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Münster (upm/ja)
Prof. Dr. Bettina Heiderhoff<address>© WWU - Peter Grewer</address>
Prof. Dr. Bettina Heiderhoff
© WWU - Peter Grewer

Juristin Bettina Heiderhoff berät Bundesjustizministerium

Forschungen zu einer der "umfangreichsten Reformen der letzten Jahrzehnte im Bundesrecht"

Die 2009 reformierten Verfahren zur sogenannten freiwilligen Gerichtsbarkeit sind von einem Expertenteam unter Mitwirkung der Zivilrechtlerin Prof. Dr. Bettina Heiderhoff rechtswissenschaftlich untersucht und evaluiert worden. Die Inhaberin der Professur für Internationales Privat- und Verfahrensrecht und Bürgerliches Recht der Universität Münster übergab den Forschungsbericht kürzlich in Berlin im Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV).

Im Zentrum der Forschung stand das mit der Reform neu geschaffene Gesetz zu Verfahren in Familiensachen und Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). Es hatte das Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) abgelöst. Ergebnisse der Forschungen waren laut Ministerium: "Die vom Gesetzgeber verfolgten Ziele einer der größten und umfangreichsten verfahrensrechtlichen Reformen der letzten Jahrzehnte im Bundesrecht wurden erreicht." Dazu zählen unter anderem ein „anwenderfreundlicher Gesetzesaufbau“ sowie die Stärkung konfliktvermeidender und konfliktlösender Elemente im familiengerichtlichen Verfahren.

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