FAQs für Studierende
Die Fragen und Antworten sind innerhalb der Themenblöcke chronologisch geordnet. Die zuletzt dazugekommenen Fragen stehen jeweils oben.
Die Fragen und Antworten sind innerhalb der Themenblöcke chronologisch geordnet. Die zuletzt dazugekommenen Fragen stehen jeweils oben.
Was ist „WWUzoom“, und wie kann ich es nutzen?
Mit „WWUzoom“ können alle WWU-Angehörige einschließlich der Studierenden kostenlos Videokonferenzen und digitale Meetings mit bis zu 300 Teilnehmerinnen und Teilnehmern durchführen (inkl. Bildschirmfreigaben und Chatfunktionen). Durch die unkomplizierte Benutzung und die hohe Stabilität auch bei vielen Teilnehmern eignet sich der Dienst für verschiedene Kommunikationsszenarien – auch in der Lehre. Weitere Informationen zur Nutzung, zu den Funktionen und zum Themenkomplex Datenschutz, -sicherheit und Alternativen finden sich auf der Seite der WWU IT.
Was bietet die Universität in der Zeit der Schließung der Regelbetreuung ihren studierenden Eltern an?
Der ab dem 1. April 2020 neu eingeführte Studi-Kidz-Zuschuss wird auf Grund der besonderen Studien-Situation für Antragsstellungen nicht mehr gedeckelt. Das bedeutet, dass ab sofort Betreuung gefördert wird, ohne dass das Büro für Gleichstellung eine finanzielle Obergrenze pro Semester vorgibt. Um die stundenweise Kinderbetreuung oder um Betreuungsengpässe in Betreuungsschließzeiten oder Ausfälle abzudecken, können studierende Eltern also einen finanziellen Zuschuss für ihre Betreuungskosten in Anspruch nehmen, der ganz ihrem persönlichen Bedarf entspricht. Bitte achten Sie darauf, dass die Betreuung auf Grund der Coronaschutzverordnung nur von einer Person im privaten häuslichen Umfeld stattfinden darf.
Anträge können ab sofort im Büro für Gleichstellung gestellt werden.
Gibt es spezielle Beratungs- und Hilfsangebote von Seiten der WWU, die auf die besonderen Herausforderungen in der Corona-Zeit eingehen?
Viele der Service- und Beratungsstellen an der WWU passen derzeit ihre Angebote an die aktuelle Lage an. Zögern Sie nicht, sich bei Beratungs- und Hilfebedarf dort zu informieren. Die Zentrale Studienberatung bietet z. B. auch psychologische Beratung an.
Neben den zentralen Einrichtungen gibt es beispielsweise. folgende Angebote:
Sind die AStA-Services (z. B. Sozialberatung, Rechtsberatung) weiterhin erreichbar?
Die AStA-Sozialberatung sowie die AStA-Rechtsberatung sind weiterhin telefonisch erreichbar. Weitere Informationen des AStA finden Sie auf der Homepage des AStA mit .
Wo finde ich Informationen zum Umgang mit Selbsttests in aktuell zulässigen Präsenzveranstaltungen? (16. April 2021)
Die wichtigsten Fragen und Antworten finden Sie in den Informationen zum Umgang mit Selbsttests in Präsenzlehrveranstaltungen.
Wird die WWU Corona-Tests für Studierende durchführen/zur Verfügung stellen? (1. April 2021)
Mit der Frage, ob und wenn ja in welchen Situationen und in welchem Umfang Schnell- oder Selbsttests zur Vermeidung von Ansteckungen eingesetzt werden sollen, befassen sich gerade viele Universitäten. Daneben sind die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber aufgefordert, Tests für ihre Beschäftigten anzubieten. Rechtliche Regelungen dazu gibt es bisher nicht.
Bis dahin bitten wir nachdrücklich alle Studierenden, die an den öffentlichen Teststellen zur Verfügung stehenden Schnelltests zu nutzen und so zu ihrer eigenen und aller Sicherheit beizutragen. Alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland haben Anspruch auf mindestens einen kostenlosen Schnelltest pro Woche (Bürgertestung). Die mehr als 100 Teststellen in Münster finden Sie unter https://www.muenster.de/corona_testungen.html.
