S t u d i e n o r d n u n g
in den Fächern der Romanischen Philologie
- Französisch, Spanisch und Italienisch im Haupt- und Nebenfach -
mit dem Abschluß Magisterprüfung
vom 10. September 1998


Aufgrund des §§ 2 Abs. 4, 85 Abs. 1 des Gesetzes über die Universitäten des Landes Nordrhein-Westfalen (UG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.08.1993 (GV, NW. 1993 S. 532), geändert durch Gesetz vom 1.7.1997 (GV. NW. S. 213), hat die Westfälische Wilhelms-Universität Münster die folgende Studienordnung erlassen:





Inhaltsverzeichnis

§ 1     Geltungsbereich
§ 2    Studienziele, mögliche Tätigkeitsfelde
§ 3     Zulassungs- bzw. Studienvoraussetzungen
§ 4     Wünschenswerte Qualifikationen
§ 5     Studienbeginn
§ 6     Veranstaltungsarten
§ 7     Studieninhalte
§ 8     Regelstudienzeit
§ 9     Aufbau des Studiums, Leistungsnachweise, Teilnahmenachweise
§ 10    Zulassungsvoraussetzungen zu einzelnen Lehrveranstaltungen
§ 11    Zwischenprüfung
§ 12    Magisterprüfung
§ 13    Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen, Einstufung in höhere Semester
§ 14    Studienberatung
§ 15    Inkrafttreten


§ 1
Geltungsbereich

Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Ordnung für die Akademische Abschlußprüfung - Magisterprüfung - der Philosophischen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 17. Dezember 1997 das Studium in der Fächern der Romanischen Philologie - Französisch, Spanisch und Italienisch im Haupt- und Nebenfach mit dem Abschluß Magister. Die Magisterprüfung wird in einem Hauptfach und zwei Nebenfächern abgelegt. Aufgrund der bestandenen Magisterprüfung verleiht die Philosophische Fakultät den akademischen Grad der Magistra Artium bzw. des Magister Artium (abgekürzt: M.A.).


§ 2
Studienziele, mögliche Tätigkeitsfelde

(1) Allgemeines Ausbildungsziel des Studiums der Romanischen Philologie ist die theoretische und praktische Kompetenz im philologischen Umgang mit Sprache, Literatur und Kultur der Romania.
Das Studium der Romanischen Philologie strebt die folgenden übergeordneten Studienziele an:
  1. Aktive Sprachbeherrschung (mündlich und schriftlich)
  2. Fähigkeit zur sprachwissenschaftlichen und literaturwissenschaftlichen Analyse von Texten verschiedener Epochen und Sprachstufen.
  3. Kritische Vertrautheit mit den Methoden und Problemen der Sprach- und Literaturwissenschaft und deren historischer Entwicklung.
  4. Überblick über die Sprach- und Literaturgeschichte unter Berücksichtigung der historischen, kulturellen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Entwicklung der betreffenden romanischen Länder bis zur Gegenwart.
  5. Grundkenntnisse in einer weiteren romanischen Sprache. Die weitere romanische Sprache darf nicht mit einer als Nebenfach gewählten Sprache identisch sein.
  6. Befähigung zur selbständigen wissenschaftlichen Forschung.
(2) Das Studium der Romanischen Philologie vermittelt kommunikative Sprachfähigkeiten in den gewählten Studienschwerpunkten.
(3) Der Studienabschluß mit dem Magistergrad (M.A. = Magistra/Magister Artium) eröffnet den Absolventinnen und Absolventen der Romanischen Philologie Berufschancen in Bereichen der wissenschaftlichen, kulturellen und politischen Öffentlichkeitsarbeit, der Medien sowie in sozialen und wirtschaftlichen Arbeitsfeldern unter fachspezifischen Aspekten. In Abhängigkeit von der gewählten Fächerkombination und vom individuellen Berufsziel gestattet er den Zugang zu vielfältigen Tätigkeitsfeldern, die mit dem romanischen Sprachraum in Beziehung stehen.
(4) An ein abgeschlossenes Magisterstudium kann sich ein Promotionsstudium, das u.a. der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses dient, anschließen. Das Promotionsstudium führt zum Erwerb des Doktorgrades (Dr. phil. = Doctor philosophiae), Einzelheiten regelt die gültige Promotionsordnung.


