Im vorliegenden kommentierten Vorlesungsverzeichnis sind alle
Lehrveranstaltungen erfasst, die im Wintersemester 2006/2007 von Lehrenden aus den
Fachbereichen 2, 6, 7, 8, 9 und vom Sprachenzentrum im Rahmen des
Zusatzstudiengangs "Deutsch als Zweitsprache/Interkulturelle Pädagogik"
angeboten werden. Bitte beachten Sie, dass sich die angegebenen Veranstaltungszeiten
und -orte noch ändern können. Verbindlich
sind die Angaben, die zu Semesterbeginn an den Schwarzen Brettern der jeweiligen
Fachbereiche ausgehängt werden!
Seit dem Wintersemester 2000/2001 gilt eine neue Rechtsordnung für den
Zusatzstudiengang; daher auch der neue Name: "Deutsch als
Zweitsprache/Interkulturelle Pädagogik". Die neue Rechtsverordnung ist für
alle neu beginnenden
Studierenden verpflichtend. Vorher eingeschriebene Studierende dürfen wählen,
ob sie nach der alten oder nach der neuen Ordnung studieren möchten.
Verordnung zum Erwerb der
Zusatzqualifikation zum Lehramt "Deutsch als Zweitsprache/Interkulturelle Pädagogik"
vom 29. September 2000
(Auszug)
1
(2)
Die Prüfung der Zusatzqualifikation dient dem Nachweis, dass die
Studierenden die Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen, die erforderlich sind, um
Schülerinnen und Schüler nicht deutscher Muttersprache in Deutsch als
Zweitsprache und im Sinne Interkultureller Pädagogik zu unterrichten.
3 (2) Die Vorbereitung auf die Prüfung soll sich auf die nachfolgenden genannten Bereiche und ihnen zugeordneten Teilgebiete erstrecken:
Bereich
A:
Deutsch als Zweitsprache und Mehrsprachigkeit |
|
1 |
Zweisprachigkeit und Mehrsprachigkeit in Schule, Familie und Gesellschaft |
2 |
Didaktik des Deutschen als Zweitsprache in mehrsprachigen und multikulturell zusammengesetzten Lerngruppen unter besonderer Berücksichtigung der Fach- und Berufssprachen |
3 |
Deutsch und Sprachen/Literaturen der Migrantinnen und Migranten im Vergleich |
4 |
Die deutsche Sprache und ihre Varietäten: Formen - Strukturen - Funktionen |
Bereich B: Interkulturelle Pädagogik |
|
1 |
Erziehung und Sozialisation in interkultureller Perspektive:
institutionelle Bedingungen, pädagogische Konzepte |
2 |
Erziehung und Unterricht in mehrsprachigen und multikulturell
zusammengesetzten Lerngruppen; Konzepte gruppenspezifischer und individueller Förderung |
3 |
Interkulturelle Didaktik: Fachspezifische und fächerübergreifende Konzepte |
Bereich C: Migration und gesellschaftliche Partizipation |
|
1 |
Soziale, wirtschaftliche, kulturelle, rechtliche und politische Folgen
von Migration |
2 |
Theorie und Geschichte von Migration, Nation und Rassismus |
3 |
Analyse der Lebenslage von Migrantinnen und Migranten; Fragen der Partizipation und der lebensweltlichen Ausdifferenzierung |
Bereich D: Sprachen der Migrantinnen und Migranten (siehe Inhaltsverzeichnis
3 (4)
Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung sind:
- je ein
Leistungsnachweis [...] aus den Bereichen A, B, C und D
- der Nachweis der Teilnahme in mindestens je zwei
Teilgebieten aus den Bereichen A, B und C
3
(5)
Mindestens ein Leistungsnachweis oder eine Teilnahmenachweis aus den
Bereichen A, B und C soll in einer Veranstaltung mit Praxiskontakt zur Schule
erworben werden.
7
(1) Für die Prüfung
kann zwischen zwei Prüfungsverfahren gewählt werden:
1
eine vierstündige
schriftliche Arbeit unter Aufsicht und eine mündliche Prüfung von 40 Minuten
Dauer oder
2
eine
Fachdiskussion von einer Stunde Dauer zu einem projektbezogen Thema.
