Belegung
Anträge für externe Schulen, Veranstalter und Vereine
Mit diesem Antrag können externe Schulen, Veranstalter und Vereine die Überlassung von Sportanlagen beantragen. Die zweite Seite des Antrags ist für externe Schulen, Veranstalter*innen und Vereine sowohl bei Beantragung als auch bei Nichtbeantragung von Zusatzleistungen mit in der Sportbereichsverwaltung abzugeben.
Dieser Antrag gilt nicht für die Beantragung der Leichtathletikhalle und des Kraftraums (Horstmarer Landweg 45); hier sind die beiden separaten, unten stehenden Anträge zu verwenden!
- Antrag für die Leichtathletikhalle (Horstmarer Landweg 45)
Mit diesem Antrag können externe Schulen, Veranstalter und Vereine die Überlassung der Leichtathletikhalle (Horstmarer Landweg 45) beantragen.
- Antrag für den Kraftraum (Horstmarer Landweg 45)
Mit diesem Antrag können externe Schulen, Veranstalter und Vereine die Überlassung des Kraftraumes (Horstmarer Landweg 45) beantragen.
- Antrag für den Spitzensport
Um als Spitzensportler*in die Leichtathletikhalle, die Kraftecke oder den Kraftraum zu nutzen, melden Sie sich bitte per Mail bei Daniela Sulmann.
- Interner Antrag für die Buchung von Seminarräumen und Sportanlagen
Mit diesem Antrag können Mitarbeiter*innen des Instituts für Sportwissenschaft Seminarräume und Sportanlagen beantragen. Dieser Antrag gilt intern auch für die Leichtathletikhalle und den Kraftraum (Horstmarer Landweg 45).
Sollten weitere Zusatzleistungen (Übernachtung, Getränkeausschank, Grill) für eine Veranstaltung zu organisieren sein, so ist der Antrag für externe Schulen, Veranstalter und Vereine (s. o.) zu verwenden. Studierende sind aus versicherungstechnischen Gründen nicht berechtigt, Seminarräume und Sportanlagen zu beantragen.
Die Belegungsübersichten können Sie hier einsehen (Hinweis: Anmeldung erforderlich!)