PFLICHTVERANSTALTUNGEN
Die Studienordnung sieht zwei Pflichtveranstaltungen vor:
oder
b.) Für Studierende der Dt. Philologie / LA GHR / LA Primarstufe: 1 Proseminar aus einem der drei Bereiche „Analyse der deutschen Gegenwartssprache“, „Einführung in die deutsche Sprachwissenschaft“ (bzw. Einführung in das Studium der deutschen Sprachwissenschaft) und „Einführung in die Sprachdidaktik (bzw. Einführung in die Grundlagen der Fachdidaktik, Schwerpunkt Sprache. Diese Veranstaltungen werden im FB 9 in mehreren Parallelveranstaltungen angeboten, die einzelnen Angaben sind dem offiziellen Vorlesungsverzeichnis bzw. entsprechenden Anschlägen in den einzelnen Seminaren/Instituten zu entnehmen. Sofern diese schon im grundständigen Studium besucht worden sind, können sie anerkannt werden (vgl. Studienordnung). Zusätzlich muss 1 Veranstaltung mit 2 SWS aus dem Bereich A zu dem Thema Deutsch als Zweitsprache nachgewiesen werden. Bitte beachten Sie, dass die 2 SWS nicht auf die 6 SWS des Bereichs A angerechnet werden können!