Wahlverfahren

► Das Portal zur Bestätigung der Praxiskurse (SESAM) finden Sie hier.
► Das Portal zur Bestätigung der Fachdidaktikkurse (SESAM) finden Sie hier.


Informationen zu den Wahl- und Härtefallverfahren im LABG 2009

BA (LG, LH, LF, L2)

MA E2-E3

MA E1 (Grundschule)

Studierende im Moduellstudiengang wählen über das Härtefalverfahren I

  • Fachpraxis

    Studierende der BA/MA-Studiengänge wählen ihre fachpraktischen Seminare über HISLSF. Die Geltungsbereiche für die BA/MA-Studiengänge entnehmen Sie bitte den jeweiligen Überschriften in HISLSF. Die Frist für das Wahlverfahren finden Sie hier.
    Bitte beachten Sie, dass Bachelor Studierende kein Anrecht auf Masterveranstaltungen haben und diese auch nicht besuchen dürfen. Die Seminarplätze in Masterveranstaltungen dürfen ausschließlich von Masterstudenten belegt werden.
    Es dürfen nur Veranstaltungen belegt werden, die tatsächlich für den Abschluss des Studiums noch benötigt werden. Es müssen mind. 3 Prioritäten angewählt werden und innerhalb der jeweiligen Priorität mind 3 Veranstaltungen. Nur wenn die Wahlregeln beachtet werden, kann ggf. am Härtefallverfahren II teilgenommen werden. Sollte Ihnen eine Veranstaltung zugewiesen worden sein, die Sie nicht mehr benötigen, müssen Sie sich im Sesamportal von der Veranstaltung wieder abmelden. Bitte haben Sie Verständnis, dass Sie, falls diese Anweisung nicht beachtet wird, in diesem und im nächsten Semester vom Wahlverfahren ausgeschlossen werden! Beachten Sie, dass zu Beginn des Semesters durch die Dozenten in jedem Fall überprüft wird, ob die Veranstaltung noch benötigt wurde!
    Sollten Sie nur eine oder gar keine Veranstaltung bekommen haben, dann müssen Sie am "Härtefallverfahren II" teilnehmen.

    Informationen zu den Wahl- und Härtefallverfahren im LABG 2009

    BA (LG, LH, LF, L2)

    MA E2-E3

    MA E1 (Grundschule)

  • E1 Grundschule Sport Vertiefung

    Gemäß § 8 Absatz 4 der Rahmenordnung E1 müssen für den erfolgreichen Abschluss des Masterstudiums in jedem Lernbereich/ Fach 13 Leistungspunkten erbracht werden. In einem der Lernbereiche oder dem Unterrichtsfach nach ihrer Wahl absolvieren die Studierenden vertiefte Studien, in denen zusätzlich 12 Leistungspunkte zu erwerben sind. 

    Mit der ersten Anmeldung zu einer Lehrveranstaltung des Masterstudiums wählen die Studierenden das Fach/den Lernbereich, in dem sie vertiefte Studien erbringen wollen. Die Ausübung des Wahlrechts erfolgt auf elektronischem Wege; sie ist unwiderruflich. Ein späterer Wechsel des Fachs/des Lernbereichs, in dem vertiefte Studien erbracht werden können, sowie vertiefte Studien in einem weiteren Fach/Lernbereich sind ausgeschlossen.


    Folgendes muss belegt werden:

    1. Vorlesung Fachwissenschaft

    2. Seminar Fachwissenschaft

    3. Sportartübergreifende Bewegungsfelder

    4. Seminar Theorie-Praxis (Projektseminar)

    5. Studienprojekt in Anbindung an Projektseminar

    • N1. (Vorlesung) wird nicht gewählt, da nicht zulassungsbeschränkt (einfach an der ersten Vorlesungssitzung teilnehmen)
    • Seminar Fachwissenschaft  (Nr. 2) wird über Learnweb gewählt. Die Fristen finden Sie hier
    • Weitere Sportarten (3) und Theorie-Praxis (4) werden über das Härtefallverfahren I gewählt. Die Fristen finden Sie hier. Das Theorie-Praxis-Seminar wird nur im SoSe angeboten.
    • Nr. 5 (Studienprojekt) wird nicht gewählt. Je nach zugewiesenem Seminar wird das spezifische Studienprojekt später in Qispos angemeldet (ebenso nur im SoSe)

    Weitere Informationen siehe auch hier.

  • Härtefallverfahren I Fachpraxis

    Studierende der BA- und MA-Studiengänge, die aufgrund unverschuldeter Härten im laufenden Semester gegenüber dem normalen Studienverlauf im Bereich der fachpraktischen Seminare in Rückstand geraten sind, müssen fristgerecht im Service-Center Sport abgeben werden. Die Fristen werden unter Termine & Fristen veröffentlicht. Studierende, die die Durchschnittswerte wegen der unten aufgeführten Gründe nicht erreichen, müssen für das nächste Semester einen Antrag stellen, da eine Anerkennung als Härtefall immer nur in dem Folgesemester erfolgen kann, in dem die unverschuldete Härte entstanden ist. Nachträgliche Anerkennungen sind nicht möglich. Außerdem wählen Studierende der PO 11 über dieses Verfahren ihre fachpraktischen Kurse.

