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Die „Zukunft des Strafens“

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Prof. Dr. Tatjana Hörnle

Über die „Zukunft des Strafens in multikulturellen Gesellschaften“ hat die Rechtswissenschaftlerin Prof. Dr. Tatjana Hörnle in der Ringvorlesung des Exzellenzclusters „Religion und Politik“ gesprochen. „Die vermutlich in den kommenden Jahren weiter zunehmende multikulturelle Aufsplitterung der Gesellschaft wirft auch für das Strafrecht Fragen auf“, sagte sie in der Vortragsreihe „Zukunftsvisionen zwischen Apokalypse und Utopie“. Darin erörterte die Juristin der Humboldt-Universität Berlin, ob Verbotsnormen angesichts der wachsenden gesellschaftlichen Vielfalt angepasst, aufgehoben oder verschärft werden müssen.

Vortrag „Die Zukunft des Strafens in multikulturellen Gesellschaften“

In der Ringvorlesung, die im Wintersemester 2014/15 das Habilitandenkolleg des Exzellenzclusters „Religion und Politik“organisiert, kommen Vertreter verschiedener Fächer zu Wort: aus der Geschichts-, Rechts- und Politikwissenschaft, Germanistik, Philosophie, Theologie, Archäologie, Ägyptologie und Musikwissenschaft. Die Reihe widmet sich der Geschichte apokalyptischen und utopischen Denkens von der Antike bis heute und untersucht, wie religiöse und politische Elemente in Zukunftsvisionen verwoben sind. Die Themen der Vorträge reichen von prophetischen Texten aus dem antiken Ägypten über geschichtsphilosophische Zukunftsentwürfe und Richard Wagners „Kunstwerk der Zukunft“ bis zum utopischen Frauenbild spanischer Faschistinnen.

Mehr Informationen zum Vortrag vom 20. Januar 2015 finden sich auf der Website des Exzellenzclusters. Journalisten können sich bei Interesse an sendefähigen O-Tönen an das Zentrum für Wissenschaftskommunikation unter der Telefonnummer +49 251/83-23376 oder per E-Mail an religionundpolitik@uni-muenster.de wenden.