Bibliothek – Kommission

Bibliothekskommission

Der Fachbereichsrat der Medizin-Fakultät hat auf seiner Sitzung am 31. Januar 2012 auf Vorschlag des Dekanats eine Bibliothekskommission eingesetzt. Ihre Aufgabe ist die Erarbeitung eines Lösungsvorschlags für die Problematik von immensen Kostensteigerungen bei den Zeitschriften angesichts eines limitierten Bibliotheksetat.

Die Bibliothekskommission hat folgende Mitglieder:

  • Herr Univ.-Prof. Dr. Dr. S.-M. Brand, Institut für Sportmedizin – Molekulare Genetik kardiovaskulärer Erkrankungen (Vorsitzender)
  • Frau Univ.-Prof. Dr. P. Scheutzel, Poliklinik für Prothetische Zahnmedizin und Biomaterialien
  • Herr Univ.-Prof. Dr. J. Roth, Institut für Immunologie
  • Frau Univ.-Prof. Dr. C. Rössig, Klinik für Kinder- und Jugendmedizin – Päd. Hämatologie und Onkologie –
  • Herr Priv.-Doz. Dr. Sven Schmidt, Institut für Rechtsmedizin
  • Frau Dr. Jenny Potratz, Klinik für Kinder- und Jugendmedizin – Allg. Pädiatrie –
  • Frau cand. med. Clara Eisenhardt
  • Herr cand. med. Matthew-Ryan Reuter
  • Herr cand. med. dent. Julian Schürmann

31. Januar 2012: Bibliothekskommission vom Fachbereichsrat eingesetzt.
Februar 2012: Aufnahme der Arbeit. Die Zweigbibliothek Medizin erstellt die ersten Listen für die Kommission.
18. Mai 2012: Umfrage unter den geschäftsführenden Direktoren der Medizin-Fakultät mit der Bitte, ihr Zeitschriftenportfolio zu aktualisieren und Zeitschriften zu benennen, die abbestellt werden können.
14. Juni 2012: Umfrage unter den geschäftsführenden Direktoren zum Zeitschriftenkernbestand der Bibliothek.
Juli/August 2012: Erinnerung an die und Auswertung der beiden Umfragen.
September/Oktober: Erstellung von Listen nicht mehr gewünschter Zeitschriftentitel. Abklärung mit der Universitätsbibliothekund diversen Verlagen, ob diese Titel abbestellbar sind oder einer Bindung durch (längerfristige) Verträge unterliegen.
29. November 2012: Fertigstellung des Berichts der Zweigbibliothek Medizin über die erfolgten Einsparungsmaßnahme. Sechs Vorschläge zur Konsolidierung des Bibliotheksetat werden umgesetzt (17.1.13):

  1. Abbestellung von nicht gewünschten Zeitschriften und Kündigung von Paketverträgen zum 1.1.2013.
  2. Jede Einrichtung erhält die Möglichkeit, die Zeitschriften ihres virtuellen Bibliotheksetats jährlich zu aktualisieren und zu ranken.
  3. Überschreitet eine Einrichtung Ihren virtuellen Bibliotheksetat, werden die am schlechtesten gerankten Zeitschriften zuerst abbestellt.
  4. Die Titel des Kernbestands werden auf die virtuellen Bibliotheksetats der desiderierenden Einrichtungen verteilt.
  5. Alle Abonnements von neu gewünschten Zeitschriften sind bis auf weiteres ausgesetzt.
  6. Für Einrichtungen ohne eigenen virtuellen Bibliotheksetat werden keine Zeitschriften abonniert.

1. Oktober 2015: Das Dekanat entscheidet einmal jährlich auf Antrag der Zweigbibliothek Medizin über die Bestellung von Zeitschriften innerhalb des Virtuellen Bibliotheksetats.