Kirchliche Lehrbefugnis für Frauen

Über eine mittelalterliche Kontroverse, die bis heute nachwirkt

News Ringvorlesung Hildegard Von Bingen

Hildegard von Bingen empfängt eine göttliche Inspiration; ihr Mitarbeiter Probst Volmar schreibt die Vision in den Codex. (Miniatur aus dem Rupertsberger Codex des Liber Scivias. Facsimile).

Prof. Dr. Christel Meier-Staubach spricht am Dienstag, dem 1. Dezember, über „Prophetische Inauguration und kirchliches Amt. Zur Funktion informeller Autorisierungen in der mittelalterlichen Kirche“. Der öffentliche Vortrag ist Teil der Ringvorlesung am Exzellenzcluster „Religion und Politik“. Er beginnt um 18.15 Uhr im Hörsaal F2 des Fürstenberghauses am Domplatz 20-22.

„In den neuen Entwicklungen in Kirche und Gesellschaft des Hochmittelalters und den zwischen verschiedenen Richtungen aufbrechenden Kontroversen wird auch die öffentliche Lehrbefugnis neu verhandelt“, sagt Prof. Meier-Staubach. „Es geht dabei um die Amtseinsetzung in das Lehramt und damit um das Recht, öffentlich zu reden und Schriften zu verbreiten.“ Neben dem normalen Verfahren der Inauguration für das Priesteramt analysiert sie außergewöhnliche Autorisierungen, etwa die Lehrbefugnis für Frauen. Anhand von drei Autoren des 12. Jahrhunderts zeichnet die Philologin die Entwicklungslinien nach: des Mystikers Rupert von Deutz, des Benediktinerabts Wilhelm von Saint-Thierry und der Prophetin Hildegard von Bingen.

„Filme über Hildegard von Bingen und über den fiktiven Fall der Päpstin Johanna haben noch heute Erfolg“, sagt die Wissenschaftlerin. Das zeige, wie weitreichend die mittelalterliche Kontroverse um die Lehrbefugnis für Frauen die Menschen bewegt habe und noch immer beschäftige. (bhe)