum-
plan
Lehrperson Status Bemerkung fällt aus am Max. Teilnehmer/-innen
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Do. 10:00 bis 12:00 woch von 15.10.2026  Domplatz 23 - DPL 23.426    

Beginn: Donnerstag, 22. Oktober im DPL 23.426, alle weiteren Termine im RS 428!

Hochschultag 12. November im SRZ 5, Orléans Ring 12 

 

 
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Do. 10:00 bis 12:00 Einzel am 12.11.2026 Orléans-Ring 12 - SRZ 5        
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Do. 10:00 bis 12:00 woch Rosenstr. 9 - RS 428        
Gruppe [unbenannt]:
 


Zugeordnete Person
Zugeordnete Person Zuständigkeit
Oberauer, Norbert, Prof. Dr. verantwort
Studiengänge
Abschluss - Studiengang Sem ECTS Bereich Teilgebiet
Zwei-Fach-Bachelor - Islamwissenschaft/Arabistik (L2 F03 20) -
Studium im Alter - studium generale (A1 STG 0) -
Zwei-Fach-Bachelor - Islamwissenschaft/Arabistik (L2 F03 13) -
Master - Islamwissenschaft und Arabistik (88 E91 24) -
Allgemeiner Abschluss - Allgemeine Studien ( AST 4) - 3
Zuordnung zu Einrichtungen
Fachbereich 09 Philologie
Inhalt
Kommentar

Das islamische Strafrecht ist wohl der bekannteste Aspekt des islamischen Rechts – so sehr, dass der Begriff „Scharia“ oft ausschließlich mit diesem Apekt assoziiert wird. Drastische Strafen wie die Steinigung oder die Amputation von Gliedmaßen, verbunden mit einer repressiven Sexualmoral, ziehen die Aufmerksamkeit auf sich, stehen sie doch im krassem Widerspruch zu Werten der Moderne. Wohl aus demselben Grund nimmt das Strafrecht auch in der Reformagenda islamistischer Akteure einen prominenten Platz ein, deren Bestreben nach einer (Wieder-)Einführung islamischen Rechts oft auffällig stark auf diesen Rechtsbereich fokussiert ist. Die drastischen Strafnormen eignen sich offenbar besonders als Symbol für kulturelle Selbstbehauptung, sprechen aber auch die Sehnsucht nach einem funktionierenden, nicht von Korruption und Ineffizienz gebeutelten Recht an. Es knüpfen sich also vielfältige Projektionen an das islamische Strafrecht.

Die Vorlesung führt auf wissenschaftlich fundierte Weise in die islamische Strafrechtsdoktrin ein, die neben den drakonischen Körperstrafen für die sog. „ḥadd-Tatbestände“ (Unzucht, Drogenkonsum, Raub, u.a.) auch das sogenannte Talionsrecht (qiṣaṣ) umfasst, das Tötungs- und Körperverletzungsdelikte regelt, sowie den weiten Bereich der sog. „Ermessensstrafen“ (taʿzir). Im Mittelpunkt der Darstellung steht die Rechtslehre der klassischen Zeit, doch wird auch die heutige Strafrechtsdiskussion thematisiert und die praktische Umsetzung in Geschichte und Gegenwart beleuchtet. Den ersten Teil der Vorlesung bildet zudem eine Einführung in die generellen Grundlagen des islamischen Rechts, so dass die Veranstaltung weitgehend voraussetzungsfrei besucht werden kann und zugleich als allgemeine Einführung in das islamische Recht dienen kann.

Studierende, die die Vorlesung im Rahmen des Zertifikatskurses „Islamisches Recht“ belegen (ZV1 oder ZV2), haben die Möglichkeit, eine Prüfungsleistung abzulegen (einstündige Klausur oder 20min mündliche Prüfung nach Maßgabe des Dozenten).


Strukturbaum
Die Veranstaltung wurde 11 mal im Vorlesungsverzeichnis WiSe 2026/27 gefunden: