Pressemitteilung upm

Anerkannter Strafrechtler und akademischer Lehrer

Rechtswissenschaftler Prof. Johannes Wessels ist verstorben

Münster (upm), 25. August 2005

Der münstersche Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Johannes Wessels ist am 21. August 2005 im Alter von 82 Jahren verstorben. Von 1965 bis zu seiner Emeritierung im Jahr 1988 bekleidete der Jurist, der auch Träger des Großen Bundesverdienstkreuzes ist, eine ordentliche Professur für Strafrecht und Prozessrecht an der Universität Münster.

Johannes Wessels wurde am 20. Juni 1923 in Overberge/Kreis Unna geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Münster und Berlin und der 2. juristischen Staatsprüfung wurde er 1952 in Münster mit einer von Harry Westermann betreuten Dissertation zum Dr. iur. promoviert und begann im selben Jahr seine Karriere in der Justiz. Er trat in den Richterdienst ein, wurde 1953 zum Landgerichtsrat am Landgericht Dortmund ernannt und schon 1958 zum Oberlandesgerichtsrat beim Oberlandesgericht Hamm befördert. Drei Jahre später übernahm er zeitweilig die Leitung einer Abteilung im Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen. Neben seiner hauptberuflichen Richtertätigkeit fungierte er seit 1962 im Nebenamt als Mitglied des Ehrengerichtshofs für Rechtsanwälte des Landes Nordrhein-Westfalen und übernahm Lehraufträge der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität. 1965 wurde Johannes Wessels aufgrund seiner besonderen Leistungen in Wissenschaft und Praxis auf eine ordentliche Professur für Strafrecht und Prozessrecht an der Westfälischen Wilhelms-Universität berufen.

Sein Wirken an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, die er zudem von 1972 bis 1973 als Dekan leitete, war stets geprägt durch eine erfolgreiche Kombination von Wissenschaft und Praxis. Auch als Hochschullehrer hielt Johannes Wessels Verbindung zur Justiz. Er gehörte von 1970 bis 1988 als stellvertretendes Mitglied dem Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen an. Von 1973 bis 1988 war er außerdem stellvertretender Vorsitzender des Justizprüfungsamtes beim Oberlandesgericht Hamm.

Mit Johannes Wessels verliert die Rechtswissenschaft einen begnadeten akademischen Lehrer, dessen Einfluss bis heute fortwirkt. Diejenigen, die noch bei ihm studiert haben, erinnern sich gern an seine lebendigen und anschaulichen Vorlesungen. Aber auch die meisten aktuell Studierenden arbeiten gern mit seinem inzwischen in über 30 Auflagen erschienenem dreibändigen Lehrbuch zum Allgemeinen und Besonderen Teil des Strafgesetzbuchs, dessen erster Band im Jahre 1970 erstmals veröffentlicht wurde. Noch weit über seine Emeritierung hinaus hat Johannes Wessels an den jährlich erscheinenden Neuauflagen seines auch weltweit geschätzten Lehrbuchs gearbeitet, das in viele Sprachen, darunter Spanisch, Portugiesisch und Koreanisch, übersetzt wurde. Erst 1998 gab er sein Lebenswerk in die Hände jüngerer Kollegen.