§ 3
Zulassungs- bzw. Studienvoraussetzungen

(1) Zugangsvoraussetzung für die Zulassung zum Studium ist die Hochschulreife (allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife) oder ein von zuständiger staatlicher Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis.
(2) Bis zum Ende des Grundstudiums (Voraussetzung für die Erteilung des Zwischenprüfungszeugnisses) haben die Studierenden für das Haupt- und das Nebenfach Lateinkenntnisse im Umfang des Latinums sowie funktionale Sprachkenntnisse im Englischen nachzuweisen.
Der Nachweis von Lateinkenntnissen erfolgt durch das Zeugnis der Hochschulreife oder ein Zeugnis über eine bei der staatlichen Prüfungsbehörde oder an einer wissenschaftlichen Hochschule abgelegte Sprachprüfung. Funktionale Sprachkenntnisse werden durch den Nachweis von drei Jahren Schulunterricht in der betreffenden Sprache oder dazu äquivalenten Kenntnissen nachgewiesen. Die notwendigen Feststellungen, auch über mögliche gleichwertige Nachweisformen, trifft der Prüfungsausschuß, gegebenenfalls unter Hinzuziehung eines Fachvertreters der geforderten Sprache.


§ 4
Wünschenswerte Qualifikationen

a) Bei Aufnahme des Studiums sind angemessene Vorkenntnisse in der jeweiligen romanischen Sprache sowie weitere Sprachkenntnisse und EDV-Kenntnisse wünschenswert.
b) Während des Studiums sind Auslandsaufenthalte (evt. auch vor Beginn des Studiums) und studienbegleitende Praktika dringend zu empfehlen.


§ 5
Studienbeginn

Das Studium kann sowohl im Winter- wie im Sommersemester aufgenommen werden.


§ 6
Veranstaltungsarten

Am Romanischen Seminar werden folgende Lehrveranstaltungstypen angeboten: Vorlesungen, Einführungen, Sprachkurse, Übungen, Proseminare, Hauptseminare und Kolloquien.

Vorlesungen geben einen zusammenfassenden Überblick über einen wissenschaftlichen Gegenstand und seine theoretischen und methodologischen Grundlagen oder behandeln spezielle Probleme eines Wissensgebietes.

Einführungen vermitteln im Überblick Grundbegriffe der jeweiligen romanistischen Teildisziplin, deren theoretische Grundlagen und Methoden.

Sprachkurse dienen dem Erwerb aktiver und passiver Sprachkenntnisse.

Übungen in einem wissenschaftlichen Teilgebiet dienen der exemplarischen Aneignung elementarer wissenschaftlicher Methoden. In sprachpraktischen Übungen werden Kenntnisse/n in den romanischen Sprachen und deren Kulturbereichen vermittelt.

Proseminare basieren auf den Kenntnissen der Einführung und führen zu einer zunehmend aktiven und selbständigen Aneignung und Anwendung des fachspezifischen Wissens.

Hauptseminare zielen auf vorrangig selbständige Auseinandersetzung mit wissenschaftlichen Fragestellungen, auf die Einsicht in komplexe Zusammenhänge und fordern vom Studierenden eine kritisch-argumentative Haltung gegenüber den wissenschaftlichen Positionen auch auf der Basis eigenständiger Orientierung in der Fachliteratur.

Kolloquien geben fortgeschrittenen Studierenden die Möglichkeit, Ergebnisse eigener wissenschaftlicher Arbeit zu präsentieren und zur Diskussion zu stellen. Gleichzeitig ermöglicht dieser Veranstaltungstyp die gemeinsame Auseinandersetzung von Studierenden und Lehrenden mit wissenschaftlichen Fragestellungen und der Erarbeitung innovatorischer Ansätze. Kolloquien für Examenskandidaten dienen der Prüfungsvorbereitung.


§ 7
Studieninhalte

Die im Rahmen der romanischen Philologie vermittelten Studieninhalte lassen sich folgenden vier Bereichen zuordnen:
  1. Sprachwissenschaft
  2. Literaturwissenschaft
  3. Sprachpraxis
  4. Landeskunde


§ 8
Regelstudienzeit

Die Regelstudienzeit bis zum vollständigen Abschluß der Prüfung beträgt 9 Semester. Auf diese Regelstudienzeit werden nach näherer Festlegung durch den Fakultätsrat Studienzeiten, in denen schwerpunktmäßig die für den Studiengang notwendigen Sprachkenntnisse erworben werden, bis zu 2 Semestern nicht angerechnet.


