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Gleichstellungspolitik und Frauenförderung
Der Frauenanteil unter den Studierenden, Lehrenden und Forschenden in den Wissenschaftseinrichtungen
in Nordrhein-Westfalen steigt weiterhin an, hat jedoch noch nicht die von Bund und Ländern gemeinsam
angestrebte Größenordnung von mindestens 40 Prozent auf allen Ebenen des wissenschaftlichen
Qualifikationsprozesses erreicht. So ist im Berichtsjahr 2004 sowohl bei den Studierenden an der
Universität Münster mit 52,8 Prozent und bei Studienanfängerinnen und -anfängern an der Universität
Münster mit 57,1 Prozent Frauenanteil ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis festzustellen. Im weiteren
Verlauf des Qualifikationsprozesses nimmt der Frauenanteil jedoch kontinuierlich ab, wobei der Anteil bei
den Promotionen an der Universität Münster mit 40,5 Prozent (im Prüfungsjahr 2003) deutlich über dem
Bundesdurchschnitt liegt. Bei den Habilitationen konnte im Jahr 2003 mit 23,7 Prozent Frauenanteil
erstmals ein deutlicher Rekordwert, der weit über dem Bundes- und Landesdurchschnitt liegt, erreicht
werden. Mehr als jede dritte Qualifikationsstelle an der Universität Münster ist im Berichtsjahr 2004 (42,1
Prozent) mit einer Wissenschaftlichen Assistentin besetzt. Bei den C3- und
C4-Professuren(1) liegt der
Frauenanteil mit 24,6 Prozent (Vorjahr 17,8 Prozent) bzw. 10,5 Prozent (Vorjahr: 9,4 Prozent) über dem
Bundesdurchschnitt.
Die weit gefächerten Maßnahmen für eine Verbesserung der Situation der Frauen
an der Universität Münster werden
in Zukunft weiter fortgesetzt. Die Notwendigkeit der Verankerung von Gender Mainstreaming und
Frauenförderung wird auch in Zukunft als originäre Querschnittsaufgabe eingeschätzt. Um die
Frauenförderung im Haushaltsjahr 2004 in die hochschulinterne Mittelvergabe der Universität
einzubeziehen, standen nach Rektorats- und Senatsbeschluss insgesamt Euro 194.500 für ein
universitätseigenes Frauenförderprogramm zur Verfügung. Aus diesem universitätseigenen
Frauenförderprogramm konnten im Haushaltsjahr 2004 per Antragsverfahren Gelder verteilt werden, die
zweckgebunden verwandt wurden, also in die Förderung von Frauen fließen. Das universitätseigene
Frauenförderprogramm an der Universität Münster hat die Chancengleichheit für Frauen in Forschung und
Lehre in vielen Bereichen verbessert. Studentinnen und Wissenschaftlerinnen wurden gezielt durch
Maßnahmen, Weiterbildung, Coaching und Mentoring in ihrem Studium, ihrer Arbeit an der Universität und
ihrer Karriere unterstützt. Thematischer Schwerpunkt einzelner Maßnahmen war die Frage danach, welche
individuellen Strategien für eine angemessene Karriereplanung Frauen haben können und müssen, wenn sie
verstärkt in gesellschaftliche und wissenschaftliche Schlüsselpositionen aufsteigen wollen. Durch die
unterschiedlichen Anträge im Rahmen des universitätseigenen Frauenförderprogramms in 2004 wird
dokumentiert, dass Frauen durch ihr Handeln als Studentin, als Mitarbeiterin des
wissenschaftsunterstützenden Personals oder als Wissenschaftlerin gewissermaßen selber Reformen
an der Universität Münster anstoßen. Einzelne Projekte und Maßnahmen, die im Sommersemester 2004
und im Wintersemester 2004/05 erfolgreich initiiert und durchgeführt worden sind, sollen in Zukunft
fortgeführt werden.
