VORBEMERKUNG

 

Im vorliegenden kommentierten Vorlesungsverzeichnis sind alle Lehrveranstaltungen erfasst, die im Wintersemester 2006/2007 von Lehrenden aus den Fachbereichen 2, 6, 7, 8, 9  und vom Sprachenzentrum im Rahmen des Zusatzstudiengangs "Deutsch als Zweitsprache/Interkulturelle Pädagogik" angeboten werden. Bitte beachten Sie, dass sich die angegebenen Veranstaltungszeiten und -orte noch ändern können. Verbindlich sind die Angaben, die zu Semesterbeginn an den Schwarzen Brettern der jeweiligen Fachbereiche ausgehängt werden!

 

Seit dem Wintersemester 2000/2001 gilt eine neue Rechtsordnung für den Zusatzstudiengang; daher auch der neue Name: "Deutsch als Zweitsprache/Interkulturelle Pädagogik". Die neue Rechtsverordnung ist für alle  neu beginnenden Studierenden verpflichtend. Vorher eingeschriebene Studierende dürfen wählen, ob sie nach der alten oder nach der neuen Ordnung studieren möchten.

 

Verordnung zum Erwerb der 

Zusatzqualifikation zum Lehramt "Deutsch als Zweitsprache/Interkulturelle Pädagogik" 

vom 29. September 2000

(Auszug)

1 (2)      Die Prüfung der Zusatzqualifikation dient dem Nachweis, dass die Studierenden die Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen, die erforderlich sind, um Schülerinnen und Schüler nicht deutscher Muttersprache in Deutsch als Zweitsprache und im Sinne Interkultureller Pädagogik zu unterrichten.

3 (2)      Die Vorbereitung auf die Prüfung soll sich auf die nachfolgenden genannten Bereiche und ihnen zugeordneten Teilgebiete erstrecken:

 

Bereich A:            Deutsch als Zweitsprache und Mehrsprachigkeit  

Zweisprachigkeit und Mehrsprachigkeit in Schule, Familie und Gesellschaft

2

Didaktik des Deutschen als Zweitsprache in mehrsprachigen und multikulturell zusammengesetzten Lerngruppen unter besonderer Berücksichtigung der Fach- und Berufssprachen

3

Deutsch und Sprachen/Literaturen der Migrantinnen und Migranten im Vergleich

4

Die deutsche Sprache und ihre Varietäten: Formen - Strukturen - Funktionen

 

Bereich B:            Interkulturelle Pädagogik

Erziehung und Sozialisation in interkultureller Perspektive: institutionelle Bedingungen, pädagogische Konzepte 

2

Erziehung und Unterricht in mehrsprachigen und multikulturell zusammengesetzten Lerngruppen; Konzepte gruppenspezifischer und individueller Förderung  

3

Interkulturelle Didaktik: Fachspezifische und fächerübergreifende Konzepte

 

Bereich C:            Migration und gesellschaftliche Partizipation

Soziale, wirtschaftliche, kulturelle, rechtliche und politische Folgen von Migration

2

Theorie und Geschichte von Migration, Nation und Rassismus

3

Analyse der Lebenslage von Migrantinnen und Migranten; Fragen der Partizipation und der lebensweltlichen Ausdifferenzierung

 

Bereich D:            Sprachen der Migrantinnen und Migranten (siehe Inhaltsverzeichnis  

 

3 (4)            Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung sind:

-  je ein Leistungsnachweis [...] aus den Bereichen A, B, C und D

- der Nachweis der Teilnahme in mindestens je zwei Teilgebieten aus den Bereichen A, B und C

 

3 (5)            Mindestens ein Leistungsnachweis oder eine Teilnahmenachweis aus den Bereichen A, B und C soll in einer Veranstaltung mit Praxiskontakt zur Schule erworben werden.

 

 7 (1)     Für die Prüfung kann zwischen zwei Prüfungsverfahren gewählt werden:

1          eine vierstündige schriftliche Arbeit unter Aufsicht und eine mündliche Prüfung von 40 Minuten Dauer oder

2          eine Fachdiskussion von einer Stunde Dauer zu einem projektbezogen Thema.

