Ab 2.11.2020: Maskenpflicht auch an den Arbeitsplätzen

Ab Montag, 2. November 2020 müssen Sie während des gesamten Aufenthalts in der Bibliothek, also auch an den Lern- und Arbeitsplätzen, eine Alltagsmaske tragen. Dies schreibt die aktuelle Coronaschutzverordnung NRW vor.