Bitte tragen Sie alle durch umsichtiges Verhalten und durch die Nutzung der Testangebote dazu bei, dass der aktuelle Anstieg der Infektionszahlen rasch gebremst werden kann.
Finden im Sommersemester 2021 Präsenzprüfungen statt? Welche Regelungen gelten aufgrund des bundesweiten Lockdowns? (1. April 2021)
Für Staatsexamens-Studiengänge und für Studiengänge des FB 05 können andere Regelungen gelten.
In ausnahmsweise zulässigen Prüfungen und Lehrveranstaltungen in Präsenz sind alle Lehrenden und Teilnehmenden verpflichtet, eine medizinische Maske im Sinne des § 3 Absatz 1 Satz 2 der Coronaschutzverordnung (in der Regel OP-Maske oder FFP2-Maske) zu tragen. Dies gilt unabhängig von der Einhaltung eines Mindestabstandes.
Gibt es im Sommersemester 2021 eine Freiversuchsregelung an der WWU? (1. April 2021)
Nicht bestandene Prüfungen, die einer Lehrveranstaltung des Sommersemesters 2021 zuzuordnen sind, gelten als nicht unternommen. Diese Freiversuchsregelung gilt nicht im Falle von Täuschungsversuchen oder Abschlussarbeiten. Ferner können die Fachbereiche die Freiversuchsregelung für solche Studiengänge abbedingen, die mit einer staatlichen oder kirchlichen Prüfung abgeschlossen werden.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu der Anwendung der Freiversuchsregelung an die zuständigen Prüfungsämter.
Bis wann ist im Sommersemester 2021 ein Rücktritt von Prüfungen möglich? (1. April 2021)
Für Prüfungen, die dem Sommersemester 2021 zuzurechnen sind, gilt: Der Rücktritt von einer Prüfung ist bis zu ihrem Beginn zulässig; das Versäumnis einer Prüfung gilt als Rücktritt. Diese Rücktrittsregelung gilt nicht im Falle von Täuschungsversuchen oder Abschlussarbeiten. Ferner können die Fachbereiche die Rücktrittsregelung für solche Studiengänge abbedingen, die mit einer staatlichen oder kirchlichen Prüfung abgeschlossen werden. Bitte informieren Sie sich darüber bei dem jeweiligen Prüfungsamt.
Welche Regelungen sind im Sommersemester 2021 bei der Teilnahme am "Studium im Alter" zu beachten? (1. April 2021)
Alle Informationen finden Sie unter https://www.uni-muenster.de/Studium-im-Alter/aktuell.html. Ihre Ansprechpartnerinnen für weitere Fragen erreichen Sie per E-Mail an studia@uni-muenster.de.
Muss ich während einer Präsenzprüfung eine Maske tragen?
Ja, auch während ausnahmsweise zulässigen Prüfungen in Präsenz sind alle Teilnehmenden und Lehrenden verpflichtet, eine medizinische Maske im Sinne des § 3 Absatz 1 Satz 2 der Coronaschutzverordnung (in der Regel OP-Maske oder FFP2-Maske) zu tragen. Dies gilt unabhängig von der Einhaltung eines Mindestabstandes.
Studierende, die sich weigern, eine Maske zu tragen, werden von der Prüfung ausgeschlossen, es sei denn, sie sind zuvor durch die Prüfungsbehörde von der Maskenpflicht befreit worden und können dies anhand eines mitgeführten Nachweises belegen. Hierzu wenden Sie sich bitte rechtzeitig vor dem Prüfungstermin unter Vorlage entsprechender Nachweise an die für Sie zuständige Prüfungsbehörde.
Kann ich aktuell Abschlussarbeiten anmelden?
Abschlussarbeiten können auch in der Zeit des momentanen Lockdowns angemeldet werden. Weiterführende Informationen erhalten Sie bei dem für Sie zuständigen Prüfungsamt.