§ 9
Aufbau des Studiums, Leistungsnachweise, Teilnahmenachweise

1.1 Für den Studiengang Französisch im Hauptfach ist im Grundstudium von 33 SWS und von 4 Semestern auszugehen
im Hauptstudium von 30 SWS und von 4 Semestern auszugehen
auszugehen.

Von den vorgesehenen SWS entfallen

1.1.1 im Grundstudium

a) 28 SWS auf folgende Pflichtveranstaltungen: Einführung in die Literaturwissenschaft (TN) (2 SWS)
Einführung in die Sprachwissenschaft (TN) (2 SWS)
Altfranzösisch 1 (TN) (2 SWS)
Grammatik (TN) (6 SWS)
Übersetzung deutsch-französisch I (TN) (4 SWS)
Zweite romanische Sprache 1 (TN) (2 SWS)
Zweite romanische Sprache II (TN) (2 SWS)
Sprachpraktische Übung nach Wahl (TN) (2 SWS) (Grammatik oder Übersetzung)
Proseminar Literaturwissenschaft (LN) (2 SWS)
Proseminar Sprachwissenschaft (LN) (2 SWS)
Proseminar nach Wahl (Literatur- oder Sprachwissenschaft) (LN) (2 SWS)
Es sind 3 Leistungsnachweise zu erbringen.
Es sind 8 Teilnahmenachweise zu erbringen.
b) Um die obligatorische Zahl an SWS zu erfüllen, sind weitere Lehrveranstaltungen nach freier Wahl zu besuchen (Vorlesungen, Seminare, Übungen, etc.).

1.1.2 im Hauptstudium

a) 14 SWS auf folgende Pflichtveranstaltungen: Hauptseminar Sprachwissenschaft (LN) (2 SWS)
Hauptseminar Literaturwissenschaft (LN) (2 SWS)
Hauptseminar nach Wahl (Sprach- oder Literaturwissenschaft) (LN) (2 SWS)
Übersetzung deutsch-französisch II (LN) (2 SWS)
Altfranzösisch II (LN) (2 SWS)
Proseminar in der zweiten romanischen Sprache (TN) (2 SWS)
    (Wenn nicht angeboten, vergleichbares Seminar)
Fremdsprachlicher Fachaufsatz (TN) (2 SWS)
Es sind 5 Leistungsnachweise zu erbringen.
Es sind 2 Teilnahmenachweise zu erbringen.
b) Um die obligatorische Zahl an SWS zu erfüllen, sind weitere Lehrveranstaltungen nach freier Wahl zu besuchen (Vorlesungen, Seminare, Übungen, etc.).

1.2 Für den Studiengang Französisch im Nebenfach ist im Grundstudium von 22 SWS und von 4 Semestern auszugehen
im Hauptstudium von 10 SWS und von 4 Semestern auszugehen
auszugehen.

Von den vorgesehenen SWS entfallen

1.2.1 im Grundstudium

a) 22 SWS auf folgende Pflichtveranstaltungen: Einführung in die Literaturwissenschaft (TN) (2 SWS)
Einführung in die Sprachwissenschaft (TN) (2 SWS)
Grammatik (TN) (6 SWS)
Übersetzung deutsch-französisch I (TN) (4 SWS)
Zweite romanische Sprache I (TN) (2 SWS)
Zweite romanische Sprache II (TN) (2 SWS)
Proseminar Sprachwissenschaft (LN) (2 SWS)
Proseminar Literaturwissenschaft (LN) (2 SWS)
Es sind 2 Leistungsnachweise zu erbringen.
Es sind 6 Teilnahmenachweise zu erbringen.
b) Um die obligatorische Zahl an SWS zu erfüllen, sind weitere Lehrveranstaltungen nach freier Wahl zu besuchen (Vorlesungen, Seminare, Übungen, etc.).

1.2.2 im Hauptstudium

a) 10 SWS auf folgende Pflichtveranstaltungen: Hauptseminar nach Wahl (Sprach-oder Literaturwiss.) (TN) (2 SWS)
Hauptseminar nach Wahl (Sprach-oder Literaturwiss.) (TN) (2 SWS)
Übersetzung deutsch-französisch II (TN) (2 SWS)
Fremdsprachlicher Fachaufsatz (TN) (2 SWS)
Hauptseminar Literatur-oder Sprachwissenschaft (LN) (2 SWS)
Es ist ein Leistungsnachweis zu erbringen.
Es sind vier Teilnahmenachweise zu erbringen.
b) Um die obligatorische Zahl an SWS zu erfüllen, sind weitere Lehrveranstaltungen nach freier Wahl zu besuchen (Vorlesungen, Seminare, Übungen, etc.).

