Neue Homeoffice-Regelung ab 20. März 2022
Die Regelung zum Homeoffice-Recht und zur Homeoffice-Pflicht gem. § 28 b IfSG endet am 19.03.2022. Aus diesem Grund gelten auch an der WWU wieder die bisherigen Regeln zum Arbeitsort:
Für alle Beschäftigten in Technik und Verwaltung ebenso wie für die wissenschaftlich Beschäftigten der ULB, der WWU IT und des Hochschulsports wird deshalb ab dem 20. 03. wieder die Dienstvereinbarung zum flexiblen Arbeitsort angewendet.
Zusätzlich gilt für eine Übergangszeit vom 20.03. bis zum Ende der Osterferien (24.04.2022):
- Zur Reduzierung von Kontakten im Dienstbetrieb dürfen alle Beschäftigten in Absprache mit den Vorgesetzten auch in größerem Umfang im Homeoffice arbeiten, als es die Dienstvereinbarung zulässt.
- Die Erfüllung der Dienstaufgaben sowie der reguläre Dienstbetrieb müssen dabei sichergestellt sein.