Im vorliegenden kommentierten Vorlesungsverzeichnis sind alle
Lehrveranstaltungen erfasst, die im Wintersemester 2006/2007 von Lehrenden aus den
Fachbereichen 1, 2, 6, 7, 8, 9 und vom Sprachenzentrum im Rahmen des
Zusatzstudiengangs "Deutsch als Zweitsprache/Interkulturelle Pädagogik"
angeboten werden. Bitte beachten Sie, dass sich die angegebenen Veranstaltungszeiten
und -orte noch ändern können. Verbindlich
sind die Angaben, die zu Semesterbeginn an den Schwarzen Brettern der jeweiligen
Fachbereiche ausgehängt werden!
Zum Wintersemester 2005/06 tritt die Änderungsordnung zur Studienordnung aus dem Jahr 2000 in Kraft. Sie gilt für alle Studierenden, die das Studium des Zusatzstudienganges ab dem WS 2005/2006 aufnehmen (vorbehaltlich der positiven Prüfung durch die KLSA im Oktober 2005). Geändert wurde die Struktur, nicht die Inhalte des Studienganges, der von nun an modularisiert zu studieren ist. Für alle Studierenden gilt das gleiche Lehrangebot. Die Veranstaltungen sind sowohl den alten Teilgebieten, als auch den neuen Modulen zugeordnet. Die Zuordnungen finden sich im jeweiligen Vorlesungsverzeichnis.
Änderung zur Studienordnung für den Zusatzstudiengang
"Deutsch als Zweitsprache/Interkulturelle Pädagogik"
(Oktober 2005)
(Auszug)
§ 5
Aufbau und Struktur des Studiums
Im Rahmen des Zusatzfachs sind fünf Module zu studieren, den Modulen sind einzelne Veranstaltungen als Pflicht- oder Wahlpflichtveranstaltungen zugeordnet, die Zuordnungen sind dem Kommentierten Vorlesungsverzeichnis zu entnehmen.
Folgende Module sind zu studieren:
IKP-L A: Einführung in die Interkulturelle Pädagogik und in Deutsch als Zweitsprache
Dieses Modul bietet den Einstieg in das Studium der Interkulturellen Pädagogik. Es setzt sich zusammen aus der Ringvorlesung (2SWS) und der dazugehörigen Übung (2 SWS), sowie der Veranstaltung “Sprachen - Gesellschaften - Lernen in interkultureller Perspektive” oder zwei entsprechend im Vorlesungsverzeichnis ausgewiesenen Veranstaltungen zu Grundlagen der Linguistik und des Deutschen als Zweitsprache aus dem Modul IKP-L C (Zur Anrechenbarkeit anderer Veranstaltungen siehe § 6).
IKP-L B: Sprache der Migrantinnen und Migranten
Im Rahmen des Zusatzstudienganges sollen grundlegende Fertigkeiten und Kenntnisse einer oder zwei Sprachen der Migrantinnen und Migranten erworben werden, verbunden mit der Reflexion des eigenen Spracherwerbs, der Anwendung der Kenntnisse auf Lehr- und Lernprozesse und dem Transfer kontrastiv linguistischer Erkenntnisse auf andere Sprachen.
IKP-L C: Deutsch als Zweitsprache und Mehrsprachigkeit
In diesem Modul soll linguistisches Grundwissen um Varietäten der deutschen Sprache erworben und Einblicke in Erwerb und Vermittlung des Deutschen als Zweitsprache vermittelt werden, aber auch der politische und gesellschaftliche Umgang mit Mehrsprachigkeit reflektiert werden. Veranstaltungen können aus dem für dieses Modul ausgewiesenen Angebot ausgewählt werden.
