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Ausschreibung für „Internet-Institut“: WWU erreicht Endrunde

NRW-Konsortium erarbeitet Förderantrag / Ministerium stellt 50 Millionen Euro für fünf Jahre bereit

Ein nordrhein-westfälisches Konsortium von fünf Partnern, zu denen auch die Westfälische Wilhelms-Universität Münster (WWU) zählt, hat es bei der Bewerbung für den Aufbau eines "Deutschen Internet-Instituts" in die Endrunde geschafft. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hatte im September 2015 den entsprechenden Ideenwettbewerb ausgeschrieben und angekündigt, für den Aufbau in den ersten fünf Jahren bis zu 50 Millionen Euro bereitzustellen.

In der ersten Antragsphase gingen bis zum 29. Februar 2016 elf Projektskizzen aus dem gesamten Bundesgebiet ein. Fünf Antragsteller wurden nun aufgefordert, in einer sechsmonatigen Konzeptionsphase einen förmlichen Förderantrag auszuarbeiten. Die WWU hat als Teil eines NRW-Konsortiums mit den Universitäten Bochum, Bonn, Düsseldorf und dem Grimme-Institut in Marl eine Projektskizze erarbeitet. Dieser Antrag gehört zu den fünf Gewinnern der ersten Auswahlphase - das Konsortium erhält nun die Möglichkeit, bis zum Februar 2017 einen Förderantrag einzureichen.

Die WWU betreut im geplanten Institut den Forschungsschwerpunkt Recht und Regulierung. Vertreten wird die WWU im NRW-Konsortium durch Prof. Dr. Thomas Hoeren (Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht) und Prof. Dr. Norbert Kersting (Institut für Politikwissenschaft). Im Erfolgsfall soll die Zentrale des Instituts in Bochum angesiedelt werden.

Nach Angaben des Bundesbildungsministeriums ist es die Aufgabe des geplanten Instituts, "die Digitalisierung besser zu verstehen und zum Wohle der Gesellschaft nutzbar zu machen". Dazu sei eine intensive und interdisziplinäre Erforschung von gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, rechtlichen und politischen Aspekten der Digitalisierung auf der Grundlage eines profunden Verständnisses der technologischen Entwicklungen erforderlich. Neben exzellenter Forschung und der Förderung wissenschaftlichen Nachwuchses gehöre es auch zu den Aufgaben des zukünftigen Instituts, seine Erkenntnisse der Forschung für Gesellschaft, Wirtschaft und Politik zugänglich zu machen.

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