1.3 Zur besseren Übersicht sind die in Abs. 1.1 und Abs. 1.2 genannten Studienanforderungen der folgenden tabellarischen Übersicht zu entnehmen.

  M.A. Hauptfach M.A. Nebenfach
Grundstudium 33 SWS
3 LN / 8 TN
22 SWS
2 LN / 6 TN
Hauptstudium 30 SWS
5 LN / 2 TN
10 SWS
1 LN / 4 TN
insgesamt 63 SWS
8 LN / 10 TN
32 SWS
3 LN / 10 TN

M.A.- Hausarbeit ja nein
Prüfung Klausur nein nein
Mündl. Prüfung 45 Min. 30 Min.

1.4 Der als Anhang beigefügte Studienplan dient als Vorschlag für einen sinnvollen Aufbau des Studiums.
2.1 Für den Studiengang Italienisch im Hauptfach ist im Grundstudium von 33 SWS und von 4 Semestern auszugehen
im Hauptstudium von 30 SWS und von 4 Semestern auszugehen
auszugehen.

Von den vorgesehenen SWS entfallen

2.1.1 im Grundstudium

a) 18 SWS auf folgende Pflichtveranstaltungen: Italienischer Mittelkurs (TN) ( 2 SWS)
Zweite romanische Sprache 1 (TN) (2 SWS)
Zweite romanische Sprache II (TN) (2 SWS)
Übersetzung italienisch - deutsch (TN) (2 SWS)
Konversation (mit phonetischen Übungen) (TN) (2 SWS)
Übersetzung deutsch-italienisch für Anfänger (LN) (2 SWS)
Proseminar Literaturwissenschaft (LN) (2 SWS)
Proseminar Sprachwissenschaft (LN) (2 SWS)
Proseminar nach Wahl (Sprach-/Literaturwissenschaft) (LN) (2 SWS)
Es sind 4 Leistungsnachweise zu erbringen.
Es sind 5 Teilnahmenachweise zu erbringen.
b) Um die obligatorische Zahl an SWS zu erfüllen, sind weitere Lehrveranstaltungen nach freier Wahl zu besuchen (Vorlesungen, Seminare, Übungen, etc.).

2.1.2 im Hauptstudium

a) 12 SWS auf folgende Pflichtveranstaltungen: Übersetzung deutsch-italienisch für Fortgeschrittene (TN) (2 SWS)
Proseminar in zweiter romanischer Sprache (TN) (2 SWS)
Hauptseminar Sprachwissenschaft (LN) (2 SWS)
Hauptseminar Literaturwissenschaft (LN) (2 SWS)
Hauptseminar nach Wahl (Sprach-/Literaturwissenschaft) (LN) (2 SWS)
Hauptseminar nach Wahl (Sprach-/Literaturwissenschaft) (LN) (2 SWS)
Es sind 4 Leistungsnachweise zu erbringen.
Es sind 2 Teilnahmenachweise zu erbringen.
b) Um die obligatorische Zahl an SWS zu erfüllen, sind weitere Lehrveranstaltungen nach freier Wahl zu besuchen (Vorlesungen, Seminare, Übungen, etc.).

2.2 Für den Studiengang Italienisch im Nebenfach ist im Grundstudium von 18 SWS und von 4 Semestern auszugehen
im Hauptstudium von 14 SWS und von 4 Semestern auszugehen
auszugehen.

Von den vorgesehenen SWS entfallen

2.2.1 im Grundstudium

a) 12 SWS auf folgende Pflichtveranstaltungen: Italienischer Mittelkurs (TN) (2 SWS)
Zweite romanische Sprache I (TN) (2 SWS)
Zweite romanische Sprache II (TN) (2 SWS)
Übersetzung deutsch-italienisch für Anfänger (TN) (2 SWS)
Proseminar Literaturwissenschaft (LN) (2 SWS)
Proseminar Sprachwissenschaft (LN) (2 SWS)
Es sind 2 Leistungsnachweise zu erbringen.
Es sind 4 Teilnahmenachweise zu erbringen.
b) Um die obligatorische Zahl an SWS zu erfüllen, sind weitere Lehrveranstaltungen nach freier Wahl zu besuchen (Vorlesungen, Seminare, Übungen, etc.).