Diplom-Studiengang Erziehungswissenschaft
Studierende des Zusatzfaches „Interkulturelle Pädagogik“
(Auszug aus der Studienordnung)
Bereich A: Deutsch als Zweitsprache und Mehrsprachigkeit |
|
1 |
Zweisprachigkeit
und Mehrsprachigkeit in Bildungsinstitutionen, Familie und Gesellschaft |
2 |
Didaktik
des Deutschen als Zweitsprache in mehrsprachigen und multikulturell
zusammengesetzten Lerngruppen |
3 |
Deutsch
und
Sprachen/Literaturen der Migrantinnen und Migranten im Vergleich |
Bereich B: Interkulturelle Pädagogik |
|
1 |
Erziehung und Sozialisation in interkultureller Perspektive:
institutionelle Bedingungen, pädagogische Konzepte |
2 |
Pädagogische Arbeit in mehrsprachigen und multikulturell
zusammengesetzten Lerngruppen; Konzepte gruppenspezifischer und individueller Förderung |
3 |
Entwicklung und Evaluation von interkulturellen Projekten im nationalen
und internationalen Vergleich. |
Bereich C: Migration und gesellschaftliche Partizipation |
|
1 |
Soziale,
wirtschaftliche, kulturelle, rechtliche und politische Folgen von Migration |
2 |
Theorie
und Geschichte von Migration, Nation und Rassismus |
3 |
Analyse der Lebenslage von Migrantinnen und
Migranten; Fragen der
Partizipation, der lebensweltlichen Ausdifferenzierung und der Chancengleichheit |
Allgemeine Hinweise
1. Pflichtveranstaltungen
Die Studienordnung für den Zusatzstudiengang
zum Lehramt "Interkulturelle Pädagogik"
sieht zwei Pflichtveranstaltungen vor:
1. Die RINGVORLESUNG mit Übung: "Migration und Bildung", immer im Wintersemester (betrifft Lehramt und Diplom)
2.
Im
Bereich A: 4 SWS für 1 Proseminar aus zweien der drei Bereiche 'Analyse der
deutschen Gegenwartssprache`, 'Einführung in die deutsche Sprachwissenschaft`
(bzw. Einführung in das Studium der deutschen Sprachwissenschaft) und 'Einführung
in die Sprachdidaktik` (bzw. Einführung in die Grundlagen der Fachdidaktik;
Schwerpunkt Sprache) (vgl. Paragraph 6, Abs. 1 StO), die im Fachbereich 09
regelmäßig angeboten werden. Sofern diese Veranstaltungen schon im Rahmen des
Erststudiums besucht worden sind, werden sie angerechnet (s. Studienordnung);
diese Veranstaltungen sind in der Rubrik "Pflichtveranstaltungen"
aufgeführt. Sowie zusätzlich 1 Seminar im Bereich Deutsch als Fremdsprache. Diese
Veranstaltungen werden nicht auf die SWS des Bereichs A angerechnet!
Ab dem Wintersemester 2003/2004 wird ein neues Pflichtmodul angeboten, welches anstelle der genannten Proseminare Sprache besucht werden muss: Sprachen - Gesellschaften - Lernen in interkultureller Perspektive / Teil 1, das Seminar wird im Sommersemester fortgesetzt (betrifft Lehramt und Diplom)
2. Hinweise zum Bereich D: Erwerb von Basiskenntnissen in einer der Herkunftssprachen
(Lehramt)
Das Angebot an Sprachen und Sprachkursen ist umfangreich, aber nicht in
gleicher Weise für alle Studierenden gedacht.
1.
Für Studierende, die im grundständigen Studium eine der
"Herkunftssprachen" studiert haben/studieren, gelten selbstverständlich
die Kurse/Seminare ihres Fachbereichs/Faches (also alle
"Herkunftssprachen", die der FB 09 [Philologie] anbietet).
Studienleistungen können nach Rücksprache in der Beratungssprechstunde (siehe
Aushang, Raum C 206) oder in der Sprechstunde von Frau Prof. Dr. Krüger-Potratz
(siehe Aushang, Raum C 207) anerkannt werden.
2. Studierende, die erstmals im Rahmen des Zusatzstudiums eine
"Herkunftssprache" erlernen, sollten - soweit die Sprachen angeboten
werden - die Kurse des Sprachenzentrums belegen; die Vorlesungsnummern dieser
Lehrveranstaltungen beginnen mit 20. Beachten Sie bitte die zu Beginn des
Bereichs D angegebenen Termine für die Anmeldung zu den jeweiligen
Veranstaltungen und für den obligatorischen Einstufungstest (C-Test). Nähere
Informationen entnehmen Sie bitte dem Schwarzen Brett des Sprachenzentrums (Bispinghof
2B).