Der Frauenförderpreis 2004 in Höhe von 20.000 Euro wurde an Herrn Prof. Dr. Gottfried Vossen vom
Institut für Wirtschaftsinformatik vergeben. Der Frauenförderpreis wird verliehen für hervorragende
Maßnahmen zur Chancengleichheit und Frauenförderung, die Prof. Vossen von der
Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät bereits seit Anfang 2004 erfolgreich durchführt. Dazu zählt die
Förderung des Interesses von Schülerinnen an der Informatik. Das Preisgeld soll für die Konzeption und
Durchführung von Einführungskursen in die Informatik (Wirtschaftsinformatik, Bioinformatik, Informatik,
Geoinformatik, Medizininformatik, Rechtsinformatik) für Schülerinnen der Jahrgangsstufen 5 bis 10 genutzt
werden. Weiterhin sollen in enger Kooperation mit Lehrern verschiedene Materialien, Vortragsreihen und
Projektaktivitäten für Schulen entwickelt werden. Diese Aktivitäten dienen mittel- und langfristig dazu, die
Unterrepräsentation von Frauen in der Informatik abzubauen, da der Frauenanteil in Informatik-Studiengängen nur bei circa 13 Prozent
liegt.
Zu den vielfältigen Arbeiten der Gleichstellungsbeauftragten gehörten in 2004 unter anderem die Beteiligung
an Stellenbesetzungsverfahren sowie die Begleitung von zahlreichen Berufungsverfahren an der Universität
Münster. Eine beratende Mitarbeit bei allen Senatskommissionen gewährleistet eine konstruktive
Einbeziehung der Gleichstellungsbeauftragten in die Struktur- und Planungsprozesse an der Universität
Münster. Seit Herbst 2002 arbeitet die Gleichstellungsbeauftragte in der Projektgruppe
"Personalentwicklung" mit. Nach der Etablierung der Beurteilungsgespräche und der Mitarbeiter-Vorgesetztengespräche
wurden in 2003 und 2004 Anforderungsprofile für die unterschiedlichen
Hierarchieebenen entwickelt. Ein bedarfsorientiertes Weiterbildungsprogramm, Gesundheitsmanagement
und Personalauswahlverfahren sind Themen, mit denen sich die Arbeitsgruppe intensiv auseinandersetzt.
Die Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten besteht darin, die Belange der Frauen an der Universität
Münster wahrzunehmen und damit der strukturellen Benachteiligung von Frauen entgegen zu wirken.
Gleichzeitig soll die individuelle Situation von Frauen verbessert werden. Dies gilt besonders für soziale,
organisatorische und personelle Maßnahmen und die Fortschreibung der Frauenförderpläne. Die
Gleichstellungsbeauftragte ist Ansprechpartnerin sowohl für Studentinnen und Professorinnen als auch für
wissenschaftliche und nicht-wissenschaftliche Mitarbeiterinnen. Zur Unterstützung von studierenden und
beschäftigten Eltern steht die Gleichstellungsbeauftragte regelmäßig für Beratungsgespräche zur Verfügung.
Die Beratung wird zu den Themen Kinderbetreuungsmöglichkeiten, Mutterschutz und Elternzeit,
Erziehungsgeld und Studienfinanzierung in Anspruch genommen.
Die Realisierung von Gender Mainstreming an der Universität Münster soll im Kontext der bisherigen
Gleichstellungs- und Frauenförderpolitik kontinuierlich fortgesetzt werden. Ausgangspunkt sind die
bisherigen erfolgreichen Maßnahmen zur Frauenförderung und Gleichstellung, die unter
Weiterentwicklungsgesichtspunkten und neuen Prioritätensetzungen überprüft und zur Diskussion gestellt
werden müssen. Die Universität Münster verfügt über eine gute, ausbaufähige Basis im Bereich der
Gleichstellungspolitik. Hier sind unter anderem die Gleichstellungskommission und die in fast allen
Fachbereichen und Fakultäten tätigen Gleichstellungsbeauftragten zu nennen.
(1)
Angaben ohne Berücksichtigung der Medizinischen Fakultät
Dr. Marianne Ravenstein
Gleichstellungsbeauftragte der Universität Münster
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