2.2.2 im Hauptstudium

a) 4 SWS auf folgende Pflichtveranstaltungen: Hauptseminar Sprachwissenschaft (LN/TN) (2 SWS)
Hauptseminar Literaturwissenschaft (LN/TN) (2 SWS)
Es sind 1 Leistungsnachweis und 1 Teilnahmenachweis zu erbringen, wahlweise in Sprach- und Literaturwissenschaft.
b) Um die obligatorische Zahl an SWS zu erfüllen, sind weitere Lehrveranstaltungen nach freier Wahl zu besuchen (Vorlesungen, Seminare, Übungen, etc.).

2.3 Zur besseren Übersicht sind die in Abs. 1.1 und Abs. 1.2 genannten Studienanforderungen der folgenden tabellarischen Übersicht zu entnehmen.

  M.A. Hauptfach M.A. Nebenfach
Grundstudium 33 SWS
4 LN / 5 TN
18 SWS
2 LN / 4 TN
Hauptstudium 30 SWS
4 LN / 2 TN
14 SWS
1 LN / 1 TN
insgesamt 63 SWS
8 LN / 7 TN
32 SWS
3 LN / 5 TN

M.A.- Hausarbeit ja nein
Prüfung Klausur nein nein
Mündl. Prüfung 45 Min. 30 Min.

2.4 Der als Anhang beigefügte Studienplan dient als Vorschlag für einen sinnvollen Aufbau des Studiums.
3.1 Für den Studiengang Spanisch im Hauptfach ist im Grundstudium von 33 SWS und von 4 Semestern auszugehen
im Hauptstudium von 30 SWS und von 4 Semestern auszugehen
auszugehen.

Von den vorgesehenen SWS entfallen

3.1.1 im Grundstudium

a) 26 SWS auf folgende Pflichtveranstaltungen: Einführung Sprachwissenschaft (TN) (2 SWS)
Einführung Literaturwissenschaft (TN) (2 SWS)
Übersetzung spanisch-deutsch (TN) (2 SWS)
Ejercicios de gramática I (TN) (2 SWS)
Ejercicios de gramática II (TN) (2 SWS)
Übersetzung deutsch-spanisch I (TN) (2 SWS)
Übersetzung deutsch-spanisch II (TN) (2 SWS)
Konversation (TN) (2 SWS)
Zweite romanische Sprache I (TN) (2 SWS)
Zweite romanische Sprache II (TN) (2 SWS)
Proseminar Sprachwissenschaft (LN) (2 SWS)
Proseminar Literaturwissenschaft (LN) (2 SWS)
Proseminar nach Wahl (Sprach-/Literaturwissenschaft) (LN) (2 SWS)
Es sind 3 Leistungsnachweise zu erbringen.
Es sind 10 Teilnahmenachweise zu erbringen.
b) Um die obligatorische Zahl an SWS zu erfüllen, sind weitere Lehrveranstaltungen nach freier Wahl zu besuchen (Vorlesungen, Seminare, Übungen, etc.).

3.1.2 im Hauptstudium

a) 14 SWS auf folgende Pflichtveranstaltungen: Ejercicios de readacción (TN) (2 SWS)
Proseminar in zweiter romanischer Sprache (TN) (2 SWS)
    (Wenn nicht angeboten, vergleichbares Seminar)
Hauptseminar Sprachwissenschaft (LN) (2 SWS)
Hauptseminar Literaturwissenschaft (LN) (2 SWS)
Hauptseminar nach Wahl (Sprach-/Literaturwissenschaft) (LN) (2 SWS)
Hauptseminar nach Wahl (Sprach-/Literaturwissenschaft) (LN) (2 SWS)
Übersetzung deutsch-spanisch III (LN) (2 SWS)
Es sind 5 Leistungsnachweise zu erbringen.
Es sind 2 Teilnahmenachweise zu erbringen.
b) Um die obligatorische Zahl an SWS zu erfüllen, sind weitere Lehrveranstaltungen nach freier Wahl zu besuchen (Vorlesungen, Seminare, Übungen, etc.).

