Westfälische Wilhelms-Universität
Münster
Jahresbericht des Rektors 1995
Fachbereich 03 - Rechtswissenschaftliche Fakultät
Allgemeines
Mit rund 6000 Studierenden gehört die Rechtswissenschaftliche Fakultät
zu den größten Fakultäten in der Bundesrepublik Deutschland. Seit
der Einführung des Numerus clausus zum Sommersemester 1992 ist die Zahl
der Studierenden insgesamt etwas zurückgegangen. Im Sommersemester 1995
haben 203 Studierende das Studium der Rechtswissenschaften aufgenommen, im
Wintersemester 1995/96 waren es 553. Im Wintersemester 1994/95 waren es dazu
im Vergleich 636 Studierende. Im Studiengang mit dem Studienziel Staatsexamen
sind im Wintersemester 1995/96 5274, im Studiengang mit Abschluß Promotion
584 Studierende eingeschrieben. Im Studiengang Magister Legum befinden sich 29
Studierende.
Die Reform des Juristenausbildungsgesetzes für Nordrhein-Westfalen machte
eine Neufassung der Studienordnung des Fachbereichs erforderlich. Nach
umfassenden Beratungen in den Jahren 1993 und 1994 ist zu Beginn des Jahres
1995 die neue Studienordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät vom
20.12.1994 in Kraft getreten. Wichtigste Neuregelung der Studienordnung ist der
Wegfall der studienbegleitenden Leistungskontrollen und der
Anfängerübungen. An deren Stelle treten nunmehr die
Abschlußklausuren, die die Studierenden der Rechtswissenschaft während
der ersten drei Semester in den wichtigsten Pflichtvorlesungen absolvieren
müssen.
Neuer Studiengang "Fachspezifische Fremdsprachenausbildung für
Juristen"
In Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Sprachforschung und Sprachlehre hat
die Juristische Fakultät einen zusätzlichen Studiengang "Fachspezifische
Fremdsprachenausbildung für Juristen" aufgebaut und eine entsprechende
Ausbildungs- und Prüfungsordnung verabschiedet. Mit diesem
Ausbildungsangebot wird den Erfordernissen, die die zunehmende Internationalisierung
des Rechtsverkehrs und insbesondere die europäische Integration an die
Qualifikation der Juristen stellen, im Hinblick auf die Kenntnis der Fachsprache und
der Grundzüge der Rechtsordnung für den französischen und
englischen Sprachbereich Rechnung getragen. Der Studiengang mit insgesamt 20
Semesterwochenstunden erstreckt sich über vier Semester und führt bei
Bestehen der Abschlußprüfung zur Erteilung eines Zertifikats. Das
Ausbildungsangebot ist an den Beschlüssen der Kultusministerkonferenz
über die Fachspezifische Fremdsprachenausbildung ausgerichtet. Entsprechende
Studienleistungen an ausländischen Universitäten (einschließlich
Erasmus-Studienaufenthalten) können auf die viersemestrige Mindeststudienzeit
angerechnet werden. Für das erste Studiensemester (WS 1995/96) haben sich
trotz kurzfristiger Einrichtung des Studiengangs ca. 300 Studierende beworben, von
denen 200 nach Absolvierung der Sprachtests zugelassen worden sind.
Personallage
Im gesamten Bundesgebiet sind z.Zt. insbesondere wegen der Wiedervereinigung und
der damit verbundenen Neugründungen bzw. Umstrukturierungen der
Universitäten in den neuen Bundesländern, sowie durch die Emeritierung
etlicher Hochschullehrer in den alten Bundesländern zahlreiche
Rechtswissenschaftliche Lehrstühle zu besetzen. 10 Hochschullehrerstellen sind
an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät vakant. Im kommenden Jahr werden
voraussichtlich weitere Hochschullehrer den Fachbereich durch Emeritierung bzw.
Wegberufung verlassen. Im Zusammenhang mit der Fachspezifischen
Fremdsprachenausbildung wurde eine C 3-Stelle umgewidmet in eine Professur
für Angelsächsisches Recht.
Personal- und Sachmittel-Ausstattung
Die jährliche Kürzung der Personalmittel im Bereich der Titelgruppe 94
konnte nur durch die Zuweisung von Mitteln aus dem Programm "Notzuschlag auf
Zeit" aufgefangen werden. Ohne die NaZ-Mittel wäre es der Fakultät nicht
möglich, Hausarbeiten und Klausuren die zum Erwerb der Leistungsnachweise
erbracht werden müssen, sowie das Angebot, Klausuren unter
Examensbedingungen anzufertigen, im bisherigen Maße aufrechtzuerhalten.