Hat der bundesweite Lockdown Auswirkungen auf meine bereits angemeldete Abschlussarbeit?
Die Bearbeitungsfrist für die bereits vor dem 16.12.2020 angemeldeten Abschlussarbeiten wird für die Dauer des momentanen Lockdowns ausgesetzt (es bedarf keiner gesonderten Beantragung), soweit die Fachbereiche keine abweichenden Regelungen getroffen haben. Weiterführende Informationen erhalten Sie bei dem für Sie zuständigen Prüfungsamt.
Gibt es besondere Regeln zur Anwesenheitspflicht?
Die Anwesenheitspflicht ist bei Präsenzveranstaltungen ausgesetzt. Für Lehrveranstaltungen mit Anwesenheitspflicht, die digital stattfinden, gelten die Anwesenheitspflichten weiterhin.
Gibt es spezielle Räume für Selbstlernphasen?
Aufgrund des bundesweiten Lockdowns und der rechtlichen Umsetzung für NRW stehen die Selbstlernräume in den Fachbereichen sowie in der Aula des „vom-Stein-Hauses“ und im Gesundheits- und Leistungszentraum zurzeit nicht zur Verfügung.
Gleiches gilt für die CIP-Pools.
Wird die Bearbeitungsfrist für Hausarbeiten, Essays etc. aufgrund des bundesweiten Lockdowns verlängert?
Für Hausarbeiten, Essays etc. im Sinne von Teilleistungen sind keine übergreifenden Regelungen vorgesehen. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihr Fach oder aber an die Lehrenden bzgl. einer etwaigen Verlängerung der Bearbeitungsdauer.
An wen wende ich mich, wenn ich aufgrund einer körperlichen Behinderung, einer chronischen Erkrankung oder einer psychischen/seelischen Beeinträchtigung erschwert oder gar nicht an Lehrveranstaltungen teilnehmen kann (z.B. barrierefreie PDF im Learnweb, barrierefreie Online-Lehre)?
Für Studierende mit Beeinträchtigung, denen derzeit eine Teilnahme am regulären Studienbetrieb nicht bzw. nur erschwert möglich ist, können nachteilsausgleichende Regelungen für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen (Vorlesung, Seminar, Praktika, Tutorien, Übungen, Exkursionen etc.) geschaffen werden. Für die Information und Beratung der Studierenden zur Umsetzung nachteilsausgleichender Regelungen sind in den Fachbereichen Ansprechpersonen für barrierefreie Lehre und Corona benannt.
Weitere Informationen und Beratungsmöglichkeiten zur barrierefreien (Online-) Lehre finden Sie auf der Seite Studium mit Beeinträchtigung in Zeiten von Corona.
Wie setzt die WWU die Rückverfolgbarkeit um? Muss ich mich irgendwo registrieren, wenn ich an einer Lehrveranstaltung teilnehme oder mich in einem Selbstlernraum aufhalte?
Auf Grundlage der Coronaschutzverordnung des Landes NRW und zur Unterbrechung von Infektionsketten muss die Rückverfolgbarkeit von Kontaktpersonen sichergestellt werden. Dies betrifft unter anderem Präsenzveranstaltungen (Vorlesungen, Seminare etc.) an der WWU. Die WWU muss somit in der Lage sein, im Falle der Infektion einer Person, die an einer WWU-Veranstaltung teilgenommen bzw. sich in einem Selbstlernraum aufgehalten hat, nachzuvollziehen, wer ebenfalls an der Veranstaltung teilgenommen hat bzw. wer in der Umgebung dieser Person saß, um das Gesundheitsamt bei der Nachverfolgung von Infektionsketten zu unterstützen.
Dafür hat die WWU IT ein Tool entwickelt, mit dem sich die Teilnehmenden bei Veranstaltungen digital registrieren können. Eine Anwesenheit wird dadurch nicht überprüft.
Eine ausführliche Darstellung der Registrierung finden Sie hier: https://www.uni-muenster.de/IT/services/unterstuetzungsleistung/sitzplaetze/faq.html].
