Im vorliegenden kommentierten Vorlesungsverzeichnis sind alle Lehrveranstaltungen
erfaßt, die im Sommersemester 1999 von Lehrenden aus den Fachbereichen
02, 06 (umfasst Erziehungswissenschaft [ehemals 09] und Sozialwissenschaften),
07, 11 und vom Sprachenzentrum im Rahmen des Zusatzstudiengangs "Interkulturelle
Pädagogik" angeboten werden. Bitte beachten Sie, daß
sich die angegebenen Veranstaltungszeiten und -orte noch ändern können.
Verbindlich sind die Angaben, die zu Semesterbeginn an den Schwarzen Brettern
der jeweiligen Fachbereiche ausgehängt werden! Die Zuordnung der
einzelnen Lehrveranstaltungen für den Zusatzstudiengang folgt der
inhaltlichen Gliederung in Bereiche und Teilgebiete entsprechend der Rechtsverordnung
des Kultusministers NW vom Oktober 1991: "Verordnung über die Prüfung
zum Erwerb der Zusatzqualifikation 'Interkulturelle Pädagogik'"; sie
ist, wie auch die 9.2.1987 vom Akademischen Senat der WWU verabschiedete
Studienordnung (mit entsprechenden Hinweisen) im "Studienführer" (IKS,
Nr. 28) abgedruckt und als Fotokopie in der "Arbeitsstelle Interkulturelle
Pädagogik" erhältlich.
1. Pflichtveranstaltungen
Die Studienordnung für den Zusatzstudiengang "Interkulturelle
Pädagogik" sieht zwei Pflichtveranstaltungen vor:
1. Die RINGVORLESUNG mit Übung: "Migration und Bildung"; sie findet in der Regel in jedem Wintersemester statt.
2. Im Bereich A: 4 SWS für 2 Proseminare aus zweien der drei Bereiche
'Analyse der deutschen Gegenwartssprache`, 'Einführung in die deutsche
Sprachwissenschaft` (bzw. Einführung in das Studium der deutschen
Sprachwissenschaft) und 'Einführung in die Sprachdidaktik`
(bzw. Einführung in die Grundlagen der Fachdidaktik; Schwerpunkt Sprache
) (vgl. Paragraph 6, Abs. 1 StO), die im Fachbereich 11 regelmäßig
angeboten werden. Sofern diese Veranstaltungen schon im Rahmen des Erststudiums
besucht worden sind, werden sie angerechnet (s. Studienordnung); diese
Veranstaltungen sind in der Rubrik "Pflichtveranstaltungen" aufgeführt.
Diese Veranstaltungen werden nicht auf die 6 SWS des Bereichs A angerechnet!
2. Hinweise zum Bereich D: Erwerb von Basiskenntnissen
in einer der Herkunftssprachen
Das Angebot an Sprachen und Sprachkursen ist umfangreich, aber nicht
in gleicher Weise für alle Studierenden gedacht.
1. Für Studierende, die im grundständigen Studium eine der
»Herkunftssprachen« studiert haben/studieren, gelten selbstverständlich
die Kurse/Seminare ihres Fachbereichs/Faches (also alle »Herkunftssprachen«,
die der FB 11 [Philologie] anbietet). Studienleistungen können nach
Rücksprache in der Beratungssprechstunde (Mi 15 - 16.30 Uhr, Raum
C 206) oder in der Sprechstunde von Frau Prof. Dr. Krüger-Potratz
(siehe Aushang, Raum C 207) anerkannt werden.
2. Studierende, die erstmals im Rahmen des Zusatzstudiums eine »Herkunftssprache«
erlernen, sollten - soweit die Sprachen angeboten werden - die Kurse des
Sprachenzentrums belegen; die Vorlesungsnummern dieser Lehrveranstaltungen
beginnen mit 20. Beachten Sie bitte die zu Beginn des Bereichs D (Seite
22) angegebenen Termine für die Anmeldung zu den jeweiligen Veranstaltungen
und für den obligatorischen Einstufungstest (C-Test). Nähere
Informationen entnehmen Sie bitte dem Schwarzen Brett des Sprachenzentrums
(Bispinghof 2B).
