VORBEMERKUNG
 

Im vorliegenden kommentierten Vorlesungsverzeichnis sind alle Lehrveranstaltungen erfaßt, die im Sommersemester 1999 von Lehrenden aus den Fachbereichen 02, 06 (umfasst Erziehungswissenschaft [ehemals 09] und Sozialwissenschaften), 07, 11 und vom Sprachenzentrum im Rahmen des Zusatzstudiengangs "Interkulturelle Pädagogik" angeboten werden. Bitte beachten Sie, daß sich die angegebenen Veranstaltungszeiten und -orte noch ändern können. Verbindlich sind die Angaben, die zu Semesterbeginn an den Schwarzen Brettern der jeweiligen Fachbereiche ausgehängt werden! Die Zuordnung der einzelnen Lehrveranstaltungen für den Zusatzstudiengang folgt der inhaltlichen Gliederung in Bereiche und Teilgebiete entsprechend der Rechtsverordnung des Kultusministers NW vom Oktober 1991: "Verordnung über die Prüfung zum Erwerb der Zusatzqualifikation 'Interkulturelle Pädagogik'"; sie ist, wie auch die 9.2.1987 vom Akademischen Senat der WWU verabschiedete Studienordnung (mit entsprechenden Hinweisen) im "Studienführer" (IKS, Nr. 28) abgedruckt und als Fotokopie in der "Arbeitsstelle Interkulturelle Pädagogik" erhältlich.
 
1. Pflichtveranstaltungen
 
Die Studienordnung für den Zusatzstudiengang "Interkulturelle Pädagogik" sieht zwei Pflichtveranstaltungen vor:

1. Die RINGVORLESUNG mit Übung: "Migration und Bildung"; sie findet in der Regel in jedem Wintersemester statt.

2. Im Bereich A: 4 SWS für 2 Proseminare aus zweien der drei Bereiche 'Analyse der deutschen Gegenwartssprache`, 'Einführung in die deutsche Sprachwissenschaft` (bzw. Einführung in das Studium der deutschen Sprachwissenschaft) und 'Einführung in die Sprachdidaktik` (bzw. Einführung in die Grundlagen der Fachdidaktik; Schwerpunkt Sprache ) (vgl. Paragraph 6, Abs. 1 StO), die im Fachbereich 11 regelmäßig angeboten werden. Sofern diese Veranstaltungen schon im Rahmen des Erststudiums besucht worden sind, werden sie angerechnet (s. Studienordnung); diese Veranstaltungen sind in der Rubrik "Pflichtveranstaltungen" aufgeführt. Diese Veranstaltungen werden nicht auf die 6 SWS des Bereichs A angerechnet!
 
2. Hinweise zum Bereich D: Erwerb von Basiskenntnissen in einer der Herkunftssprachen
 
Das Angebot an Sprachen und Sprachkursen ist umfangreich, aber nicht in gleicher Weise für alle Studierenden gedacht.

1. Für Studierende, die im grundständigen Studium eine der »Herkunftssprachen« studiert haben/studieren, gelten selbstverständlich die Kurse/Seminare ihres Fachbereichs/Faches (also alle »Herkunftssprachen«, die der FB 11 [Philologie] anbietet). Studienleistungen können nach Rücksprache in der Beratungssprechstunde (Mi 15 - 16.30 Uhr, Raum C 206) oder in der Sprechstunde von Frau Prof. Dr. Krüger-Potratz (siehe Aushang, Raum C 207) anerkannt werden.
 
2. Studierende, die erstmals im Rahmen des Zusatzstudiums eine »Herkunftssprache« erlernen, sollten - soweit die Sprachen angeboten werden - die Kurse des Sprachenzentrums belegen; die Vorlesungsnummern dieser Lehrveranstaltungen beginnen mit 20. Beachten Sie bitte die zu Beginn des Bereichs D (Seite 22) angegebenen Termine für die Anmeldung zu den jeweiligen Veranstaltungen und für den obligatorischen Einstufungstest (C-Test). Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Schwarzen Brett des Sprachenzentrums (Bispinghof 2B).
 
