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Münster (upm/nor)
Das Gebäude der Medizinischen Fakultät in Münster.<address>© WWU / Peter Grewer</address>
Das Gebäude der Medizinischen Fakultät in Münster.
© WWU / Peter Grewer

Universität schließt nicht genehmigte Haltungseinrichtung für Versuchsmäuse

Anordnung des Veterinäramts nach Hinweis der Fakultät / Rektor: "Wir sind entsetzt über diesen Vertrauensbruch"

Die Medizinische Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (WWU) hat auf Anordnung des städtischen Veterinäramts und mit sofortiger Wirkung eine nicht genehmigte Haltungseinrichtung für Versuchsmäuse in einer Einrichtung der Fakultät geschlossen. Unmittelbar nachdem am Dienstag (20. Juni) ein anonymer Hinweis eingegangen war, hatten die Verantwortlichen der Fakultät den Raum inspiziert und das Veterinäramt informiert. Die Leiterin der Veterinär-Abteilung machte sich noch am selben Tag ein eigenes Bild vor Ort und sprach mit zahlreichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Das Veterinäramt beschlagnahmte die 77 Mäuse und übertrug die Betreuung und Versorgung der Tiere der "Zentralen Tierexperimentellen Einrichtung" (ZTE) der Medizinischen Fakultät. Auch der Leiter des Tierschutzbüros und ein wissenschaftliches Mitglied des Tierschutz-Ausschusses der Fakultät nahmen an der Begutachtung teil. Sechs Tiere mussten wegen ihres schlechten Zustands und auf Anordnung der Amtstierärztin getötet werden - die anderen Tiere sind in einem guten Zustand.

Noch ist unklar, wie viele Personen von der nicht genehmigten Einrichtung wussten und wer Zugang zu dem Raum hatte, der offenbar über einen längeren Zeitraum für diesen Zweck genutzt worden war. Der Dekan der Fakultät, Prof. Dr. Mathias Herrmann, und der Rektor der Universität, Prof. Dr. Johannes Wessels, sagten dem Veterinäramt jede Form der Unterstützung bei der Untersuchung zu. "Wir sind entsetzt über diesen Vertrauensbruch und über dieses Verhalten, weil sich die Universität einem verantwortungsvollen Umgang mit Tierexperimenten verpflichtet fühlt. Wir werden alles dafür tun, damit sich ein solcher Fall nicht wiederholt", betonte Johannes Wessels. Es sei sehr wahrscheinlich, dass für einzelne Mitarbeiter dienstrechtliche Konsequenzen folgen würden - allerdings müssten zunächst die Untersuchungen und Befragungen abgewartet werden.