3. Grundsätzlich können auch von Sprachanfängern weiterhin
die sprachpraktischen Kurse des Romanischen Seminars, des Slawisch-Baltischen
Seminars und des Instituts für Arabistik und Islamwissenschaft (FB
11) besucht werden. Die jeweiligen Veranstaltungen sind in diesem Vorlesungsverzeichnis
nur dann ausgewiesen, wenn entsprechende Veranstaltungen vom Sprachenzentrum
in diesem Semester nicht angeboten werden, so z.B. in Arabisch, Polnisch,
Serbokroatisch, Rumänisch und Neugriechisch. Diese Sprachen werden
durch die Lehrangebote der Fachbereiche 11 bzw. 07 (Neugriechisch) abgedeckt.
Die Vorlesungsnummern dieser Veranstaltungen beginnen mit 11 bzw. 07. Das
weitere Angebot des FB 11 entnehmen Sie bitte den jeweiligen Kommentierten
Vorlesungsverzeichnissen.
3. Transferveranstaltungen
Bei den sogenannten Transferveranstaltungen handelt es sich entweder
um Grundstudiumsveranstaltungen oder um Lehrveranstaltungen, die nicht
Probleme der internationalen/europäischen Arbeitsmigration im Sinne
der inhaltlichen Gliederung des Zusatzstudiengangs behandeln, wohl
aber diesbezüglich interessante Fragestellungen thematisieren. Sie
sind gesondert im Anhang aufgeführt und nicht den Bereichen
und Teilgebieten zugeordnet. Gemäß der in den o.g. PO und StO
ausgewiesenen Inhaltsbereichen können diese Veranstaltungen nicht
auf die 45 SWS angerechnet werden.
4. Formulare für Leistungsnachweise
Auf Beschluß des für den Zusatzstudiengang zuständigen
fachbereichsübergreifenden Koordinationsausschusses sind ab dem Wintersemester
1987/88 für die im Rahmen des Zusatzstudiengangs zu erbringenden Leistungsnachweise
spezielle Formulare vorgesehen. Sie sind in der "Arbeitsstelle für
Interkulturelle Pädagogik" (zu den Öffnungszeiten des Sekretariats
und während der Sprechstunde zum Zusatzstudiengang) erhältlich.
5. Stipendien für Auslandsaufenthalte/Sprachkurse
im Ausland
Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, die erworbenen Sprach- und
Landeskenntnisse (Bereich D) zu erweitern bzw. zu vertiefen; so fördert
der DAAD mehrwöchige Sprachkurse in den jeweiligen Ländern, oder
es gibt die Möglichkeit, ein oder mehrere Semester im Ausland zu studieren
(auch BAfÖG-Empfänger können u.U. gefördert werden),
oder die verschiedenen Austausch-Programme im Zuge der Europäischen
Integration zu nutzen. Wer sich hierfür interessiert, sollte sich
sehr frühzeitig z.B. beim
> Akademischen Auslandsamt der WWU, Schloßplatz 2, 48149 Münster,
> direkt beim DAAD, Kennedyallee 50, 53175 Bonn oder
> beim BAfÖG-Amt
informieren und auch einschlägige Fachzeitschriften konsultieren,
in denen über derartige Angebote berichtet bzw. für sie geworben
wird. Fremdsprachenstudenten seien speziell auf das Socrates-Programm der
EU hingewiesen (Infos: Kommission der EG, GD V, C-2 * 200, Rue de la Loi
* B-1049 Bruxelles). Alle dazu bei der Arbeitsstelle für Interkulturelle
Pädagogik eingehenden Informationen und Angebote werden am Schwarzen
Brett (Haus C, R. 205 - 207) ausgehängt.
6. Beratungsmöglichkeiten
Abgesehen von den Fachstudienberatern und der Zentralen Studienberatung
beraten gezielt für den Zusatzstudiengang "Interkulturelle Pädagogik":
* "Arbeitsstelle Interkulturelle Pädagogik", Georgskommende
33, Dirk Jasper, Haus C, R 206, Sprechstunde: Mi 15 - 16.30 Uhr, Tel. 832-4203
* Speziell für den Bereich A: Prof. Dr. W. Gewehr, Inst.
f. deutsche Sprache und Literatur und ihre Didaktik, Philippistr. 17. Sprechstunde:
siehe Aushang.
* Sekretariat: Frau K. Ziegler (Haus C, R 216, Tel. 832 -4234).
Öffnungszeiten: Mo. bis Fr. 10.00 - 12.00 Uhr
Es wird gebeten, für Beratungen zur Studienorganisation ausschließlich die spezielle Sprechstunde am Mittwochnachmittag zu nutzen.