In welcher Form kann ich aktuell Abschlussarbeiten einreichen?
Ihre Abschlussarbeiten können Sie auch in digitaler Form einreichen. Diese senden Sie bitte per Mail als pdf-Dokument inkl. unterschriebener Plagiatserklärung von einer Uni-Muenster.de-Adresse fristwahrend an das zuständige Prüfungsamt. Ein (!) ausgedrucktes und gebundenes Exemplar reichen Sie bitte unverzüglich nach, sobald Sie die dafür erforderliche Infrastruktur nutzen können. Das ausgedruckte Exemplar muss mit der elektronisch eingereichten Version übereinstimmen. Die digitale Version muss kein zweites Mal auf einem Datenträger eingereicht werden.
An wen wende ich mich, wenn ich kurz vor dem Studienabschluss stehe und die letzte(n) Leistungen bislang nicht erbringen konnte?
Wenn Sie zeitnah Ihren Bachelor- oder Masterabschluss planen, und wenn Sie aufgrund der coronabedingten Absage des Lehr- und Prüfungsbetriebs die letzte(n) Leistung(en) nicht erbringen konnten, wenden Sie sich bitte zur Planung Ihres Studienabschlusses an das für Sie zuständige Prüfungsamt.
An wen wende ich mich mit Fragen zur Auswirkung von Corona auf mein Lehramtsstudium im Blick auf den Studienverlauf, Praxisphasen, den Übergang in den Vorbereitungsdienst usw.?
Wenden Sie sich bitte an das Zentrum für Lehrerbildung.
Bekomme ich trotz des verspäteten Vorlesungsbeginns durchgehend BAFöG?
Ja, denn eine Verschiebung des Semesterbeginns stellt offiziell eine Verlängerung der vorlesungsfreien Zeit dar, in der Ausbildungsförderung gewährt wird. Infos hierzu finden Sie auf den Seiten des Studierendenwerks.
Finden Platzvergabeverfahren in den Fächern wie geplant statt?
Bitte informieren Sie sich auf den Homepageseiten der Fächer/Institute/Einrichtungen über die weiteren Planungen.
Darf ich die Universitätsgebäude während des bundesweiten Lockdowns betreten? (20. April 2021)
Die Gebäude der WWU sind grundsätzlich geöffnet. Allerdings sind die Öffnungszeiten teilweise eingeschränkt. Bitte informieren Sie sich am besten vor einem Besuch über die Öffnungszeiten. Sofern Sie an der WWU immatrikuliert sind, ist eine Registrierung über Listen im Eingangsbereich bzw. die "Luca"-App in der Regel nicht erforderlich. Eine Registrierung ist allerdings in den Lehrveranstaltungsräumen notwendig – wobei Präsenzveranstaltungen und -prüfungen zurzeit i.d.R. nicht durchgeführt werden (s. entsprechende FAQs). Bitte desinfizieren Sie sich in jedem Fall (außer bei Vorliegen von Allergien) die Hände im Eingangsbereich der Gebäude. Entsprechende Desinfektionsmittelspender stehen zur Verfügung. Bitte halten Sie sich beim Aufenthalt innerhalb der Gebäude der WWU jederzeit an die AHA-Regeln, fassen Sie sich insbesondere nicht ins Gesicht etc. Für die Gebäude des Universitätsklinikums (Fachbereich Medizin) können andere Regelungen gelten.
Keinen Zutritt haben ohne Ausnahme Personen, auf die mindestens eines der folgenden Merkmale zutrifft:
Muss ich in der WWU eine Maske tragen?
Ja , gemäß den aktuellen gesetzlichen Vorgaben, sind in verschiedenen Situationen unterschiedliche Masken vorgeschrieben:
> im allgemeinen Dienst- und Forschungsbetrieb
In geschlossenen Räumen ist mindestens eine Alltagsmaske gem. CoronaSchVO zu tragen. Eine Ausnahme gilt für den eigenen Arbeitsplatz, sofern dort ein Abstand von 1,5 Metern zu weiteren Personen sicher eingehalten werden kann. Dies entspricht in etwa der bisherigen Regelung an der WWU, erweitert aber die Tragepflicht von Masken auch auf dienstliche Besprechungen und Sitzungen, soweit diese überhaupt in Präsenz stattfinden können.
