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Münster (upm/kn)
Prof. Dr. Moritz Vormbaum<address>© WWU - Janna Knieriemen</address>
Prof. Dr. Moritz Vormbaum
© WWU - Janna Knieriemen

Öffentliches Kolloquium zur Spätverfolgung von NS-Unrecht

Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Moritz Vormbaum lädt zum 18. Oktober ein

Die strafrechtliche Verfolgung der nationalsozialistischen Massenverbrechen durch die bundesdeutsche Justiz wird in naher Zukunft Geschichte sein. Mit dem Kolloquium „Spätverfolgung von NS-Unrecht“ möchte Prof. Dr. Moritz Vormbaum – Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht und Internationales Strafrecht an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (WWU) – das Thema fächerübergreifend analysieren und diskutieren. Die öffentliche Veranstaltung beginnt am Freitag, 18. Oktober, um 16 Uhr im Hörsaal H4, Schlossplatz 46. Interessierte sind willkommen.

Die Verfolgung dieser Verbrechen wird in zwiespältiger Erinnerung bleiben. Während in der Nachkriegszeit zahlreiche Täter von der Justiz entweder nur milde bestraft wurden oder gänzlich von Strafverfolgung verschont blieben, gab es seit dem Urteil von 2011 gegen John Demjanjuk mehrere Strafverfahren gegen Wachleute nationalsozialistischer Konzentrationslager. Dazu zählt auch das Verfahren gegen Johann R. am Landgericht Münster im vergangenen Jahr. Aufgrund des schlechten Gesundheitszustands des Angeklagten wurde dieses Verfahren im März 2019 eingestellt. „In der Öffentlichkeit wird die Spätverfolgung nationalsozialistischen Unrechts kontrovers diskutiert“, betont Moritz Vormbaum. Die Kolloquiums-Vorträge beleuchten das Thema unter anderem aus der praktischen und geschichtswissenschaftlichen Perspektive.

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