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Münster (upm)
Literaturrecherche oder Bibliotheksaufsichten zählen unter anderem zu den Aufgaben studentischer Hilfskräfte.<address>© ZfL / Peter Grewer</address>
Literaturrecherche oder Bibliotheksaufsichten zählen unter anderem zu den Aufgaben studentischer Hilfskräfte.
© ZfL / Peter Grewer

Neue Richtlinie regelt die Bezahlung studentischer Hilfskräfte

Mehr Geld, aber auch mehr Pflichten

Sie verwalten Datenbanken, bibliografieren Literatur für wissenschaftliche Aufsätze oder leiten Tutorien für Erstsemester: Ohne die rund 2500 studentischen Hilfskräfte (SHK) würden an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (WWU) einige Räder stillstehen. Seit Herbst vergangenen Jahres regelt eine neue Richtlinie Rechte, Pflichten und die Vergütung von Studierendenjobs an der Universität einheitlich. „Längst überfällig“, meint Politik-Student Lukas Hünemeyer, der sich für die Belange der studentischen Hilfskräfte in der SHK-Vertretung der WWU engagiert.

In der Vergangenheit wurden insbesondere Bachelor-Absolventen unterschiedlich für ihre Mitarbeit an den Instituten bezahlt. Wer Glück hatte, erhielt die Vergütung für Wissenschaftliche Hilfskräfte (WHK). Die meisten mussten sich allerdings mit dem sehr viel niedrigeren SHK-Stundenlohn zufriedengeben. Das hat sich seit Herbst geändert: Studentische Hilfskräfte mit Bachelorabschluss (SHB) erhalten mit 11,40 Euro mehr Stundenlohn als SHK ohne Abschluss, die 9,40 Euro pro Stunde verdienen.

„Die Richtlinie schafft mit verbindlichen Regelungen vor allem für studentische Hilfskräfte mit Bachelorabschluss mehr Gerechtigkeit“, betont Stefan Schurmann, Abteilungsleiter im Dezernat 3 für Personalangelegenheiten. Während es früher weitgehend von der finanziellen Ausstattung der Institute abhängig war, wer wie viel verdiente, gibt es jetzt klare Vorgaben. Für die WWU ist die neue Richtlinie zwar ein finanzieller Kraftakt, räumt der Fachmann ein. Allerdings sei sie erforderlich, weil die Gleichbehandlung der studierenden Beschäftigten Vorrang habe.

In Gesprächen mit Personaldezernentin Katja Graßl und Abteilungsleiter Stefan Schurmann setzten sich die SHK-Vertreter unter anderem für ein höheres Gehalt ein. Ginge es nach ihnen, wäre die Vergütung oder der Urlaubsanspruch für alle Gruppen noch höher ausgefallen und die SHB nach WHK-Tarif (14,70 Euro pro Stunde) bezahlt worden. Dennoch werten sie die Ergebnisse als einen Erfolg ihrer Arbeit: „Immerhin gibt es jetzt klare Vergütungsregeln und eine Ausschreibungspflicht, denn bisher wurden viele Stellen unter der Hand vergeben“, erklärt Lukas Hünemeyer. Mehr Aufwand haben studentische Jobber an der WWU jetzt allerdings mit der schriftlichen Arbeitsdokumentation, die laut Richtlinie Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit sowie die Pausenzeiten enthalten muss. „Früher reichten dafür mündliche Absprachen“, berichtet der Student.

Die Mehrheit der Studierenden ist mit ihren Jobs an der WWU aber zufrieden, zeigt eine Befragung, die die SHK-Vertretung im vergangenen Herbst durchgeführt hat. 377 der 452 Befragten gaben an, sich bei ihrer Tätigkeit angemessen gefordert zu fühlen. Unzufriedenheit herrscht vor allem bei den Themen Lohn, Kommunikation und Arbeitszeit. Auch wenn vielen studentischen Hilfskräften das flexible Arbeiten gefällt, rät Lukas Hünemeyer zur Festlegung von Kernarbeitszeiten, um alle Vorteile dieses Beschäftigungsverhältnisses auszuschöpfen. „Nur dann profitieren sie beispielsweise auch von einer Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.“

Die Vertretung der studentischen Hilfskräfte

Das Gremium gibt es seit Oktober 2016 an der WWU, Basis ist das nordrhein-westfälische Hochschulzukunftsgesetz von 2014. Drei Vertreter, die für ein Jahr von allen Studierenden gewählt werden, setzen sich für gute Arbeitsbedingungen der studentischen Hilfskräfte ein. Ob Fragen zu Bewerbungsverfahren, Urlaubszeiten, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Konfliktsituationen am Arbeitsplatz: Die Vertreter Lukas Hünemeyer, Fabian Zelesinski und Lennart Rixen beraten, klären über die Rechtslage auf und achten darauf, dass diese auch umgesetzt wird. Regelmäßig tauschen sie sich mit Vertretern der Personalabteilung und den studentischen Senatsmitgliedern aus. Laut Plänen der neuen Landesregierung könnte das junge Gremium jedoch bald schon wieder abgewickelt werden. „Wir hoffen, dass wir an der WWU dann eine andere Form der Institutionalisierung finden, um die konstruktive Zusammenarbeit zwischen Hochschulleitung und studentischen Hilfskräften fortzusetzen“, betont Lukas Hünemeyer.

Sprechstunde: dienstags, 18 Uhr, Georgskommende 14, Raum 206

E-Mail: shk.vertretung@uni-muenster.de

Autorin: Juliette Polenz

Dieser Artikel stammt aus der Universitätszeitung „wissen|leben“ Nr. 2, 18. April 2018.

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