3.2 Für den Studiengang Spanisch im Nebenfach ist im Grundstudium von 22 SWS und von 4 Semestern auszugehen
im Hauptstudium von 10 SWS und von 4 Semestern auszugehen
auszugehen.

Von den vorgesehenen SWS entfallen

3.2.1 im Grundstudium

a) 22 SWS auf folgende Pflichtveranstaltungen: Einführung Sprachwissenschaft (TN) (2 SWS)
Einführung Literaturwissenschaft (TN) (2 SWS)
Übersetzung spanisch-deutsch (TN) (2 SWS)
Ejercicios de gramática I (TN) (2 SWS)
Ejercicios de gramática II (TN) (2 SWS)
Übersetzung deutsch-spanisch I (TN) (2 SWS)
Übersetzung deutsch-spanisch II (TN) (2 SWS)
Zweite romanische Sprache I (TN) (2 SWS)
Zweite romanische Sprache II (TN) (2 SWS)
Proseminar Sprachwissenschaft (LN) (2 SWS)
Proseminar Literaturwissenschaft (LN) (2 SWS)
Es sind 2 Leistungsnachweise zu erbringen.
Es sind 9 Teilnahmenachweise zu erbringen.
b) Um die obligatorische Zahl an SWS zu erfüllen, sind weitere Lehrveranstaltungen nach freier Wahl zu besuchen (Vorlesungen, Seminare, Übungen, etc.).

3.2.2 im Hauptstudium

a) 8 SWS auf folgende Pflichtveranstaltungen: Hauptseminar nach Wahl (Sprach-/Literaturwissenschaft) (TN) (2 SWS)
Übersetzung deutsch-spanisch III (TN) (2 SWS)
Composiciön y readacción (TN) (2 SWS)
Hauptseminar Sprach-/Literaturwissenschaft (LN) (2 SWS)
Es ist 1 Leistungsnachweis zu erbringen.
Es sind 3 Teilnahmenachweise zu erbringen.
b) Um die obligatorische Zahl an SWS zu erfüllen, sind weitere Lehrveranstaltungen nach freier Wahl zu besuchen (Vorlesungen, Seminare, Übungen, etc.).

3.3 Zur besseren Übersicht sind die in Abs. 1.1 und Abs. 1.2 genannten Studienanforderungen der folgenden tabellarischen Übersicht zu entnehmen.

  M.A. Hauptfach M.A. Nebenfach
Grundstudium 33 SWS
3 LN / 10 TN
22 SWS
2 LN / 9 TN
Hauptstudium 30 SWS
5 LN / 2 TN
10 SWS
1 LN / 3 TN
insgesamt 63 SWS
8 LN / 12 TN
32 SWS
3 LN / 11 TN

M.A.- Hausarbeit ja nein
Prüfung Klausur nein nein
Mündl. Prüfung 45 Min. 30 Min.

3.4 Der als Anhang beigefügte Studienplan dient als Vorschlag für einen sinnvollen Aufbau des Studiums.
4 In Pro- und Hauptseminaren werden Leistungsnachweise (LN) in der Regel aufgrund von Referaten bzw. Hausarbeiten erworben. Der Erwerb eines Teilnahmenachweises (TN) setzt aktive, nicht zu bewertende Teilnahme voraus. Vor der Meldung zur Magisterprüfung ist wenigstens eine größere schriftliche Seminararbeit anzufertigen.


§ 10
Zulassungsvoraussetzungen zu einzelnen Lehrveranstaltungen

Für die Teilnahme an den Einführungen sollten Sprachkenntnisse im Umfang der jeweils verbindlichen Sprachkurse vorhanden sein..

Voraussetzung zum Besuch der Proseminare ist der Teilnahmenachweis über die jeweilige Einführung (soweit angeboten). Im Hauptfach Französisch setzt die Teilnahme an 'Altfranzösisch I' den Teilnahmenachweis über die 'Einführung in die Sprachwissenschaft' voraus.

Die Teilnahme an Veranstaltungen des Hauptstudiums setzt die bestandene Zwischenprüfung im jeweiligen Fach voraus.


§ 11
Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung Französisch besteht aus einer vierstündigen integrierten Klausur, die sich aus einer Übersetzungsaufgabe (deutsch-französisch.) und Fragen zur Sprach- und Literaturwissenschaft zusammensetzt.