Im Rahmen des Tutorenprogramms "Qualität der Lehre" sind der Fakultät
1995 wie schon im Vorjahr Mittel für die Einrichtung von
Arbeitsgemeinschaften zugewiesen worden. Es war deshalb möglich, eine
Vielzahl von vorlesungsbegleitenden Arbeitsgemeinschaften einzurichten, die bei den
Studierenden großen Anklang fanden. Nicht ganz einfach gestaltete sich
allerdings die Gewinnung qualifizierter Tutoren.
Situation im Bereich der EDV
Bereits 1992 wurde dem Fachbereich aus dem Hochschulsonderprogramm II die Stelle
eines Universitätprofessors für das Fach "Rechtsinformatik" zugewiesen.
Leider konnte die Stelle auch im Jahr 1995 noch nicht besetzt werden. Obwohl die
Fakultät mit mehreren Bewerbern intensive Berufungsverhandlungen
geführt hat, muß die Stelle im Jahr 1996 erneut ausgeschrieben werden.
Als erster Fachbereich der Universität konnte die Rechtswissenschaftliche
Fakultät im Online-Verfahren auf PC-Basis Katalogisierungen im HBZ-Verbund in
Zusammenarbeit mit der Universitätsbibliothek vornehmen. Die
HBZ-Katalogisierung konnte vom strafrechtlichen Seminar auf weitere Institute
ausgeweitet werden. Die Arbeiten schreiten zügig voran, werden aber
voraussichtlich noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Insgesamt konnte die EDV-Infrastruktur der Fakultät verstärkt werden. So
wurden u.a. mehrere CD-ROM-Server sowie diverse Backup-Systeme installiert.
Mittlerweile kann die Rechtswissenschaftliche Fakultät außerdem ein
umfassendes Angebot an juristischen CDs vorweisen.
Mit der "juris"-GmbH wurde ein Vertrag über die Nutzung der
"juris"-Datenbanken bis Ende 1996 abgeschlossen. Die Nutzung ist allerdings nur
außerhalb der Kernzeiten möglich. Für "juris"-Recherchen wird von
den Studierenden ein Pauschalentgelt i.H.v. 25,-- DM pro Semester erhoben.
Habilitations- und Promotionsverfahren
An der Rechtswissenschaftlichen Fakultät wurden im Jahre 1995 keine
Habilitationsverfahren durchgeführt.
Vom Wintersemester 1994/95 bis zum Sommersemester 1995 haben 101
Doktoranden ihr Promotionsverfahren abgeschlossen. Nach einer Umfrage im Jahr
1994 steht die Münsteraner Fakultät damit in Deutschland mit weitem
Abstand an der Spitze hinsichtlich der Anzahl der Promotionen.
Auswärtige Beziehungen
Ausländische Studierende, die in ihrem Heimatland ein Jurastudium absolviert
haben, können nach dreisemestrigem Studium an der Rechtswissenschaftlichen
Fakultät eine Zusatzqualifikation - den Grad des Magister Legum - erwerben. 18
Verfahren konnten erfolgreich mit der Verleihung des Grades eines Magister Legum
beendet werden.
Auch im Jahr 1995 fand ein reger Austausch von Studierenden und Wissenschaftlern
im Rahmen der Erasmusprogramme mit den Universitäten Liverpool,
Paris II, Paris X, Poitiers, Nijmegen, Leuven, Sheffield, Athen, Bern und
Barcelona statt. Darüber hinaus wurden im Jahr 1995 weitere ERASMUS- und
TEMPUS-Austauschprogramme aufgenommen, an denen u.a. die Universitäten
Ferrara (Italien), Cagliari, Reims, Lüttich, Sevilla, Sussex, Warschau, Neapel,
Lodz, Calabrien beteiligt sind.
Darüber hinaus bestehen zahlreiche z.T. nicht institutionalisierte Kontakte mit
ausländischen Wissenschaftlern (Austausch von Gastprofessoren,
Gastvorträge u.ä.).
Hans-Joachim Peter
EMail: VDV12@uni-muenster.de
Informationskennung: Jb9506
Datum: 29.02.1996; 18:20 Uhr