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Bericht der Gleichstellungsbeauftragten

 

Gleichstellungspolitik und Frauenförderung

Der Frauenanteil unter den Studierenden, Lehrenden und Forschenden in den Wissenschaftseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen steigt weiterhin an, hat jedoch noch nicht die von Bund und Ländern gemeinsam angestrebte Größenordnung von mindestens 40 Prozent auf allen Ebenen des wissenschaftlichen Qualifikationsprozesses erreicht. So ist im Berichtsjahr 2006 sowohl bei den Studierenden an der Universität Münster mit 54 Prozent und bei Studienanfängerinnen und -anfängern an der Universität Münster mit 57 Prozent Frauenanteil ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis festzustellen. Im weiteren Verlauf des Qualifikationsprozesses nimmt der Frauenanteil jedoch kontinuierlich ab, wobei der Anteil bei den Promotionen an der Universität Münster mit 37,1 Prozent (im Prüfungsjahr 2006) deutlich über dem Bundesdurchschnitt liegt. Bei den Habilitationen liegt im Jahr 2006 mit 17,5 Prozent ein Frauenanteil vor, der im Bundes- und Landesdurchschnitt liegt. Etwa jede dritte Qualifikationsstelle an der Universität Münster ist im Berichtsjahr 2006 (33 Prozent) mit einer Wissenschaftlichen Assistentin besetzt. Noch keine der 5 an der WWU eingerichteten Juniorprofessuren war im Berichtsjahr 2006 von einer Frau besetzt. Bei den W2/C3- und W3/C4-Professuren liegt der Frauenanteil bei 14/25 Prozent (Vorjahr 28,7 Prozent auf C 3) bzw. 11/12 Prozent (Vorjahr: 11,3 Prozent auf C 4).

Die weit gefächerten Maßnahmen für eine Verbesserung der Situation der Frauen an der Universität Münster werden in Zukunft weiter fortgesetzt. Die Notwendigkeit der Verankerung von Gender Mainstreaming und Frauenförderung wird auch in Zukunft als originäre Querschnittsaufgabe der Universität Münster eingeschätzt. Um die Frauenförderung im Haushaltsjahr 2006 in die hochschulinterne Mittelvergabe der Universität einzubeziehen, standen nach Rektorats- und Senatsbeschluss insgesamt 194.500 € für ein universitätseigenes Frauenförderprogramm zur Verfügung. Aus diesem universitätseigenen Frauenförderprogramm konnten im Haushaltsjahr 2006 per Antragsverfahren Gelder verteilt werden, die zweckgebunden verwandt wurden, also in die Förderung von Frauen fließen. Das universitätseigene Frauenförderprogramm an der Universität Münster hat die Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre in vielen Bereichen verbessert. Studentinnen und Wissenschaftlerinnen wurden gezielt durch Maßnahmen, Weiterbildung, Coaching und Mentoring in ihrem Studium, ihrer Arbeit an der Universität und ihrer Karriere unterstützt. Thematischer Schwerpunkt einzelner Maßnahmen war die Frage danach, welche individuellen Strategien für eine angemessene Karriereplanung Frauen haben können und müssen, wenn sie verstärkt in gesellschaftliche und wissenschaftliche Schlüsselpositionen aufsteigen wollen. Durch die unterschiedlichen Anträge im Rahmen des universitätseigenen Frauenförderprogramms in 2006 wird dokumentiert, dass Frauen durch ihr Handeln als Studentin, als Mitarbeiterin des wissenschaftsunterstützenden Personals oder als Wissenschaftlerin gewissermaßen selber Reformen an der Universität Münster anstoßen. Einzelne Projekte und Maßnahmen, die im Sommersemester 2006 und im Wintersemester 2006/07 erfolgreich initiiert und durchgeführt worden sind, sollen in Zukunft fortgeführt werden.

Der Frauenförderpreis 2006 in Höhe von 20.000 € wurde an Frau Andrea Qualbrink vom Fachbereich Kath. Theologie vergeben. Frau Qualbrink hat an einer hervorragenden Analyse der genderspezifischen Implikationen durch die Reformen des Bologna-Prozesses mitgewirkt. Die beratende Funktion der Handreichung, für die der Frauenförderpreis 2006 verliehen wurde, geht weit über die Fachwissenschaft Theologie sowie die WWU hinaus.

Zu den vielfältigen Arbeiten der Gleichstellungsbeauftragten gehörten in 2006 unter anderem die Beteiligung an Stellenbesetzungsverfahren sowie die Begleitung von zahlreichen Berufungsverfahren an der Universität Münster. Eine beratende Mitarbeit bei allen Senatskommissionen gewährleistet eine konstruktive Einbeziehung der Gleichstellungsbeauftragten in die Struktur- und Planungsprozesse an der Universität Münster.

Die Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten besteht darin, die Belange der Frauen an der Universität Münster wahrzunehmen und damit der strukturellen Benachteiligung von Frauen entgegenzuwirken. Gleichzeitig soll die individuelle Situation von Frauen verbessert werden. Dies gilt besonders für soziale, organisatorische und personelle Maßnahmen und die Fortschreibung der Frauenförderpläne. Die Gleichstellungsbeauftragte ist Ansprechpartnerin sowohl für Studentinnen und Professorinnen als auch für wissenschaftliche und nicht-wissenschaftliche Mitarbeiterinnen. Zur Unterstützung von studierenden und beschäftigten Eltern steht die Gleichstellungsbeauftragte regelmäßig für Beratungsgespräche zur Verfügung. Die Beratung wird zu den Themen Kinderbetreuungsmöglichkeiten, Mutterschutz und Elternzeit, Erziehungsgeld und Studienfinanzierung sowie Stipendien für Nachwuchswissenschaftlerinnen in Anspruch genommen.

Im Jahr 2006 wurde die Bedarfsanalyse zur Bereitstellung von Kinderbetreuungsplätzen aller Gruppen an der WWU durchgeführt, die im Kern sowohl einen zusätzlichen Bedarf an Betreuungsplätzen insgesamt für die Gruppe der Studierenden und wissenschaftlichen Beschäftigten gezeigt hat, aber insbesondere auch deutlich macht, dass eine "Servicestelle Familie" als Vermittlungsagentur für ständige sowie flexible Kinderbetreuungsangebote an der WWU gewünscht wird. Die Einrichtung einer solchen Ansprech- und Anlaufstelle ist ein zentrales Anliegen für das Jahr 2007.

Die Realisierung von Gender Equality an der Universität Münster soll im Kontext der bisherigen Gleichstellungs- und Frauenförderpolitik kontinuierlich fortgesetzt werden. Ausgangspunkt sind die bisherigen erfolgreichen Maßnahmen zur Frauenförderung und Gleichstellung, die unter Weiterentwicklungsgesichtspunkten und neuen Prioritätensetzungen überprüft und zur Diskussion gestellt werden müssen. Die Universität Münster verfügt über eine im Landesvergleich sehr gute Basis im Bereich der Gleichstellungspolitik.

 

Priv.-Doz. Dr. Christiane Frantz
Gleichstellungsbeauftragte der Universität Münster