> im Lehr- und Prüfungsbetrieb
In ausnahmsweise zulässigen Prüfungen und Lehrveranstaltungen in Präsenz sind alle Lehrenden und Teilnehmenden verpflichtet, eine medizinische Maske im Sinne des § 3 Absatz 1 Satz 2 der Coronaschutzverordnung (in der Regel OP-Maske oder FFP2-Maske) zu tragen. Dies gilt unabhängig von der Einhaltung eines Mindestabstandes.
Ausnahmen von der Maskenpflicht
Wer aus medizinischen Gründen keine MNB tragen kann, muss dies durch ein ärztliches Zeugnis nachweisen können.
Bleiben die CIP-Pools während des bundesweiten Lockdowns geöffnet?
Die CIP-Pools stehen zurzeit aufgrund des bundesweiten Lockdowns nicht zur Verfügung. Gleiches gilt für spezielle Räume für Selbstlernphasen (sog. Aufenthaltsräume).
Wie plant die WWU den Lehrbetrieb während des bundesweiten Lockdowns?
Aufgrund des bundesweiten Lockdowns und der rechtlichen Umsetzung für NRW gelten folgende Regelungen für Studium und Lehre.
Bei den folgenden Ausführungen gilt: Für Staatsexamens-Studiengänge und für Studiengänge des FB 05 können andere Regelungen gelten.
Für Lehrveranstaltungen gilt:
Bei Lehrveranstaltungen bleiben digitale Formen der Regelfall. Präsenzveranstaltungen sind weiterhin nicht vorgesehen. Ausnahmen sind nur denkbar, bei Laborpraktika sowie künstlerischem Einzelunterricht und Probebetrieb, sofern diese nicht ohne schwere Nachteile für Sie als Studierende a) digital zur Verfügung gestellt oder b) verschoben werden können.
Sofern eine solche Ausnahme auf eine Ihrer Lehrveranstaltung zutrifft, werden die Lehrenden bzw. zuständigen Fachbereiche Sie informieren.
Für Laborarbeiten im Rahmen von Abschlussarbeiten gilt:
Zu ausnahmsweise zulässigen vorbereitenden Maßnahmen in Präsenz kann eine bereits begonnene Labortätigkeit im Zusammenhang mit einer Abschlussarbeit gezählt werden, wenn deren Abbruch zu einer erheblichen Verzögerung im Studienverlauf führen würde oder der Abbruch eine unzumutbare Härte darstellen würde.
Sollte dieser Fall auf Sie zutreffen, wenden Sie sich bitte an Ihren Betreuer/Ihre Betreuerin für eine Besprechung der weiteren Schritte.
Für Prüfungen gilt:
In ausnahmsweise zulässigen Prüfungen und Lehrveranstaltungen in Präsenz sind alle Lehrenden und Teilnehmenden verpflichtet, eine medizinische Maske im Sinne des § 3 Absatz 1 Satz 2 der Coronaschutzverordnung (in der Regel OP-Maske oder FFP2-Maske) zu tragen. Dies gilt unabhängig von der Einhaltung eines Mindestabstandes
Wie sind die Planungen der WWU für das Sommersemester 2021?
Es sind folgende Planungen vorgesehen:
Bleiben Einrichtungen (Beratungseinrichtungen, Bibliotheken, Institute, Fachbereiche) während des bundesweiten Lockdowns geöffnet?
Ich plane, in den kommenden Monaten ein Auslandspraktikum oder Auslandsstudium anzutreten: Was muss ich beachten?
Aktuell gibt es keine Einschränkungen für Studierende der WWU, die einen Auslandsaufenthalt planen. Bitte beachten Sie, dass es auch kurzfristig zu Änderungen und Einschränkungen kommen kann. Informieren Sie sich regelmäßig über die Lage vor Ort und die Hinweise des Auswärtigen Amtes. Hinweis zur Finanzierung über ERASMUS-/PROMOS-Stipendien: Die Reisewarnungen, die sich auf touristische Reisen beziehen, haben keinen Einfluss auf die Förderung. Trotzdem rät der Mittelgeber, der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD), von Reisen in Risikogebiete ab.