IKP-L D: Interkulturelle Pädagogik, Migration und gesellschaftliche Partizipation
Sowohl soziale, wirtschaftliche, rechtliche, kulturelle und politischen Folgen von Migration, als auch der pädagogische Umgang damit bilden den Schwerpunkt dieses Moduls. Die Veranstaltungen sind zwei thematischen Bereichen zugeordnet:
1. Erziehung, Sozialisation und Unterricht in interkultureller Perspektive: institutionelle Bedingungen und pädagogische Konzepte für Erziehung und Unterricht in mehrsprachigen und heterogenen Lerngruppen; interkulturelle Didaktik
2. Theorie und Geschichte von Migration, Nation und Rassismus; Fragen der Partizipation und der lebensweltlichen Ausdifferenzierung
IKP-L E: Prüfungsmodul
In diesem Modul sollen vertiefte Kenntnisse in den Bereichen Deutsch als Zweitsprache und Mehrsprachigkeit und Interkulturelle Pädagogik, Migration und gesellschaftliche Partizipation erworben werden. Dem Modul sind Veranstaltungen aus den Module IKP-L C und IKP-L D zugeordnet, in denen ausgewählte Themen vertieft und vor dem Hintergrund bereits erworbener Grundkenntnisse in interkultureller Pädagogik intensiv behandelt werden. Die hier belegten Seminare bilden die thematische Vorgabe für die Abschlussprüfung.
§ 6
Umfang des Studiums
(1) Der Studienumfang beträgt mindestens 40 SWS, die folgendermaßen auf die einzelnen Module verteilt sind:
Grundlagenmodul IKP-L A: 8 SWS, davon
- 4 SWS für die Ringvorlesung und eine begleitende Übung,
- 4 SWS für den Kompaktkurs “Sprachen - Gesellschaften - Lernen in interkultureller Perspektive” oder zwei entsprechend im Vorlesungsverzeichnis ausgewiesene Veranstaltungen zu Grundlagen der Linguistik und des Deutschen als Zweitsprache aus dem Modul IKP-L C.
- Studierenden, die ein philologisches Fach studieren, kann eine entsprechende Veranstaltung aus dem grundständigen Studium mit 2 SWS anerkannt werden (siehe § 13 Abs. 1). Darüber hinaus müssen sie eine Veranstaltung zu “Erwerb und Vermittlung des Deutschen als Zweitsprache” (IKP-L C) besuchen.
Modul IKP-L B: Sprachen der Migrantinnen und Migranten: 8 SWS
Die SWS dieses Moduls können auf Kurse in einer oder zwei Sprachen der Migrantinnen und Migranten verteilt werden. Kurse können aus dem Angebot des Sprachenzentrums der WWU gewählt werden, ausgenommen sind Englisch, Französisch und Niederländisch. Es besteht die Möglichkeit Leistungen, die in anderen Zusammenhängen in einer der Sprachen erbracht wurden, anerkennen zu lassen. Dies ist im Einzelfall mit der Studienberatung der Arbeitsstelle Interkulturelle Pädagogik zu klären.
Modul IKP-L C: Deutsch als Zweitsprache und Mehrsprachigkeit: 6 SWS
Es sind Veranstaltungen aus dem Angebot des Zusatzstudienganges zu wählen, die diesem Modul zugeordnet sind.
Modul IKP-L D: Interkulturelle Pädagogik, Migration und gesellschaftliche Partizipation: 10 SWS
Die Veranstaltungen sind aus den für das Modul geöffneten Veranstaltungen frei wählbar, es müssen jedoch beide thematischen Bereiche des Moduls mit jeweils mindestens 2 SWS abgedeckt werden (vgl. § 5)
Prüfungsmodul IKP-L E: 8 SWS
Dem Modul sind Veranstaltungen aus den Modulen IKP-L C und IKP-L D zugeordnet, die vertiefenden Charakter haben und deren Dozentinnen und Dozenten für den Zusatzstudiengang prüfungsberechtigt sind. Aus diesem Angebot sind die Veranstaltungen frei wählbar, es ist jedoch jeweils mindestens eine Veranstaltung bei den zukünftigen Prüfern zu besuchen (zum Prüfungsverfahren und zur Auswahl der Prüfer siehe § 11).
