Neuer Mentoring-Leitfaden

Gleichstellungsbeauftragte legt Regeln für Mentorinnen und Mentees am Cluster vor

Prof. Dr. Martina Wagner-Egelhaaf

Prof. Dr. Martina Wagner-Egelhaaf

Die Gleichstellungsbeauftragte des Exzellenzclusters, Literaturwissenschaftlerin Prof. Dr. Martina Wagner-Egelhaaf, hat für das Mentoringprogramm des Exzellenzclusters einen Leitfaden und ein Formular für den Abschluss einer Vereinbarung vorgelegt. Damit sollen die Mentoringbeziehungen zwischen Professorinnen und Nachwuchswissenschaftlerinnen verbindlicher gestaltet und zugleich neue Interessierte für das Programm gewonnen werden. Mit dem flexiblen Mentoring zielt der Exzellenzcluster auf die Gleichstellung seiner Mitglieder und den Abbau von Benachteiligungen in Beruf und Gesellschaft.

Aufgabe des Programms ist die Professionalisierung der Karrierestrategien junger Forscherinnen, wie es im Leitfaden heißt. Das gilt sowohl mit Blick auf wissenschaftliche Berufswege als auch alternative Karrieren. Weiter heißt es im Leitfaden, dass Mentorinnen und Mentees Beratungsgespräche zur Entwicklung eines Qualifikationsprofils und über konkrete Bewerbungsvorhaben führen. Außerdem geben die erfahrenen Professorinnen Einblicke in informelle Spielregeln des Wissenschaftsbetriebs und öffnen den Mentees ihre beruflichen Netzwerke.

Mentorinnen und Mentees wird im Leitfaden empfohlen, die Beziehung für 18 Monaten einzugehen, eine schriftliche Vereinbarung zu schließen und alle sechs bis acht Wochen Gesprächen zu führen. Das flexible Mentoring sieht kein festes Programm für Treffen und Gespräche vor. Vielmehr entscheiden die Nachwuchswissenschaftlerinnen selbst, wie und wann sie sich bezüglich ihrer wissenschaftlichen und außerwissenschaftlichen Laufbahn beraten lassen möchten. (vvm)

Es folgt der Leitfaden im Original:

Mentoring-Leitfaden

  1. Mentoring-Beziehungen sind zeitlich befristete Kooperationen zwischen erfahrenen Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftlern (Professor/inn/en) und Nachwuchswissenschaftlerinnen (Doktorandinnen und Postdoktorandinnen).
  2. Üblicherweise ist die Mentorin/der Mentor nicht die/der fachliche Betreuer/in. Mentoring bietet einen Blick von außen, jenseits von Abhängigkeitsverhältnissen.
  3. Der Cluster bietet Nachwuchswissenschaftlerinnen die Möglichkeit, zusätzlich zu ihrer Mentorin/ ihrem Mentor im Cluster eine Mentoring-Beziehung mit einer Wissenschaftlerin/einem Wissenschaftler ihrer Wahl außerhalb der Universität Münster einzugehen. Die Reisen der Mentees zu ihren auswärtigen Mentorinnen/Mentoren werden vom Cluster finanziell unterstützt, sofern der Gleichstellungsetat dies erlaubt. Gespräche mit auswärtigen Mentorinnen/Mentoren können auch per Telefon geführt werden.
  4. Es wird vorgeschlagen, die Mentoring-Beziehung für einen Zeitraum von 18 Monaten einzugehen.
  5. Mentoringgespräche sollen ca. alle 6 bis 8 Wochen stattfinden.
  6. Es wird empfohlen, eine Mentoring-Vereinbarung abzuschließen.
  7. In einem Erstgespräch legen Mentee und Mentor/in Gegenstände und Ziele des Mentoring fest. Vermutlich haben Doktorandinnen und Postdoktorandinnen unterschiedliche Bedürfnisse, auf die flexibel eingegangen werden sollte.
  8. Von den Mentees wird erwartet, dass sie die Mentoring-Beziehung aktiv gestalten. Mentee und Mentor/in vereinbaren vor jedem Treffen ein Gesprächsthema. Idealerweise fertigt die Mentee nach dem Gespräch ein Kurzprotokoll an und legt es der/dem Mentor/in vor. Die Protokolle dienen der gegenseitigen Rückversicherung des Besprochenen und helfen bei der Identifizierung offener Fragen und der Gestaltung künftiger Treffen.
  9. Allgemeine Aufgaben eines Mentorings sind:
    - Professionalisierung der individuellen Karrierestrategie für die Mentee (wissenschaftliche und alternative Karrierewege)
    - Beratung bei der Entwicklung eines Qualifikationsprofils
    - Besprechung konkreter Bewerbungsvorhaben
    - Einblick in informelle Spielregeln des Wissenschaftsbetriebs durch die/den Mentor/in
    - Öffnen der eigenen beruflichen Netzwerke für die Mentee durch die/den Mentor/in
    - gemeinsame Reflexion der Umsetzung von vereinbarten Teilschritten
  10. Vertraulichkeit ist die oberste Maxime einer Mentoring-Beziehung. Es werden keinerlei Informationen aus Mentoring-Gesprächen an Dritte weitergegeben.