Veranstaltungsorganisation

Kriterien und Reglementierungen zur Raum- und Flächenvergabe an der WWU Münster
Die Westfälische Wilhelms-Universität Münster verfügt mit über 200 Gebäuden über eine Vielzahl an Räumen für Forschung und Lehre. Deren Ausstattungen entsprechen den Erfordernissen einer großen Universität und sorgen dafür, dass die WWU ihre primären Aufgaben als Hochschule mit ca. 45.700 Studierenden bestmöglich umsetzen kann.
Die Räume werden vorrangig den Mitgliedern der Universität zur Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungen und sonstigen Dienstaufgaben sowie den akademischen Selbstverwaltungsorganen und deren Ausschüssen und Mitgliedsgruppen zur Verfügung gestellt. Nachrangig können die Räume und Freiflächen auch externen Veranstalterinnen und Veranstaltern kostenpflichtig zur Verfügung gestellt werden.
Hinweis: Bei einem unvorhergesehenem Eigeninteresse ist die Hochschulleitung berechtigt, den Mietvertrag aufzuheben. In diesem Fall wird sich die WWU bemühen dem*der Mieter*in eine Alternative anzubieten.
Weitere Informationen
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Datenschutz
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten bei der Vergabe von Räumen und Freiflächen durch die WWU ist uns wichtig. Näheres dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.