3. Grundsätzlich können auch von Sprachanfängern die sprachpraktischen
Kurse des Romanischen Seminars, des Slawisch-Baltischen Seminars, des Instituts
für Arabistik und Islamwissenschaft (FB 09) und der Arbeitsstelle Griechenland
(FB 08) besucht werden. Die jeweiligen Veranstaltungen sind neben den
Veranstaltungen des Sprachenzentrums in diesem Vorlesungsverzeichnis
ausgewiesen; insbesondere die nicht vom Sprachenzentrum angebotenen
Veranstaltungen für die Sprachen Arabisch, Polnisch, Serbokroatisch, Rumänisch
und Neugriechisch. Diese Sprachen werden durch die Lehrangebote der Fachbereiche
09 bzw. 08 (Neugriechisch) abgedeckt. Die Vorlesungsnummern dieser
Veranstaltungen beginnen mit 09 bzw. 08.
3. Transferveranstaltungen
(Lehramt und Diplom)
Bei den so genannten Transferveranstaltungen handelt es sich entweder um
Grundstudiumsveranstaltungen (ohne Sonderregelungen) oder um
Lehrveranstaltungen, die nicht Probleme der internationalen/europäischen
Arbeitsmigration im Sinne der inhaltlichen Gliederung des Zusatzstudiengangs
behandeln, wohl aber diesbezüglich interessante Fragestellungen thematisieren.
Sie sind gesondert im Anhang aufgeführt und nicht den Bereichen und
Teilgebieten zugeordnet. Gemäß der in den o.g. PO und StO ausgewiesenen
Inhaltsbereichen können diese Veranstaltungen nicht auf die 45 SWS
angerechnet werden.
4. Formulare für Leistungsnachweise
(Lehramt und Diplom)
Auf Beschluss des für den Zusatzstudiengang zuständigen fachbereichsübergreifenden
Koordinationsausschusses sind ab dem Wintersemester 1987/88 für die im Rahmen
des Zusatzstudiengangs zu erbringenden Leistungsnachweise spezielle Formulare
vorgesehen. Seit Januar 2004 gibt es eine für alle Studierende des
Zusatzstudienganges sowie des Zusatzfaches eine verbindlich zu führende
Studienmappe, in der alle relevanten Information, Leistungsnachweise etc.
gebündelt sind. Die
Mappen sind
in der "Arbeitsstelle für Interkulturelle Pädagogik" (während der Sprechstunde zum
Zusatzstudiengang) erhältlich.
5.
Stipendien für Auslandsaufenthalte/Sprachkurse im Ausland
(Lehramt und Diplom)
Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, die erworbenen Sprach- und
Landeskenntnisse (Bereich D) zu erweitern bzw. zu vertiefen; u.a. durch mehrwöchige
Sprachkurse in den jeweiligen Ländern oder durch einen ein- oder
mehrsemestrigen Aufenthalt im Ausland. Wer sich hierfür interessiert, sollte
sich sehr frühzeitig z.B. beim
* Akademischen Auslandsamt der WWU, Schloßplatz 2, 48149 Münster oder
*
direkt beim DAAD, Kennedyallee 50, 53175 Bonn
informieren und auch einschlägige Fachzeitschriften konsultieren, in denen
über spezielle Angebote für Auslandaufenthalte berichtet bzw. geworben wird.
Fremdsprachenstudierende seien speziell auf das Socrates-Programm der EU
hingewiesen (Infos: Kommission der EG, GD V, C-2 * 200, Rue de la Loi * B-1049
Bruxelles). Alle dazu bei der Arbeitsstelle für Interkulturelle Pädagogik
eingehenden Informationen und Angebote werden am Schwarzen Brett (Haus C,
R. 205 - 207) ausgehängt.
6. Hinweise zu Arbeitsmitteln/Informationsmaterialien
(Lehramt und Diplom)
Die "Arbeitsstelle für Interkulturelle Pädagogik" gibt eine
eigene Reihe heraus:
"Interkulturelle Studien - Texte, Materialien, Dokumente". Bisher sind 33 Hefte erschienen; sie werden zum Selbstkostenpreis abgegeben.
Bezug: Arbeitsstelle Interkulturelle Pädagogik * Westfälische Wilhelms-Universität * Fachbereich 06, Lehreinheit Erziehungswissenschaft * Georgskommende 33 * 48143 Münster* Tel. 0251-8324203. Zu den Zeiten der Beratungssprechstunde, Zi. 206.