    Krankheit/ Verletzung:

    Eine Anerkennung kann nur erfolgen, wenn aufgrund der Verletzung/ Krankheit keine Veranstaltung besucht werden konnte, bzw. ein Abbruch der Veranstaltung erfolgen musste. Eine noch nicht absolvierte Prüfung ist kein Anerkennungsgrund. Es müssen Atteste eingereicht werden.

    Nur eine Veranstaltung im laufenden Semester bekommen:

    Eine Anerkennung kann nur Erfolgen, wenn im laufenden Semester trotz vollständig ausgefülltem Wahlbogen nur eine Veranstaltung zugewiesen wurde, bzw. auch nachträglich keine Veranstaltungen mehr bekommen werden konnten. Entscheidend sind nicht die tatsächlich abgeschlossenen Veranstaltungen, sondern die in HISLSF als "zugelassen" markierten Veranstaltungen im Semester. Eine nachträgliche Anerkennung für vergangene Semester ist nicht möglich. Ebenso können keine Härtefälle für noch fehlende Veranstaltungen genehmigt werden, in denen im laufenden Semester noch Ausbildungsplätze frei waren.

    Turnen und Gymnastik/Tanz Teil B:

    Wurde in Gym/Tanz oder Turnen bereits Teil A in einem früheren Semester absolviert, aber nicht direkt im Folgesemester Teil B (wegen Verletzung, Auslandsaufenthalt, Hochschulwechsel etc.), muss Teil B über das Härtefallverfahren I gewählt werden. Plätze können nur zugeteilt werden, wenn nicht alle Studierenden aus Teil A im nächsten Semester in Teil B wechseln und es daher noch freie Plätze gibt. Die Wahl von Teil B erfolgt über den Härtefallantrag I, die Zuteilung erfolgt in der Regel aber erst kurz vor Semesterbeginn. Im Antrag muss der genaue Grund angegeben werden, warum Teil B nicht im Anschluss an Teil A absolviert werden konnte. Eine Zuteilung kann nur erfolgen, wenn Teil A verbucht worden ist, oder eine Bestätigung eingereicht wird, dass die Studienleistung Teil A erbracht worden ist.

    Auslandssemester/ Assistent-Teaching:

    Eine Anerkennung kann nur Erfolgen, wenn in begründeten Fällen keine Beurlaubung erfolgen konnte.
    Das LABG 2009 verpflichtet Studierende der modernen Fremdsprachen (Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch und Holländisch), die einen Lehramtsabschluss anstreben, zu einem dreimonatigen Auslandsaufenthalt innerhalb ihres Studiums. Hierfür wird in der Regel das fünfte Fachsemester empfohlen. Studierende, die diesen Aufenthalt während der Vorlesungszeit anstreben, können um nicht in Rückstand von Praxiskursen zu geraten, im vierten Semester bzw. im fünften Semester einen Härtefallantrag stellen.
    Für Rückfragen stehen wir euch diesbezüglich gerne zur Verfügung.

    Persönliche Gründe:

    Hierzu gehört insbesondere die Betreuung eines Kindes, die Absolvierung eines Zweitstudiums nach bereits abgeschlossenem Erststudium, Teilnahme am Leistungssport, Sonstiges. Für alles sind Nachweise erforderlich.


    Bei der Wahl müssen (zeitliche) Alternativen innerhalb einer Sportart/ eines Bewegungsfeldes angegeben werden, da ansonsten keine Zuweisung vorgenommen werden kann. Halten Sie sich daher bitte neben des Erstwunsches mind. drei Alternativen innerhalb einer Sportart/ eines Bewegungsfeldes bei ihrer Stundenplanung frei! Auf die übrigen Studienfächer kann dabei leider keine Rücksicht genommen werden.

    Da das Härtefallverfahren lediglich den eingetretenen Rückstand bis einschließlich des laufenden Semesters ausgleicht und um somit einen erneuten Rückstand im kommenden Semester zu verhindern, muss jeder Antragsteller nach Bekanntgabe der Ergebnisse des Härtefallverfahrens am normalen Wahlverfahren über HISLSF teilnehmen. Bitte keine Veranstaltungen wählen, die bereits über das Härtefallverfahren zugewiesen wurden!
    Der Härtefallantrag steht hier zum Download bereit.