Die Zwischenprüfung Italienisch besteht aus einer vierstündigen integrierten Klausur, die sich aus einer Übersetzungsaufgabe (deutsch-italienisch) und Fragen zur Sprach- und Literaturwissenschaft zusammensetzt.

Die Zwischenprüfung Spanisch besteht aus einer vierstündigen integrierten Klausur, die sich aus einer Übersetzungsaufgabe (deutsch-spanisch) und Fragen zur Sprach- und Literaturwissenschaft zusammensetzt.


§ 12
Magisterprüfung

Die Magisterprüfung wird in einem Hauptfach und zwei Nebenfächern abgelegt.
Im Hauptfach besteht die Magisterprüfung aus einer schriftlichen Arbeit im Umfang von ca 100 Seiten und einer mündlichen Prüfung von 45 Minuten Dauer. Die Bearbeitungszeit für die Magisterarbeit beträgt in der Regel vier Monate, für empirische Arbeiten sechs Monate, Im Nebenfach muß eine mündliche Prüfung im Umfang von 30 Minuten abgelegt werden.

Die Anmeldung zur Magisterprüfung kann erfolgen, wenn die unter § 9 der vorliegenden Studienordnung aufgeführten Leistungen des Grund- und Hauptstudiums erbracht worden sind und die sprachlichen Voraussetzungen (Lateinkenntnisse im Umfang des Kleinen Latinums und funktionale Kenntnisse im Englischen) gegeben sind.

Einzelheiten regeln §§ 13 ff. der gültigen Magisterprüfungsordnung (MPO) 1998.
Wer die Magisterprüfung innerhalb der Regelstudienzeit nach ununterbrochenem Studium ablegt, kann von der Freiversuchsregelung Gebrauch machen (§ 90 a UG). Das bedeutet, daß ein fehlgeschlagener Versuch nicht angerechnet wird, und daß für bestandene Prüfungen gegebenenfalls der Versuch zur Notenverbesserung unternommen werden kann. Im übrigen wird auf § 20 MPO verwiesen.
Auskünfte zum Verfahren, sowie zu Studienzeiten, die nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet werden (Sprachstudien, Krankheit, Mutterschutz, Auslandsstudium, Praktika, Gremienarbeit), erteilt das Magisterprüfungsamt.


§ 13
Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen,
Einstufung in höhere Semester

Studienleistungen, die an anderen Universitäten oder vergleichbaren Institutionen im Ausland erbracht worden sind, können unter bestimmten Bedingungen für das Studium der Romanischen Philologie anerkannt werden. Einzelheiten regelt die Magisterprüfungsordnung 1998 § 7.


§ 14
Studienberatung

Allgemeine Studienberatung erteilt die Zentrale Studienberatung der Westfälischen WilhelmsUniversität. Die Fachstudienberatung erfolgt durch vom Seminar benannte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Lehrkörpers. Die Namen und Sprechzeiten der Fachstudienberaterinnen und Fachstudienberater können dem Kommentierten Vorlesungsverzeichnis und den Aushängen im Seminar entnommen werden. In den Zuständigkeitsbereich der Fachstudienberatung fallen Fragen zu Studienvoraussetzungen, -planung und -durchführung.

Eine begleitende Studienberatung bei den Lehrenden des Romanischen Seminars wird dringend empfohlen.

Für alle Fragen, die die in dieser Studienordnung genannte Prüfungen, den Studiengang als Ganzes, einen Fachwechsel oder ähnliches betreffen, ist das Magisterprüfungsamt zuständig,


§ 15
Inkrafttreten

Diese Studienordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Westfälischen Wilhelms-Universität am Tage nach Aushang in Kraft. Sie gilt für alle Studierenden, die nach dem Inkrafttreten der Studienordnung ihr Studium aufnehmen.

