Erwerbstätigkeit


Drittstaatsangehörige unterliegen in der BRD Einschränkungen, was den Zugang zum Arbeitsmarkt angeht. Mit einer Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken ist es in der Regel nur erlaubt, bis zu 90 ganze Tage (oder 180 halbe Tage) im Jahr zu arbeiten. Eine Ausnahme gilt unter anderem dann, wenn die Promotion mit einer Tätigkeit an der Universität, das heißt einer Anstellung als wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in, verbunden ist.
Bürger/innen der Europäischen Union sowie Angehörige von Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz unterliegen in der Regel keinen Einschränkungen beim Arbeitsmarktzugang, sie genießen Arbeitnehmerfreizügigkeit (Ausnahme: Angehörige der neuen EU-Mitgliedsstaaten).

Informationen zum Thema Arbeitsmarktzugang erhalten Sie auf den Seiten der Ausländischen Studierendenvertretung sowie der Alexander-von-Humboldt-Stiftung. Bei Unsicherheiten und Fragen setzen Sie sich mit dem Amt für Ausländerangelegenheiten in Verbindung.

Arbeiten an der WWU

Über freie Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiter/innen an der WWU können Sie sich hier sowie auf den Seiten der einzelnen Institute informieren.
Hier hat die WWU umfangreiche Informationen für internationales wissenschaftliches Personal zusammengestellt.