 

Diplom-Studiengang Erziehungswissenschaft

Studierende des Zusatzfaches „Interkulturelle Pädagogik“  

(Auszug aus der Studienordnung)

 

Bereich A:            Deutsch als Zweitsprache und Mehrsprachigkeit

Zweisprachigkeit und Mehrsprachigkeit in Bildungsinstitutionen, Familie und Gesellschaft  

2

Didaktik des Deutschen als Zweitsprache in mehrsprachigen und multikulturell zusammengesetzten Lerngruppen  

3

Deutsch und Sprachen/Literaturen der Migrantinnen und Migranten im Vergleich  

 

 

Bereich B:            Interkulturelle Pädagogik

Erziehung und Sozialisation in interkultureller Perspektive: institutionelle Bedingungen, pädagogische Konzepte  

2

Pädagogische Arbeit in mehrsprachigen und multikulturell zusammengesetzten Lerngruppen; Konzepte gruppenspezifischer und individueller Förderung  

3

Entwicklung und Evaluation von interkulturellen Projekten im nationalen und internationalen Vergleich.  

 

Bereich C:            Migration und gesellschaftliche Partizipation

Soziale, wirtschaftliche, kulturelle, rechtliche und politische Folgen von Migration  

2

Theorie und Geschichte von Migration, Nation und Rassismus  

3

Analyse der Lebenslage von Migrantinnen und Migranten; Fragen der Partizipation, der lebensweltlichen Ausdifferenzierung und der Chancengleichheit  

    

 

Allgemeine Hinweise

 

1.       Pflichtveranstaltungen

 

Die Studienordnung für den Zusatzstudiengang zum Lehramt "Interkulturelle Pädagogik" sieht zwei Pflichtveranstaltungen vor:

 

1.         Die RINGVORLESUNG mit Übung: "Migration und Bildung", immer im Wintersemester (betrifft Lehramt und Diplom)

2.         Im Bereich A: 4 SWS für 1 Proseminar aus zweien der drei Bereiche 'Analyse der deutschen Gegenwartssprache`, 'Einführung in die deutsche Sprachwissenschaft` (bzw. Einführung in das Studium der deutschen Sprachwissenschaft) und 'Einführung in die Sprachdidaktik` (bzw. Einführung in die Grundlagen der Fachdidaktik; Schwerpunkt Sprache) (vgl. Paragraph 6, Abs. 1 StO), die im Fachbereich 09 regelmäßig angeboten werden. Sofern diese Veranstaltungen schon im Rahmen des Erststudiums besucht worden sind, werden sie angerechnet (s. Studienordnung); diese Veranstaltungen sind in der Rubrik "Pflichtveranstaltungen" aufgeführt. Sowie zusätzlich 1 Seminar im Bereich Deutsch als Fremdsprache. Diese Veranstaltungen werden nicht auf die SWS des Bereichs A angerechnet!  (betrifft nur Lehramt)

            Ab dem Wintersemester 2003/2004 wird ein neues Pflichtmodul angeboten, welches anstelle der genannten Proseminare Sprache besucht werden muss: Sprachen - Gesellschaften - Lernen in interkultureller Perspektive / Teil 1, das Seminar wird im Sommersemester fortgesetzt (betrifft Lehramt und Diplom)

 

2.       Hinweise zum Bereich D: Erwerb von Basiskenntnissen in einer der Herkunftssprachen

           (Lehramt)

Das Angebot an Sprachen und Sprachkursen ist umfangreich, aber nicht in gleicher Weise für alle Studierenden gedacht.

1.         Für Studierende, die im grundständigen Studium eine der "Herkunftssprachen" studiert haben/studieren, gelten selbstverständlich die Kurse/Seminare ihres Fachbereichs/Faches (also alle "Herkunftssprachen", die der FB 09 [Philologie] anbietet). Studienleistungen können nach Rücksprache in der Beratungssprechstunde (siehe Aushang, Raum C 206) oder in der Sprechstunde von Frau Prof. Dr. Krüger-Potratz (siehe Aushang, Raum C 207) anerkannt werden.

2.         Studierende, die erstmals im Rahmen des Zusatzstudiums eine "Herkunftssprache" erlernen, sollten - soweit die Sprachen angeboten werden - die Kurse des Sprachenzentrums belegen; die Vorlesungsnummern dieser Lehrveranstaltungen beginnen mit 20. Beachten Sie bitte die zu Beginn des Bereichs D angegebenen Termine für die Anmeldung zu den jeweiligen Veranstaltungen und für den obligatorischen Einstufungstest (C-Test). Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Schwarzen Brett des Sprachenzen­trums (Bispinghof 2B).

