Kita-Kinder
© Uni MS - Angelika Klauser

Kinderbetreuung

Sowohl Kinder unter drei Jahren, als auch Kinder von drei Jahren bis zum Eintritt in die Schule werden in Kindertageseinrichtungen betreut. Kinder, ab vier Jahren haben bis zur Einschulung einen Rechtsanspruch auf einen Platz bzw. eine Förderung in einer Kindertageseinrichtung. Trotzdem ist das Angebot an verfügbaren Plätzen zum Teil unzureichend  und wir empfehlen, sich so früh wie möglich um einen Betreuungsplatz zu kümmern.

Das Servicebüro Familie bietet für Beschäftigte der WWU Münster sowohl eine allgemeine Beratung zu den unterschiedlichen Kinderbetreuungsformen, als auch konkrete Unterstützungsangebote, wie etwa Ferienprogramme für Schulkinder, Vermittlung von Babysittern oder Hilfen bei der Suche nach einem KiTa-Platz oder einer Tagesmutter.

Das Welcome Center im International Office der WWU Münster unterstützt internationale Forschende und Lehrende ohne Arbeitsvertrag und ihre gastgebenden Institute bei diesen Themen.

Hinweis

Die Anmeldung für den Besuch einer Kindertageseinrichtung zu Beginn des Kindergarten- und Schuljahres muss spätestens bis zum 31. Januar desselben Jahres über den Kita-Navigator erfolgen. Eine spätere Anmeldung ist zwar möglich, aber mit mehr Aufwand verbunden und nicht immer erfolgreich.