WWU Münster
Westfälische Wilhelms-Universität
Münster



Jahresbericht des Rektors 1995

Fachbereich 03 - Rechtswissenschaftliche Fakultät



Allgemeines

Mit rund 6000 Studierenden gehört die Rechtswissenschaftliche Fakultät zu den größten Fakultäten in der Bundesrepublik Deutschland. Seit der Einführung des Numerus clausus zum Sommersemester 1992 ist die Zahl der Studierenden insgesamt etwas zurückgegangen. Im Sommersemester 1995 haben 203 Studierende das Studium der Rechtswissenschaften aufgenommen, im Wintersemester 1995/96 waren es 553. Im Wintersemester 1994/95 waren es dazu im Vergleich 636 Studierende. Im Studiengang mit dem Studienziel Staatsexamen sind im Wintersemester 1995/96 5274, im Studiengang mit Abschluß Promotion 584 Studierende eingeschrieben. Im Studiengang Magister Legum befinden sich 29 Studierende.

Die Reform des Juristenausbildungsgesetzes für Nordrhein-Westfalen machte eine Neufassung der Studienordnung des Fachbereichs erforderlich. Nach umfassenden Beratungen in den Jahren 1993 und 1994 ist zu Beginn des Jahres 1995 die neue Studienordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät vom 20.12.1994 in Kraft getreten. Wichtigste Neuregelung der Studienordnung ist der Wegfall der studienbegleitenden Leistungskontrollen und der Anfängerübungen. An deren Stelle treten nunmehr die Abschlußklausuren, die die Studierenden der Rechtswissenschaft während der ersten drei Semester in den wichtigsten Pflichtvorlesungen absolvieren müssen.

Neuer Studiengang "Fachspezifische Fremdsprachenausbildung für Juristen"

In Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Sprachforschung und Sprachlehre hat die Juristische Fakultät einen zusätzlichen Studiengang "Fachspezifische Fremdsprachenausbildung für Juristen" aufgebaut und eine entsprechende Ausbildungs- und Prüfungsordnung verabschiedet. Mit diesem Ausbildungsangebot wird den Erfordernissen, die die zunehmende Internationalisierung des Rechtsverkehrs und insbesondere die europäische Integration an die Qualifikation der Juristen stellen, im Hinblick auf die Kenntnis der Fachsprache und der Grundzüge der Rechtsordnung für den französischen und englischen Sprachbereich Rechnung getragen. Der Studiengang mit insgesamt 20 Semesterwochenstunden erstreckt sich über vier Semester und führt bei Bestehen der Abschlußprüfung zur Erteilung eines Zertifikats. Das Ausbildungsangebot ist an den Beschlüssen der Kultusministerkonferenz über die Fachspezifische Fremdsprachenausbildung ausgerichtet. Entsprechende Studienleistungen an ausländischen Universitäten (einschließlich Erasmus-Studienaufenthalten) können auf die viersemestrige Mindeststudienzeit angerechnet werden. Für das erste Studiensemester (WS 1995/96) haben sich trotz kurzfristiger Einrichtung des Studiengangs ca. 300 Studierende beworben, von denen 200 nach Absolvierung der Sprachtests zugelassen worden sind.

Personallage

Im gesamten Bundesgebiet sind z.Zt. insbesondere wegen der Wiedervereinigung und der damit verbundenen Neugründungen bzw. Umstrukturierungen der Universitäten in den neuen Bundesländern, sowie durch die Emeritierung etlicher Hochschullehrer in den alten Bundesländern zahlreiche Rechtswissenschaftliche Lehrstühle zu besetzen. 10 Hochschullehrerstellen sind an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät vakant. Im kommenden Jahr werden voraussichtlich weitere Hochschullehrer den Fachbereich durch Emeritierung bzw. Wegberufung verlassen. Im Zusammenhang mit der Fachspezifischen Fremdsprachenausbildung wurde eine C 3-Stelle umgewidmet in eine Professur für Angelsächsisches Recht.