Sie können Ihre Bewerbungsunterlagen für ein ERASMUS-/PROMOS-Praktikums-Stipendium einreichen. Bitte beachten Sie dazu auch die FAQs auf den Seiten des Career Service. Die Bewerbungsverfahren für Auslandsstudienaufenthalte für das akademische Jahr 20/21 laufen wie gewohnt. Für spezifische Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des International Office.
Fragen zu den oben genannten Themenfeldern werden auf den Seiten des Studierendensekretariats beantwortet.
Die dortigen FAQs werden laufend aktualisiert.
Was ist bei Sitzungen von Gremien während des bundesweiten Lockdowns zu beachten?
Auf Gremiensitzungen in Präsenz soll soweit möglich verzichtet werden.
Welche Regelungen gelten zurzeit bei der Einreise aus innerdeutschen und ausländischen Risikogebieten?
Für Personen, die nach NRW einreisen und sich in den letzten zehn Tagen vor Einreise in einem sog. „Virusvarianten-Gebiet“ aufgehalten haben, gilt Folgendes:
Einreisende aus anderen ausländischen Risikogebieten (inkl. sog. Hochinzidenzgebieten) gemäß RKI haben die Wahl:
Die komplette Verordnung finden Sie in der jeweils gültigen Fassung unter https://www.mags.nrw/erlasse-des-nrw-gesundheitsministeriums-zur-bekaempfung-der-corona-pandemie.
Die tagesaktuelle Übersicht über die verschiedenen Arten von Risikogebieten finden Sie auf den Seiten des RKI https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html.
Für Einreisen aus innerdeutschen Risikogebieten nach NRW oder nach Münster gibt es keine gesonderten Regelungen. Es wird aber generell empfohlen, Hygiene- und Abstandsregelungen besonders sorgfältig einzuhalten, beim Auftreten von Symptomen den Hausarzt/die Hausärztin zu kontaktieren und, wenn möglich, die Corona-Warn-App zu nutzen.
Was muss ich tun, wenn festgestellt wird, dass ich mit dem Corona-Virus infiziert bin?
Sollten Sie am Corona-Virus erkrankt sein, teilen Sie dem Gesundheitsamt bitte alle Veranstaltungen und/oder Prüfungen mit, an denen Sie an der WWU teilgenommen haben, so dass alle weiteren Schritte vom Gesundheitsamt unternommen werden können. Das Gesundheitsamt wird dann im Bedarfsfall im Sinne der Nachverfolgung etwaiger Ansteckungen Kontakt mit der WWU aufnehmen. Bitte informieren Sie ebenfalls die WWU, schreiben Sie dafür bitte eine Mail an CoronaMeldekette@wwu.de. Diese Mail dient ausschließlich der schnelleren Vorbereitung von Unterlagen für das Gesundheitsamt für die Nachverfolgbarkeit.
Sofern Sie vom Gesundheitsamt unter Quarantäne gestellt wurden, da Sie selbst infiziert sind oder aber wenn eine Kontaktperson der Kategorie I sind, wird das Gesundheitsamt Ihnen mittteilen wann Sie wieder an Präsenzveranstaltungen teilnehmen können.
Ich bin schwanger oder stille. Gibt es für mich im Studium besondere Gefährdungen durch die Corona-Pandemie?
Bitte informieren Sie sich auf der Webseite der WWU Münster "Studentinnen und Mutterschutzgesetz".
Sind die Museen der WWU (Archäologisches Museum, Bibelmuseum und Botanischer Garten) geöffnet?
Bitte informieren Sie sich auf den Homepages des Botanischen Gartens, des Archäologischen Museums und des Bibelmuseums.
Findet Hochschulsport statt?
Bitte informieren Sie sich auf der Homepage des Hochschulsports.