VG Wort

Die Verwertungsgesellschaft WORT (VG Wort) regelt die Vergütung, auf die jeder Autor Anrecht hat, wenn Artikel oder Buchbeiträge in Bibliotheken oder Computern kopiert werden.

Diese (Vergütungs)Rechte sind von der Abtretung des Urheberrechts an den Verlag unberührt.

Wenn Sie den Meldeschluss für Ihre letztjährigen Titel verpasst haben, kann Ihre Meldung erst im nächsten Jahr berücksichtigt werden. Sie können Ihre Veröffentlichungen maximal zwei Jahre rückwirkend anmelden. Das Meldejahr endet mit dem Einsendeschluss am 31. Januar. Die Ausschüttung für die Titelmeldungen erfolgt dann jeweils im Juni/Juli.

Die VG WORT-Vergütung stellt einen finanziellen Ausgleich für die unentgeltliche Zweitnutzung, z.B. das Ausleihen oder Kopieren wissenschaftlicher Werke dar. Daher nimmt die VG WORT gesetzlich festgelegte Tantiemen von Bibliotheken sowie Herstellern und Betreibern analoger und digitaler Kopiergeräte ein und gibt diese nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel an die Autoren weiter.

Auch rein elektronisch erschienene Artikel und Bücher können gemeldet werden, dazu muss die jeweilige Seite aber eine von der VG Wort registrierte Zählmarke (Zählpixel) enthalten. So könnte z.B. auch dieser Wiki-Eintrag mir als Autor Geld einbringen, wenn er denn länger als 1.800 Anschläge wäre und den Schwellenwert von ca. 10.000 Zugriffen (ändert sich jedes Jahr) überschreiten würde.

Registrierung und Meldung:
http://tom.vgwort.de/
Internettexte melden
http://www.vgwort.de/verguetungen/auszahlungen/texte-im-internet.html