    Informationen zu den Wahl- und Härtefallverfahren im LABG 2009

    BA (Lg, LH, LF, L2)

    MA E2-E3

    MA E1 (Grundschule)


    Organisatorische Hinweise zur Einreichung der Unterlagen

    BA

    Master E2-E4

    Master E1 Grundschule

  • Härtefallverfahren II Fachpraxis

    Folgende Personen können nach Bekanntgabe der Ergebnisse für das normale Wahlverfahren fristgerecht einen Härtefallantrag II in den Postkasten 'Wahlverfahren' im Postzimmer des Verwaltungsgebäudes einwerfen oder persönlich während der Öffnungszeiten im Studierendensekretariat Sport abgeben.

    Studierende mit keiner oder nur einer Veranstaltung im Wahlverfahren zum kommenden Semester:

    Studierende, die beim Wahlverfahren für das kommende Semester keine oder nur eine Veranstaltung bekommen haben, sind Härtefall II berechtigt. Sollten Sie keine Alternativen im Wahlverfahren gewählt haben, so kann Ihnen über das Härtefallverfahren maximal nur ein Platz zugewiesen werden, wenn es noch Restplätze gibt.

    Studienortwechsler:

    Studierende, die sich erst nach Beendigung des Wahlverfahrens als Studierende der Universität Münster einschreiben konnten (Einstufung in ein höheres Fachsemester zum kommenden Semester), sind Härtefall II berechtigt

    Einzureichende Unterlagen:
    Härtefallantrag II

    (bitte genau durchlesen und alle Punkte beachten. Bei fehlerhaften oder nicht vollständigen Angaben kann der Antrag nicht bearbeitet werden!)
    Die Ergebnisse der Bearbeitung können im HISLSF eingesehen werden. Termine der Veröffentlichung siehe unter Terminübersicht. Bei Fragen zum gesamten Härtefallverfahren wenden Sie sich bitte an das Service-Center Sportwissenschaft.

    Organisatorische Aspekte zur Einreichung finden Sie hier.

  • Theorie Wahlverfahren

    Theorieseminare werden nicht über HSI LSF gewählt, sondern über Learnweb.


    M2 Sportpädagogik/ Sportgeschichte (PO 18)/ M3 BuK (PO 11)
    Wahlzeitraum: siehe hier
    Veröffentlichung Ergebnisse Seminarplatzverteilung: siehe hier
    Kontakt für Rückfragen: vanbentem@uni-muenster.de

    M2 Sozialwissenschaften des Sports (PO 18), M3 Soziale Prozesse (PO11)
    Wahlzeitraum: siehe hier
    Veröffentlichung Ergebnisse Seminarplatzverteilung: siehe hier
    Kontakt für Rückfragen: mara.konjer@uni-muenster.de

    M3 Trainingswissenschaft (PO 18), M4 LTL (PO11)
    Wahlzeitraum: siehe hier
    Veröffentlichung Ergebnisse Seminarplatzverteilung: siehe hier
    Kontakt für Rückfragen: lothar.thorwesten@uni-muenster.de

    M3 Sportpsychologie (PO 18)
    Wahlzeitraum: siehe hier
    Veröffentlichung Ergebnisse Seminarplatzverteilung: siehe hier
    Kontakt für Rückfragen: bhalbers@uni-muenster.de

    M4 Bewegungswissenschaft & Sportmedizin (PO 18)/ M4 EuG (PO11)
    Wahlzeitraum: siehe hier
    Veröffentlichung Ergebnisse Seminarplatzverteilung: siehe hier
    Kontakt für Rückfragen: michael.brach@uni-muenster.de

    M5 Unterrichten im Sport (PO 18)
    Wahlzeitraum: siehe hier
    Veröffentlichung Ergebnisse Seminarplatzverteilung: siehe hier
    Kontakt für Rückfragen: f.duensing-knop@uni-muenster.de


    Master Fachdidaktik

    Das Wahlverfahren für die theoretischen Seminare in M10 Fachdidaktik (inkl. die Vermittlungsbezogene Praxisvertiefungen) wird über  HISLSF durchgeführt. Die Fristen finden Sie hier.

  • Freie Plätze Lehrveranstaltungen Sportwissenschaft

    In folgenden Lehrveranstaltungen der Sportwissenschaft gibt es noch freie Seminarplätze.
    Die freien Plätze werden in der jeweils ersten Seminarsitzung durch persönliches Erscheinen zunächst nach den bestätigten Wartelistenplätzen vergeben. Danach an die übrigen anwesenden Studierenden. Nach der ersten Seminarsitzung wird die Anzahl der dann ggf. noch freien Plätze aktualisiert. Die Vergabe erfolgt dann direkt durch die Lehrenden.
    Schreiben Sie dazu bitte die Lehrenden per Mail an und bitten um Aufnahme in die Lehrveranstaltung.
    In Vorlesungen gibt es keine Zulassungsbegrenzung.

    Liste freie Plätze Lehrveranstaltungen Sportwissenschaft