(2) Für die einzelnen Module steht ein differenziertes multidisziplinäres Angebot der am Zusatzstudiengang beteiligten Fächer/Fachbereiche zur Verfügung. Innerhalb der Module können die Studierenden unter Berücksichtigung der Anforderungen, die die vorliegende Studienordnung stellt, nach eigener Wahl Schwerpunkte setzen. Damit ist gewährleistet, dass die Studierenden die Möglichkeit nutzen, bestimmte Fragestellungen aus der Sicht der am Studienangebot beteiligten unterschiedlichen Fächer zu erarbeiten.
§ 7
Leistungsnachweise
In jedem der Module müssen Leistungs- und Teilnahmenachweise erworben werden. Für die Module sind im einzelnen folgende zu erbringenden Leistungen vorgesehen
IKP-L A: Ein Leistungsnachweis, zu erbringen in der Regel durch eine Klausur in der Ringvorlesung oder im Rahmen des Seminars Sprachen – Gesellschaften – Lernen. Der Leistungsnachweis kann auch durch vergleichbare Leistungen in einem anderen Seminar erbracht werden. Darüber hinaus sind zwei Teilnahmenachweise zu erbringen. Studierenden, die ein philologische Fach studieren, wird der Besuch eines Kurses zu Grundlagen des Deutschen als teilgenommen anerkannt (vgl § 6).
IKP-L B: Es ist ein Leistungsnachweis zu erbringen, der die erfolgreiche Teilnahme an Sprachkursen im Umfang von 8 SWS bestätigt. I.d.R. wird der Leistungsnachweis nach Abschluss des letzten Sprachkurses von den Dozierenden der Sprachkurse ausgestellt.
IKP-L C und IKP-L D: Je Modul sind ein Leistungsnachweis sowie in beiden Modulen zusammen vier Teilnahmennachweise zu erbringen. Mindestens zwei der Teilnahmenachweise müssen im Modul IKP-L D erworben werden, wobei einer aus dem Bereich IKP-L D 1 und einer aus dem Bereich IKP-L D 2 (siehe § 5) stammen muss.
Um die Zulassung zur Prüfung zu erreichen gilt für das Modul IKP-L E folgende Regelung:
IKP-L E: Es sind Unterschriften von zwei Lehrenden des Moduls vorzuweisen, die den Anforderungen, die an Mitglieder des Prüfungsausschusses gestellt werden (§11 (6)) entsprechen und die sich mit dieser Unterschrift bereit erklären, den/die Studierende zum angegeben Schwerpunkt zu prüfen.
Studienberatung für den Zusatzstudiengang:
Abgesehen von den Fachstudienberaterinnen und -beratern
und der Zentralen Studienberatung beraten gezielt für den
Zusatzstudiengang "Deutsch als Zweitsprache / Interkulturelle Pädagogik"
und für das Zusatzfach "Interkulturelle Pädagogik":
"Arbeitsstelle Interkulturelle Pädagogik", Georgskommende 33, Katrin Huxel Haus C, R 206,
Sprechstunde: Donnerstag 10-11.30 Uhr,
Tel. 83-24203
Es wird gebeten, für Beratungen zur Studienorganisation ausschließlich die spezielle Sprechstunde der Arbeitsstelle zum Zusatzstudiengang "Deutsch als Zweitsprache/Interkulturelle Pädagogik" zu nutzen.
7. Hinweise zu Arbeitsmitteln/Informationsmaterialien
(Lehramt und Diplom)
Die "Arbeitsstelle für Interkulturelle Pädagogik" gibt eine
eigene Reihe heraus:
"Interkulturelle Studien - Texte, Materialien, Dokumente". Bisher
sind 33 Hefte erschienen; sie werden zum Selbstkostenpreis abgegeben, u.a. sind
erschienen und noch erhältlich:
IKS - interkulturelle studien |
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IKS 18 |
Wolfgang
Jütte: Spanien: Bildung und Erziehung vor dem Hintergrund
europäischer Integration und Migration. Mit einem Beitrag von Georg Kremnitz.