3.          Grundsätzlich können auch von Sprachanfängern die sprachpraktischen Kurse des Romanischen Seminars, des Slawisch-Baltischen Seminars, des Instituts für Arabistik und Islamwissenschaft (FB 09) und der Arbeitsstelle Griechenland (FB 08) besucht werden. Die jeweiligen Veranstaltungen sind neben den Veranstaltungen des Sprachenzentrums in diesem Vorlesungsverzeichnis ausgewiesen; insbesondere die nicht vom Sprachenzentrum angebotenen Veranstaltungen für die Sprachen Arabisch, Polnisch, Serbokroatisch, Rumänisch und Neugriechisch. Diese Sprachen werden durch die Lehrangebote der Fachbereiche 09 bzw. 08 (Neugriechisch) abgedeckt. Die Vorlesungsnummern dieser Veranstaltungen beginnen mit 09 bzw. 08.

 

3.      Transferveranstaltungen  

            (Lehramt und Diplom)

Bei den so genannten Transferveranstaltungen handelt es sich entweder um Grundstudiumsveranstaltungen (ohne Sonderregelungen) oder um Lehrveranstaltungen, die nicht Probleme der internationalen/europäischen Arbeitsmigration im Sinne der inhaltlichen Gliederung des Zusatzstudiengangs behandeln, wohl aber diesbezüglich interessante Fragestellungen thematisieren. Sie sind gesondert im Anhang aufgeführt und nicht den Bereichen und Teilgebieten zugeordnet. Gemäß der in den o.g. PO und StO ausgewiesenen Inhaltsbereichen können diese Veranstaltungen nicht auf die 45 SWS angerechnet werden.

 

4.         Formulare für Leistungsnachweise  

               (Lehramt und Diplom)

        

Auf Beschluss des für den Zusatzstudiengang zuständigen fachbereichsübergreifenden Koordinationsausschusses sind ab dem Wintersemester 1987/88 für die im Rahmen des Zusatzstudiengangs zu erbringenden Leistungsnachweise spezielle Formulare vorgesehen.  Seit Januar 2004 gibt es eine für alle Studierende des Zusatzstudienganges sowie des Zusatzfaches eine verbindlich zu führende Studienmappe, in der alle relevanten Information, Leistungsnachweise etc. gebündelt sind.  Die Mappen sind  in der "Arbeitsstelle für Interkulturelle Pädagogik" (während der Sprechstunde zum Zusatzstudiengang) erhältlich.

 

5.        Stipendien für Auslandsaufenthalte/Sprachkurse im Ausland  

               (Lehramt und Diplom)

Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, die erworbenen Sprach- und Landeskenntnisse (Bereich D) zu erweitern bzw. zu vertiefen; u.a. durch mehrwöchige Sprachkurse in den jeweiligen Ländern oder durch einen ein- oder mehrsemestrigen Aufenthalt im Ausland. Wer sich hierfür interessiert, sollte sich sehr frühzeitig z.B. beim

*           Akademischen Auslandsamt der WWU, Schloßplatz 2, 48149 Münster oder

*           direkt beim DAAD, Kennedyallee 50, 53175 Bonn

informieren und auch einschlägige Fachzeitschriften konsultieren, in denen über spezielle Angebote für Auslandaufenthalte berichtet bzw. geworben wird. Fremdsprachenstudierende seien speziell auf das Socrates-Programm der EU hingewiesen (Infos: Kommission der EG, GD V, C-2 * 200, Rue de la Loi * B-1049 Bruxelles). Alle dazu bei der Arbeitsstelle für Interkulturelle Pädagogik eingehenden Informationen und Angebote werden am Schwarzen Brett (Haus C, R. 205 - 207) ausgehängt.

 

6.         Hinweise zu Arbeitsmitteln/Informationsmaterialien

               (Lehramt und Diplom)

 

Die "Arbeitsstelle für Interkulturelle Pädagogik" gibt eine eigene Reihe heraus:

"Interkulturelle Studien - Texte, Materialien, Dokumente". Bisher sind 33 Hefte erschienen; sie werden zum Selbstkostenpreis abgegeben.

Bezug: Arbeitsstelle Interkulturelle Pädagogik * Westfälische Wilhelms-Universität * Fachbereich 06, Lehreinheit Erziehungswissenschaft * Georgskommende 33 * 48143 Münster* Tel. 0251-8324203. Zu den Zeiten der Beratungssprechstunde, Zi. 206.

 

zurück zur Startseite