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Münster (upm).
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Wissenschaftliches Fehlverhalten: Kommission verteilte fünf Rügen

Rektoratskommission zieht nach neun Jahren eine Zwischenbilanz / Rektor: Ehrlichkeit ist „unverhandelbar“

Fünf Rügen in 18 Verfahren seit Ende 2011: Das ist das bisherige Ergebnis der vom Rektorat eingesetzten Untersuchungskommission zur Aufklärung wissenschaftlichen Fehlverhaltens an der Westfälischen Wilhelms-Universität (WWU) Münster. Die Rügen betrafen ausnahmslos Hochschullehrer – ohnehin waren Hochschullehrer in rund drei Vierteln aller Fälle die Beschuldigten. „Die Arbeit der Kommission ist von großer Bedeutung, denn alle WWU-Angehörigen sollen sich darauf verlassen können, dass Ehrlichkeit als ein Grundprinzip wissenschaftlicher Arbeit nicht nur für uns eminent wichtig ist, sondern für Wissenschaft als solche unverhandelbar ist. Jeder Zweifel an der Redlichkeit einer Publikation muss daher Gehör finden“, betonte Rektor Prof. Dr. Johannes Wessels, der die Kommission mit ihrem Vorsitzenden Prof. Dr. Bodo Pieroth (Rechtswissenschaft) und den beiden weiteren Mitgliedern, Prof. Dr. Claudia Rössig (Medizin) und Prof. Dr Andreas Hensel (Pharmazie), um eine Zwischenbilanz gebeten hatte.

Die Kommission handelt erst, wenn ein hinreichender Verdacht vorliegt. Zudem bemüht sich üblicherweise zunächst der Ombudsmann der WWU, Prof. Dr. Dirk Ehlers, um eine Mediation – scheitert dieser Versuch der Schlichtung, nimmt sich die Kommission des Vorwurfs an. Die Feststellung eines wissenschaftlichen Fehlverhaltens ist grundsätzlich mit einer Rüge und der Aufforderung zu einer Korrektur, also einer Meldung an den Verlag oder eine Zeitschrift, verbunden. Sollte der Beschuldigte dieser Aufforderung nicht nachkommen, hat der Rektor die Möglichkeit, disziplinarisch zu reagieren. Dies war bislang allerdings noch nicht notwendig.

In neun der 18 Fälle kam die Kommission zu dem Schluss, dass kein Fehlverhalten vorlag. In zwei Fällen erklärte sich die Kommission für unzuständig und schaltete die jeweiligen Dekanate ein; zwei weitere Fälle stellte die Kommission ein, da die Aktenlage für eine weitere Befassung nicht ausreichend war.

Worum ging es bei den Anzeigen wegen mutmaßlich wissenschaftlichen Fehlverhaltens? In zwei Fällen verwendeten Wissenschaftler wiederholt dieselbe Abbildung in mehreren Veröffentlichungen, zudem gab es einige nicht zitierte und copyrightswidrige Abbildungen in einer Veröffentlichung. In einem Fall wurde ein wissenschaftlicher Mitarbeiter zu Unrecht von der Nennung als Co-Autor ausgeschlossen, obwohl er Wesentliches zu der Publikation beigetragen hatte. In einem anderen Fall hatte ein Hochschullehrer mehrere Dissertationen, deren Autoren voneinander abgeschrieben hatten und denen deshalb später der Doktorgrad entzogen wurde, mit „magna cum laude“ bewertet.

Jeweils zwei Hochschullehrer, denen die Kommission wissenschaftliches Fehlverhalten nachwies, kamen aus der Biologie und Medizin, einer aus der Mathematik. Im schwersten Fall forderten die Kommission und das Rektorat den Fachbereich Medizin auf, den Hochschullehrer von der Vergabe aller nicht gesetzlich, administrativ oder vertraglich festgelegten Mitteln auszuschließen – dieser Aufforderung kam der Fachbereich unverzüglich nach.

Norbert Robers

Der Text ist in der Universitätszeitung wissen|leben am 14. April 2021 erschienen.