Münster 1992, € 3,80 |
IKS 24 |
Francesco Susi: Einwanderung nach Italien und die Veränderung des
Ausbildungssystems. Münster 1994, € 3,55 |
IKS 26 |
Annette Kaminsky & Werner Winter: Erziehung zu Völkerfreundschaft
und internationaler Solidarität in der DDR - eine Bibliographie. Münster 1995,
€ 2,00 |
IKS 29 |
Christine Huth-Hildebrandt: Auf den Spuren eines Konstrukts der
Migrationsforschung. Mit einem Vorwort von Mirjana Morokvašiç. Münster 1999,
€ 3,55 |
IKS 31/32 |
Jürgen
Puskeppeleit / Marianne Krüger-Potratz: Bildungspolitik und Migration. Texte
und Dokumente zur Beschulung ausländischer und ausgesiedelter Kinder und
Jugendlicher 1950 - 1999. Münster 1999, € 9,70 |
IKS 33 |
Interkulturelle Pädagogik - ein Studienführer. 5. aktualisierte
Auflage. Münster 2000, € 3,55 |
IKS 34 |
Krüger-Potratz:
Lehrerbildung
interkulturell. Texte, Materialien, Dokumente. Münster 2001, € 4,00 |
IKS 35 |
Hunger, Uwe; Hinken, Günter: Inklusion und Exklusion von Migranten im
deutschen Arbeitsmarkt. Münster 2001, € 3,00 |
IKS 36 |
Krüger-Potratz, Marianne (Hrsg.): Bibliografisches Handbuch Migration
und Bildung. Teil I: gedruckte und elektronische Bibliografien und
bibliografische Reihen. Münster 2001, € 3,80 |
IKS 37 |
Krüger-Potratz, Marianne (Hrsg.): Bibliografisches Handbuch Migration
und Bildung. Teil I: Zeitschriften, Newsletter, Infodienste. Münster 2001, € 3,55 |
IKS 38 |
Krüger-Potratz (Hrsg.): Mehrsprachigkeit macht Europa. Texte und
Dokumente zu Mehrsprachigkeit und Schule. Münster 2002, € 3,55 |
Iks-Querformat ist eine Reihe, mit der Vorträge und
Forschungspapiere zu aktuellen Themen schnell einer breiteren Öffentlichkeit
zugänglich gemacht werden. |
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Heft 1 |
Heike Niedrig: Mehrsprachigkeit und Schulsprachenpolitik im
Post-Apartheid-Südafrika. Münster 2000, € 1,50 |
Heft 3 |
Thomas Höhne: Bilder von Fremden - Formen der Migrantendarstellung in
deutschen Schulbüchern. Münster 2000, € 1,50 |
Heft 4 |
Rudolf Leiprecht: Internationale Schüler- und Jugendbewegungen als
Beitrag zur Förderung interkultureller Kompetenz. Münster 2001, € 1,50 |
Heft 5 |
Mecheril, Paul: Multikulturalismus und die Konstruktion der Anderen.
Münster 2002 € 1,50 |
Heft 6 |
Yasemin Karakaşoğlu: Die „Kopftuch-Frage“ an deutschen
Schulen und Hochschulen. Münster 2002 (62 S.) € 2,00 |
Heft 7 |
Lutz: Geschlecht, Ethnizität, Profession. 2. Aufl. Münster 2003, € 2,00 |
Heft 8 |
Fürstenau: Mehrsprachigkeit als Kapital im transnationalen Raum. Münster
2003, € 2,00 |
Bezug: Arbeitsstelle Interkulturelle Pädagogik * Westfälische Wilhelms-Universität * Fachbereich 06, Lehreinheit Erziehungswissenschaft * Georgskommende 33 * 48143 Münster* Tel. 0251-8324203. Zu den Zeiten der Beratungssprechstunde, Zi. 206.