Der Datenschutz kommt bei einer Umfrage immer dann ins Spiel, wenn die Angaben, die mit der Umfrage erhoben werden, personenbezogen oder personenbeziehbar sind (die Datenschützer fassen beides unter dem Begriff „personenbezogene Daten“ zusammen).
Personenbezogen sind Daten dann, wenn sie sich aus sich heraus einer Person zuordnen lassen (z.B. mit der Umfrage wird der Name oder eine eindeutige IP-Adresse gespeichert).
Personenbeziehbar sind Daten dann, wenn durch die Antworten eine Person identifiziert werden kann. Z.B. können bei kleinen Umfragen (n<50) Personen bereits durch Angabe von Alter und Geschlecht identifiziert werden. Oder bei einer Online-Umfrage wird ein Zeitstempel gespeichert, der in Kombination mit Webserver-Daten einer IP-Adresse zugeordnet werden kann.
Die Zweigbibliothek Medizin erhebt keinerlei personenbeziehbare und löscht alle personenbezogene Daten unmittelbar nach Erhebung, sodass unsere Umfragen vollständig pseudonymisiert bzw. anonymisiert sind.