„Das Religionsrecht muss sich dem Islam öffnen“

Jurist Prof. Dr. Janbernd Oebbecke über rechtliche Wege zum islamischen Religionsunterricht

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Jurist Prof. Dr. Janbernd Oebbecke

Das deutsche Religionsrecht muss sich nach Einschätzung des Münsteraner Juristen Prof. Dr. Janbernd Oebbecke dem Islam öffnen. „Andernfalls steht das bisherige kooperative Verhältnis von Religion und Staat in Deutschland auf dem Spiel“, sagte er am Dienstagabend in Münster. Wer den Islam nicht ins bestehende Religionsrecht integriere, stelle das System als Ganzes aufs Spiel und komme bei dringenden politischen Problemen wie der Einführung islamischen Religionsunterrichts an Schulen und islamischer Theologie an Hochschulen nicht weiter. „Eine klare Linie in der Religionspolitik fehlt.“ Der Jurist sprach in der Ringvorlesung des Exzellenzclusters „Religion und Politik“ der Uni Münster, die sich mit der Integration religiöser Vielfalt von der Antike bis zur Gegenwart befasst.

Prof. Oebbecke hält die Einführung „theologisch kompetenter Beiräte“ aus Islam-Vertretern, wie sie der Wissenschaftsrat vorgeschlagen hat, für eine Möglichkeit. Die rechtliche und politische Diskussion dieses Modells stehe am Anfang, sagte der Experte. Nach seiner Einschätzung sind die Beiräte aber mit dem Religionsrecht vereinbar. Prof. Oebbecke hat mit dem Cluster-Wissenschaftler Jurist Prof. Dr. Christian Walter und im Dialog mit Spitzenvertretern der größten deutschen Islamverbände einen Entwurf zur Gründung solcher Gremien an Hochschulen erarbeitet. Dabei geht es darum, welche Personen und Organisationen einem Beirat angehören könnten und nach welchen Regularien das Gremium über Hochschullehrer und Studieninhalte entscheiden sollte.

Ist das Religionsrecht für Neuzugänge offen?

Es muss sich laut Prof. Oebbecke bald erweisen, ob das derzeitige Religionsrecht, das durchaus Gegner in Politik, Wissenschaft und Recht habe, „tatsächlich für Neuzugänge offen ist“. Wenn der Islam keinen Platz darin finde, stehe es wegen der völkerrechtlichen Bindung an Diskriminierungsverbote letztlich zur Disposition. Das Religionsrecht folgt dem System der „positiven Neutralität“, wie der Jurist erläuterte. Danach besteht keine Staatskirche, der Staat kooperiert aber mit religiösen Gemeinschaften auf den unterschiedlichsten Feldern. Eine Schwäche des Systems besteht laut Prof. Oebbecke darin, dass es eine möglichst überörtliche Organisation der Religionsgemeinschaften voraussetzt, damit der Staat einen einheitlichen Ansprechpartner hat. Im Falle der christlichen Kirchen sei das gegeben, im Islam nicht. Eine Lösung sieht der Experte daher im Modell des Beirats, der die Vielfalt des Islam abbilde und als Ansprechpartner dienen könne.

Der Juraprofessor beklagte, seit Jahren betonten alle politischen Kräfte, wie wichtig die Einführung eines Religionsunterrichts für muslimische Schüler sei. „Dennoch gibt es ihn bis heute nirgendwo in Deutschland.“ Neben rechtlichen bestünden auch politische Hindernisse. Die Anerkennung der muslimischen Verbände als Ansprechpartner sei bisher ebenso gescheitert wie der Versuch, den Religionsunterricht an einzelnen Moscheegemeinden auszurichten und lokal zu differenzieren. Wenig hilfreich sei auch das westliche „Unbehagen am Islam“ seit den Terroranschlägen vom September 2001, das alte wie neue Religionsgegner auf den Plan gerufen habe, sagte Prof. Oebbecke. Sein Vortrag trug den Titel „Der islamische Religionsunterricht und die Integration des Islam in Deutschland“.

In der nächsten Woche spricht der Schriftsteller und Orientalist Dr. Navid Kermani in der Ringvorlesung des Exzellenzclusters. Sein Vortrag „Deutsche und Muslime. Über Verständigungen und Missverständnisse“ beginnt am Dienstag, dem 25. Januar, um 18.15 Uhr im Hörsaal F2 des Fürstenberghauses am Domplatz 20-22 in Münster. (vvm/bhe)