3. Grundsätzlich können auch von Sprachanfängern weiterhin die sprachpraktischen Kurse des Romanischen Seminars, des Slawisch-Baltischen Seminars und des Instituts für Arabistik und Islamwissenschaft (FB 11) besucht werden. Die jeweiligen Veranstaltungen sind in diesem Vorlesungsverzeichnis nur dann ausgewiesen, wenn entsprechende Veranstaltungen vom Sprachenzentrum in diesem Semester nicht angeboten werden, so z.B. in Arabisch, Polnisch, Serbokroatisch, Rumänisch und Neugriechisch. Diese Sprachen werden durch die Lehrangebote der Fachbereiche 11 bzw. 07 (Neugriechisch) abgedeckt. Die Vorlesungsnummern dieser Veranstaltungen beginnen mit 11 bzw. 07. Das weitere Angebot des FB 11 entnehmen Sie bitte den jeweiligen Kommentierten Vorlesungsverzeichnissen.
 
3. Transferveranstaltungen
 
Bei den sogenannten Transferveranstaltungen handelt es sich entweder um Grundstudiumsveranstaltungen oder um Lehrveranstaltungen, die nicht Probleme der internationalen/europäischen Arbeitsmigration im Sinne der inhaltlichen Gliederung des Zusatzstudiengangs behandeln, wohl aber diesbezüglich interessante Fragestellungen thematisieren. Sie sind gesondert im Anhang aufgeführt und nicht den Bereichen und Teilgebieten zugeordnet. Gemäß der in den o.g. PO und StO ausgewiesenen Inhaltsbereichen können diese Veranstaltungen nicht auf die 45 SWS angerechnet werden.
 
4. Formulare für Leistungsnachweise
 
Auf Beschluß des für den Zusatzstudiengang zuständigen fachbereichsübergreifenden Koordinationsausschusses sind ab dem Wintersemester 1987/88 für die im Rahmen des Zusatzstudiengangs zu erbringenden Leistungsnachweise spezielle Formulare vorgesehen. Sie sind in der "Arbeitsstelle für Interkulturelle Pädagogik" (zu den Öffnungszeiten des Sekretariats und während der Sprechstunde zum Zusatzstudiengang) erhältlich.
 
5. Stipendien für Auslandsaufenthalte/Sprachkurse im Ausland
 
Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, die erworbenen Sprach- und Landeskenntnisse (Bereich D) zu erweitern bzw. zu vertiefen; so fördert der DAAD mehrwöchige Sprachkurse in den jeweiligen Ländern, oder es gibt die Möglichkeit, ein oder mehrere Semester im Ausland zu studieren (auch BAfÖG-Empfänger können u.U. gefördert werden), oder die verschiedenen Austausch-Programme im Zuge der Europäischen Integration zu nutzen. Wer sich hierfür interessiert, sollte sich sehr frühzeitig z.B. beim
> Akademischen Auslandsamt der WWU, Schloßplatz 2, 48149 Münster,
> direkt beim DAAD, Kennedyallee 50, 53175 Bonn oder
> beim BAfÖG-Amt

informieren und auch einschlägige Fachzeitschriften konsultieren, in denen über derartige Angebote berichtet bzw. für sie geworben wird. Fremdsprachenstudenten seien speziell auf das Socrates-Programm der EU hingewiesen (Infos: Kommission der EG, GD V, C-2 * 200, Rue de la Loi * B-1049 Bruxelles). Alle dazu bei der Arbeitsstelle für Interkulturelle Pädagogik eingehenden Informationen und Angebote werden am Schwarzen Brett (Haus C, R. 205 - 207) ausgehängt.
 
6. Beratungsmöglichkeiten
 
Abgesehen von den Fachstudienberatern und der Zentralen Studienberatung beraten gezielt für den Zusatzstudiengang "Interkulturelle Pädagogik":
* "Arbeitsstelle Interkulturelle Pädagogik", Georgskommende 33, Dirk Jasper, Haus C, R 206, Sprechstunde: Mi 15 - 16.30 Uhr, Tel. 832-4203
* Speziell für den Bereich A: Prof. Dr. W. Gewehr, Inst. f. deutsche Sprache und Literatur und ihre Didaktik, Philippistr. 17. Sprechstunde: siehe Aushang.
* Sekretariat: Frau K. Ziegler (Haus C, R 216, Tel. 832 -4234). Öffnungszeiten: Mo. bis Fr. 10.00 - 12.00 Uhr

Es wird gebeten, für Beratungen zur Studienorganisation ausschließlich die spezielle Sprechstunde am Mittwochnachmittag zu nutzen.