Anhang


Studienplan Französisch

    Hauptfach Nebenfach
Grundstudium
1. Sem. Einführung Literaturwissenschaft TN TN
1./2. Sem. Einführung Sprachwissenschaft TN TN
2. Sem. Zweite romanische Sprache I TN TN
1.-3. Sem. Übersetzung dt.-frz. I TN TN
1.-3. Sem. Grammatik TN TN
2./3. Sem. Proseminar Sprachwissenschaft LN LN
2./3. Sem. Proseminar Literaturwissenschaft LN LN
2./3. Sem. Zweite romanische Sprache II TN TN
2./3. Sem. Sprachpraktische Übung nach Wahl
(Grammatik oder Übersetzung)
TN ---
3. Sem. Altfranzösisch TN ---
4. Sem. Proseminar nach Wahl:
Sprach-oder Literaturwissenschaft
LN ---
Hauptstudium
5./6. Sem. Hauptseminar Sprachwissenschaft LN ---
5./6. Sem. Hauptseminar Literaturwissenschaft LN ---
5./6. Sem. Hauptseminar Sprach- oder Literaturwissenschaft --- LN
5./6. Sem. Übersetzung dt.-frz. II LN TN
5./6. Sem. Altfranzösisch II LN ---
6./7. Sem. Proseminar in der zweiten romanischen Sprache oder falls nicht angeboten, vergleichbares Seminar TN ---
6./7. Sem. Fremdsprachlicher Fachaufsatz TN TN
6./7. Sem. Hauptseminar nach Wahl
Sprach- oder Literaturwissenschaft
LN TN
6./. Sem. Hauptseminar nach Wahl
Sprach- oder Literaturwissenschaft
--- TN



Studienplan Italienisch

    Hauptfach Nebenfach
Grundstudium
1. Sem. Italienischer Mittelkurs TN TN
2. Sem. Übersetzung dt.-it. für Anfänger LN TN
2./3. Sem. Übersetzung it.-dt. TN ---
2./3. Sem. Konversation (mit phonetischen Übungen) TN ---
2./3. Sem. Zweite romanische Sprache I TN TN
2.-4. Sem. Proseminar Sprachwissenschaft LN LN
2.-4. Sem. Proseminar Literaturwissenschaft LN LN
3./4. Sem. Zweite romanische Sprache II TN TN
3./4. Sem. Proseminar nach Wahl:
Sprach- oder Literaturwissenschaft
LN ---
Hauptstudium
5.-7. Sem. Hauptseminar Sprachwissenschaft LN LN/TN
5.-7. Sem. Hauptseminar Literaturwissenschaft LN LN/TN
5.-7. Sem. Übersetzung dt.-it. f. Fortgeschrittene TN
5.-7. Sem. Proseminar in der zweiten romanischen Sprache TN ---
5.-7. Sem. Hauptseminar nach Wahl:
Sprach- oder Literaturwissenschaft
LN ---
5.-7. Sem. Hauptseminar nach Wahl:
Sprach- oder Literaturwissenschaft
LN ---



Studienplan Spanisch

    Hauptfach Nebenfach
Grundstudium
1. Sem. Intensivkurs bzw. Einstufungsklausur
Einführung Sprachwissenschaft
TN TN
Einführung Literaturwissenschaft TN TN
1./2. Sem. Übersetzung dt.- sp. I TN TN
2. Sem. Übersetzung sp. -dt. TN TN
Zweite romanische Sprache I TN TN
2./3. Sem. Proseminar nach Wahl:
Sprach- oder Literaturwissenschaft
LN ---
Ejercicios de gramática I TN TN
Ejercicios de gramática II TN TN
3./4. Sem. Übersetzung dt.- sp. II TN TN
Zweite romanische Sprache II TN TN
Konversation TN ---
Proseminar Sprachwissenschaft LN LN
Proseminar Literaturwissenschaft LN LN
Hauptstudium
5./6. Sem. Proseminar in zweiter romanischer Sprache
(Wenn nicht angeboten, vergleichbares Seminar)
TN ---
Composición y redacción TN TN
6./7. Sem. Hauptseminar Literaturwissenschaft LN ---
Hauptseminar Sprachwissenschaft LN ---
Übersetzung dt.-span. III LN TN
8. Sem. Hauptseminar nach Wahl:
Literatur- oder Sprachwissenschaft
LN TN
Hauptseminar nach Wahl:
Literatur- oder Sprachwissenschaft
LN LN





Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Westfälischen Wilhelms-Universität vom 1. Juli 1998.

Münster, den 10. September 1998 Der Rektor

Prof. Dr. G. Dieckheuer





Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08.02.1991 (AB Uni 91/1) hiermit verkündet.

Münster, den 10. September 1998 Der Rektor

Prof. Dr. G. Dieckheuer




Alle Angaben ohne Gewähr - Verbindlich ist nur die gedruckte Ausgabe

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Hans-Joachim Peter
Email: VDV12@uni-muenster.de
Informationskennung: AB80405
Datum: 1998-11-09