Know the rules
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Richtlinien / Vorgaben

Das Service Center for Data Management möchte Sie dabei unterstützen, die Vorgaben von der Universität Münster und Drittmittelgebern in Bezug auf den Umgang mit Forschungsdaten erfolgreich umzusetzen.
Nachfolgend finden Sie wichtige Leitlinien, die Ihrer Orientierung dienen können:

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Richtlinien der Universität Münster

Grundsätze zum Umgang mit Forschungsdaten an der Universität Münster

Forschungsdaten sind ein zentrales Element von wissenschaftlicher Tätigkeit und dem damit verbundenen Erkenntnisgewinn. Als Forschungsdaten werden hierbei alle Daten bezeichnet, die im Rahmen eines Forschungsprozesses gesammelt, erhoben, simuliert oder abgeleitet werden. Die Universität Münster versteht Forschungsdaten als wissenschaftliches Werk und misst diesen eine hohe Bedeutung bei. Das Rektorat und der Senat der Universität haben daher im Sommer 2017 Grundsätze zum Umgang mit Forschungsdaten verabschiedet.

Ehrenkodex "Regeln guter wissenschaftlicher Praxis"

Die Universität Münster hat sich auf Basis eines Senatsbeschlusses einen Ehrenkodex Regeln guter wissenschaftlicher Praxis gegeben, der die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität auf Grundsätze wissenschaftlicher Redlichkeit und Fairness verpflichtet. U.a. sollen Primärdaten als Grundlagen für Veröffentlichungen auf haltbaren und gesicherten Trägern in der Einrichtung, in der sie entstanden sind, für zehn Jahre aufbewahrt werden.

Affiliationsrichtlinie

Alle Publizierenden der Universität Münster sind verpflichtet, die institutionelle Zugehörigkeit einheitlich anzugeben. Wichtigstes Ziel dabei ist es, die Sichtbarkeit der Universität und ihrer Forschenden zu erhöhen und dadurch ihre internationale Reputation zu verbessern.

zur Affiliationsrichtlinie der Universität Münster

Richtlinien der DFG

© DFG

Kodex "Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis"

Im Rahmen ihres Verantwortungsbereichs hat die DFG die Leitlinien zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis aufgestellt. Sie bilden den Konsens der Mitglieder der DFG zu den grundlegenden Prinzipien und Standards guter wissenschaftlicher Praxis ab und werden durch diese getragen. Diese Leitlinien bieten allen Wissenschaftler*innen, die sich in ihrem Forschungsalltag redlich verhalten müssen, eine verlässliche Richtschnur, um gute wissenschaftliche Praxis als festen und verbindlichen Bestandteil der Forschung zu verankern.

Leitlinien zum Umgang mit Forschungsdaten

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft setzt in ihren Leitlinien zum Umgang mit Forschungsdaten eine konkrete Vorgabe für die Archivierungsdauer von Forschungsdaten. In dem Leitlinientext heißt es:

"Den Regeln der Guten Wissenschaftlichen Praxis folgend sollen Forschungsdaten in der eigenen Einrichtung oder in einer fachlich einschlägigen, überregionalen Infrastruktur für mindestens 10 Jahre archiviert werden."

Darüber hinaus wird die Bedeutung einer Auseinandersetzung mit dem Thema Nachnutzung und Aufbewahrung für die Antragsstellung besonders hervorgehoben:

"Die Relevanz für die Begutachtung und Bewertung ist fachspezifisch unterschiedlich stark ausgeprägt. Konkrete Anforderungen an Antragstellende haben bisher die Biodiversitätswissenschaften und die Erziehungswissenschaften formuliert. In allen übrigen Fachgebieten wird erwartet, dass sich Antragstellende erkennbar mit der Frage auseinandersetzen, ob im Projekt relevante und nachnutzbare Forschungsdaten entstehen und falls ja, welche fachspezifischen Repositorien für die längerfristige Aufbewahrung dieser Forschungsdaten genutzt werden können."

DFG-Stellungnahme zur Replizierbarkeit von Forschungsergebnissen

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat im April 2017 eine Stellungnahme zur Replizierbarkeit von Forschungsergebnissen veröffentlicht und damit differenziert Position in der laufenden öffentlichen Debatte um die „Replikationskrise“ bezogen. „Die Frage nach der Replizierbarkeit von Forschungsergebnissen berührt im Kern die Frage der Qualität von Forschung und betrifft die gesamte Wissenschaft“, sagt DFG-Präsident Prof. Dr. Peter Strohschneider. „Mit der Stellungnahme kommt die DFG daher als Forschungsförderorganisation und Selbstverwaltungsorganisation für die Wissenschaft in Deutschland ihrer Verantwortung nach, sich in der Debatte zu positionieren.“ Den Anstoß zur Diskussion hatte eine Serie zur Replizierbarkeit von Forschungsergebnissen (in der Biomedizin) in der Fachzeitschrift „Lancet“ im Jahr 2014 gegeben.

In der Stellungnahme weist die DFG darauf hin, dass die Wiederholbarkeit von Ergebnissen, Replikation genannt, nur eines von vielen unterschiedlichen Verfahren zur Qualitätssicherung von Ergebnissen empirisch-quantitativ arbeitender Wissenschaftsgebiete ist. Sie unterstreicht zudem, dass Nicht-Replizierbarkeit nicht immer mit schlechter Wissenschaft gleichzusetzen ist und die Gründe für Nicht-Replizierbarkeit auch struktureller Natur sind, wie beispielsweise der steigende Wettbewerbs- und Beschleunigungsdruck im Wissenschaftssystem. Schließlich nimmt die DFG verschiedene relevante Aspekte ihres Handelns als Organisation der Forschungsförderung und der wissenschaftlichen Selbstverwaltung in den Blick. Dabei sieht sie sich in der Verantwortung, die fachspezifisch bereits angestoßenen Diskussionsprozesse zu begleiten.

Zur DFG-Stellungnahme „Replizierbarkeit von Forschungsergebnissen“ [de]

To the DFG statement „Replicability of Research Results“ [en]

Quelle: www.dfg.de

Fachspezifische Richtlinien

Die einzelnen Fachwissenschaften beginnen gerade erst spezifische Vorgaben zum FDM zu entwickeln. An dieser Stelle haben wir relevante Informationen für Sie zusammengestellt.

Liste der fachspezifischen Data Policies:

(Ergänzte Liste auf Basis von forschungsdaten.org)