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Wir begleiten Ihren Antrag

in vielerlei Hinsicht, so bei der ...

► Erläuterung von Antrags- und Förderbedingungen,

► Durchsicht Ihrer Antragsunterlagen im Hinblick auf Passfähigkeit und Strategie,

► Berechnung von Personal-, Sach- und Reisekosten,

► Prüfung Ihrer gesamten Projektkalkulation,

► Nominierung für Wissenschaftspreise,

► Angebotserstellung im Rahmen wirtschaftlicher Projekte.

Unterstützung

Außerdem beraten wir zu WWU-internen Verfahren, begleiten die Antragsstellung administrativ und geben auf Wunsch Hinweise zur Antragsoptimierung. Bei größeren Antragsformaten (Verbundprojekte, Wissenschaftspreise) ist zur Unterstützung zudem eine Beratung durch den Forschungsbeirat der WWU vorgesehen.

Einreichung

Anträge auf Forschungsförderung werden entweder von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern oder der Hochschule unterschrieben und beim Förderer eingereicht. Bei größeren Verbundprojekten und/oder Anträgen an Ministerien ist i.d.R. die Hochschule offizieller Antragsteller. Dementsprechend werden diese Anträge nach Durchsicht durch die Forschungsförderberatung von der Hochschulleitung unterschrieben. Auch bei der Einwerbung von Wissenschaftspreisen muss u.U. die Hochschulleitung eingebunden werden.

Kalkulation

Bei wirtschaftlichen Projekten findet ein Leistungsaustausch statt. In der Regel wird ein Auftrag erteilt oder ein Angebot erstellt. Zur Kalkulation eines solchen Projektes muss u.a. ein Finanzierungsplan aufgestellt werden. Anschließend erfolgt in Rücksprache mit Dezernat 6.2 die Erstellung eines offiziellen Angebots an den Mittelgeber und das Aufsetzen eines Kooperationsvertrages.

Leitfäden, Formulare und weitere nützliche Dokumente...

...finden Sie unter Downloads.