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Diensthandy

Mit Stand 11.03.2024 verlängert sich der Nutzungszeitraum der Endgeräte auf 4 Jahre, ab Vertragsbeginn.

Service: Als Beschäftigte*r der Universität Münster können Sie ein Diensthandy beantragen, wenn Ihre Einrichtung die dienstliche Notwendigkeit bescheinigt. Mit der TwinPhone-Option können Sie Ihr Diensthandy auch für private Zwecke nutzen. Es können grundsätzlich keine privaten Nummern in den Rahmenvertrag importiert werden. Des Weiteren können keine Dienstnummern nach verlassen der Universität privat mitgenommen werden.

Zielgruppe: Beschäftigte

Nutzungskosten: abhängig von Gerät und Tarif

Beantragung: Self-Service-Portal

Bedingungen:
Nutzungsbedingungen
Dienstvereinbarung TwinPhone (PDF)

Kontakt: Medien- und Telefonieservice

  • Details

    Beantragung
    Füllen Sie den Diensthandy-Antrag im Self-Service-Portal aus. Sobald die Abholung möglich ist, melden wir uns.

    Vertragsverlängerung
    Einen bestehenden Vertrag können Sie im Ticketsystem des Self-Service-Portals unter Angabe der Mobilfunknummer verlängern.

    Endgeräte & Tarife
    Grundsätzlich sind alle Endgeräte verfügbar, die im Telekom-Onlineshop erhältlich sind. Infos zu den für Sie gültigen Gerätepreisen erhalten Sie auf Anfrage bei uns über das Self-Service-Portal. Im Standardtarif BusinessMobileFlex gelten folgende Preise:

    Gebühren (alle Preise verstehen sich zzgl. MwSt.)
    Grundgebühr 5,20 € pro Monat
    Gespräche innerhalb der Universität Münster kostenlos
    Gespräche zur DFN-Fernsprechnutzergruppe kostenlos
    Gespräche ins dt. Festnetz 0,03 € je Minute
    Gespräche ins Telekom-Mobilfunknetz 0,03 € je Minute
    Gespräche in andere Mobilfunknetze 0,08 € je Minute
    SMS 0,07 € je SMS
    Flat XL (Telefonieflat) 5 € pro Monat
    Datenflat (1 GB) 3 € pro Monat
    HotSpotFlat inkl.
    SMS Flat 1 € pro Monat

    TwinPhone-Option (Private Nutzung)
    Hinweis: Die Einbindung der privaten Rufnummer ist im Rahmen der TwinPhone-Option nicht möglich.

    Die TwinPhone-Option ermöglicht es Ihnen, Ihr Diensthandy für private Zwecke nutzen. Das Angebot beinhaltet unbegrenzte Gespräche in alle deutschen Netze sowie ein monatliches Datenvolumen (1 GB). Um TwinPhone zu buchen, benötigen Sie die Zustimmung Ihres Kostenstellenverantwortlichen (bei Beschäftigten der Verwaltung zusätzlich der IVV9).

    Die TwinPhone-Gebühren von pauschal 20% der gesamten monatlichen Brutto-Vertragskosten müssen von Ihnen privat getragen werden. Sie werden monatlich über das Lastschriftverfahren eingezogen. Die Angabe der Kontoverbindung und die Erteilung des Lastschriftmandates erfolgt über das IT-Portal.

    Die Mindestvertragslaufzeit beträgt drei Monate. TwinPhone kann mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden und endet ohne gesonderte Kündigung mit dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst oder bei Beendigung des zu Grunde liegenden Diensthandyvertrages.