Personal- und Sachmittel-Ausstattung

Die jährliche Kürzung der Personalmittel im Bereich der Titelgruppe 94 konnte nur durch die Zuweisung von Mitteln aus dem Programm "Notzuschlag auf Zeit" aufgefangen werden. Ohne die NaZ-Mittel wäre es der Fakultät nicht möglich, Hausarbeiten und Klausuren die zum Erwerb der Leistungsnachweise erbracht werden müssen, sowie das Angebot, Klausuren unter Examensbedingungen anzufertigen, im bisherigen Maße aufrechtzuerhalten. Im Rahmen des Tutorenprogramms "Qualität der Lehre" sind der Fakultät 1995 wie schon im Vorjahr Mittel für die Einrichtung von Arbeitsgemeinschaften zugewiesen worden. Es war deshalb möglich, eine Vielzahl von vorlesungsbegleitenden Arbeitsgemeinschaften einzurichten, die bei den Studierenden großen Anklang fanden. Nicht ganz einfach gestaltete sich allerdings die Gewinnung qualifizierter Tutoren.

Situation im Bereich der EDV

Bereits 1992 wurde dem Fachbereich aus dem Hochschulsonderprogramm II die Stelle eines Universitätprofessors für das Fach "Rechtsinformatik" zugewiesen. Leider konnte die Stelle auch im Jahr 1995 noch nicht besetzt werden. Obwohl die Fakultät mit mehreren Bewerbern intensive Berufungsverhandlungen geführt hat, muß die Stelle im Jahr 1996 erneut ausgeschrieben werden.

Als erster Fachbereich der Universität konnte die Rechtswissenschaftliche Fakultät im Online-Verfahren auf PC-Basis Katalogisierungen im HBZ-Verbund in Zusammenarbeit mit der Universitätsbibliothek vornehmen. Die HBZ-Katalogisierung konnte vom strafrechtlichen Seminar auf weitere Institute ausgeweitet werden. Die Arbeiten schreiten zügig voran, werden aber voraussichtlich noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Insgesamt konnte die EDV-Infrastruktur der Fakultät verstärkt werden. So wurden u.a. mehrere CD-ROM-Server sowie diverse Backup-Systeme installiert. Mittlerweile kann die Rechtswissenschaftliche Fakultät außerdem ein umfassendes Angebot an juristischen CDs vorweisen.

Mit der "juris"-GmbH wurde ein Vertrag über die Nutzung der "juris"-Datenbanken bis Ende 1996 abgeschlossen. Die Nutzung ist allerdings nur außerhalb der Kernzeiten möglich. Für "juris"-Recherchen wird von den Studierenden ein Pauschalentgelt i.H.v. 25,-- DM pro Semester erhoben.

Habilitations- und Promotionsverfahren

An der Rechtswissenschaftlichen Fakultät wurden im Jahre 1995 keine Habilitationsverfahren durchgeführt.

Vom Wintersemester 1994/95 bis zum Sommersemester 1995 haben 101 Doktoranden ihr Promotionsverfahren abgeschlossen. Nach einer Umfrage im Jahr 1994 steht die Münsteraner Fakultät damit in Deutschland mit weitem Abstand an der Spitze hinsichtlich der Anzahl der Promotionen.

Auswärtige Beziehungen

Ausländische Studierende, die in ihrem Heimatland ein Jurastudium absolviert haben, können nach dreisemestrigem Studium an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät eine Zusatzqualifikation - den Grad des Magister Legum - erwerben. 18 Verfahren konnten erfolgreich mit der Verleihung des Grades eines Magister Legum beendet werden.

Auch im Jahr 1995 fand ein reger Austausch von Studierenden und Wissenschaftlern im Rahmen der Erasmusprogramme mit den Universitäten Liverpool, Paris II, Paris X, Poitiers, Nijmegen, Leuven, Sheffield, Athen, Bern und Barcelona statt. Darüber hinaus wurden im Jahr 1995 weitere ERASMUS- und TEMPUS-Austauschprogramme aufgenommen, an denen u.a. die Universitäten Ferrara (Italien), Cagliari, Reims, Lüttich, Sevilla, Sussex, Warschau, Neapel, Lodz, Calabrien beteiligt sind.

Darüber hinaus bestehen zahlreiche z.T. nicht institutionalisierte Kontakte mit ausländischen Wissenschaftlern (Austausch von Gastprofessoren, Gastvorträge u.ä.).


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Hans-Joachim Peter
EMail: VDV12@uni-muenster.de
Informationskennung: Jb9506
Datum: 29.02.1996; 18:20 Uhr