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Münster (upm/ja)
Ute Schottmüller-Einwag<address>© WWU - privat</address>
Ute Schottmüller-Einwag
© WWU - privat

Vorstands-Abfindungen: Unternehmen halten empfohlene Obergrenze meist nicht ein

Ökonomin analysiert in ihrer Dissertation den Kodex zu "verantwortungsvoller Unternehmensführung“

Das Thema empört regelmäßig viele Menschen: hohe Abfindungssummen in Millionenhöhe für vorzeitig ausscheidende Vorstandsmitglieder. Dabei gibt es bereits seit 2002 den von einer Regierungskommission eingeführten "Deutschen Corporate Governance Kodex" (DCGK) für "verantwortungsvolle Unternehmensführung". Seit einer Überarbeitung im Jahr 2008 sieht das Regelwerk eine Empfehlung vor, nach der Abfindungen den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten sollen.

Nur scheinen sich unter den deutschen börsennotierten Unternehmen nur wenige daran zu halten. Ein Fünftel gibt die Nichtbeachtung dieser Empfehlung sogar offen zu. Das belegt die Dissertation "Abfindungsobergrenzen für Vorstandsmitglieder. Wirkungen der DCGK-Empfehlung" der Ökonomin und Juristin Dr. Ute Schottmüller-Einwag. "Die empfohlene Obergrenze wurde in der Mehrheit der Abfindungszahlungen an DAX-Vorstände im Untersuchungszeitraum 2010 bis 2014 nicht eingehalten", lautet eines der wesentlichen Ergebnisse der Wissenschaftlerin, deren Dissertation Prof. Dr. Alexander Dilger vom Institut für Organisationsökonomik der Universität Münster betreute.

Streit- und Kritikpunkt in der Wirtschaftswelt sind nicht nur die Höhen der Abfindungen, sondern auch das demzufolge fehlende Geld für Investitionen im Unternehmen oder die niedrigeren Dividenden für Aktionäre. Neben der Analyse der bisherigen Praxis – in 25 von rund 120 Fällen vorzeitiger Vertragsbeendigungen in DAX-Vorständen wurden Abfindungen gezahlt – stellt Ute Schottmüller-Einwag einen Katalog an Empfehlungen für eine Kodex-Änderung zusammen.

Wenn Vorstände vorzeitig aussteigen, kann das an persönlichen Gründen liegen, aber auch vom Unternehmen gewollt sein. Damit im Fall einer nicht einvernehmlichen Trennung kein öffentlich ausgetragener Unmut die Geschäfte gefährdet, werden oft hohe Abfindungen gezahlt. Dies führt häufig zu massiver Kritik an den Unternehmen.

Ute Schottmüller-Einwag fertigte in ihrer Arbeit eine Bestandsaufnahme der Abfindungspraxis in den Unternehmen an und analysierte die sogenannten Entsprechungserklärungen. Hintergrund: Das Aktiengesetz schreibt vor, dass Unternehmen bekanntgeben müssen, ob sie der Empfehlung des Kodexes gefolgt sind, oder warum sie dies nicht getan haben. Mehr als ein Fünftel aller DAX-Unternehmen lehnte die Einhaltung der Empfehlung in der sogenannten Entsprechenserklärung ab. Am häufigsten wurde dies mit rechtlichen Bedenken begründet.

Bemerkenswert sei auch, betont die Autorin, dass keines der Unternehmen, die die Obergrenze überschritten haben, dies in der folgenden Entsprechenserklärung bekannt gegeben habe. "Der Kodex verfehlt mit dieser Empfehlung den Anspruch", meint die Wissenschaftlerin, "der Überwachung und Durchsetzung einer verantwortungsvollen Abfindungspraxis zu dienen."

Alexander Dilger weist darauf hin, dass es Ute Schottmüller-Einwag mit ihrer Arbeit erstmals gelungen sei, die Fakten hinsichtlich der Begrenzung von Vorstandsabfindungen vollständig offenzulegen und wissenschaftlich zu analysieren. Zentrales Ergebnis sei, schreibt die Juristin, dass die Grundannahme für den Untersuchungszeitraum nicht haltbar sei, wonach Unternehmen der Kodex-Empfehlung zu Abfindungsobergrenzen folgten. Von der Effizienz der Kodexempfehlung scheine man also nicht überzeugt zu sein.

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