S t u d i e n o r d n u n g
in den Fächern der Romanischen Philologie
- Französisch, Spanisch und Italienisch im Haupt- und Nebenfach -
mit dem Abschluß Magisterprüfung
vom 10. September 1998
Aufgrund des §§ 2 Abs. 4, 85 Abs. 1 des Gesetzes über die
Universitäten des Landes Nordrhein-Westfalen (UG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.08.1993
(GV, NW. 1993 S. 532), geändert durch Gesetz vom 1.7.1997 (GV. NW.
S. 213), hat die Westfälische Wilhelms-Universität Münster die folgende Studienordnung
erlassen:
Inhaltsverzeichnis
§ 1
Geltungsbereich
Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Ordnung für die Akademische
Abschlußprüfung - Magisterprüfung - der Philosophischen Fakultät der
Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 17. Dezember 1997 das
Studium in der Fächern der Romanischen Philologie - Französisch, Spanisch und Italienisch im
Haupt- und Nebenfach mit dem Abschluß Magister. Die Magisterprüfung wird in einem Hauptfach
und zwei Nebenfächern abgelegt. Aufgrund der bestandenen Magisterprüfung verleiht die
Philosophische Fakultät den akademischen Grad der Magistra Artium bzw. des Magister Artium
(abgekürzt: M.A.).
§ 2
Studienziele, mögliche Tätigkeitsfelde
(1) |
Allgemeines Ausbildungsziel des Studiums der Romanischen Philologie ist die theoretische und praktische
Kompetenz im philologischen Umgang mit Sprache, Literatur und Kultur der Romania.
Das Studium der Romanischen Philologie strebt die folgenden übergeordneten
Studienziele an:
- Aktive Sprachbeherrschung (mündlich und schriftlich)
- Fähigkeit zur sprachwissenschaftlichen und literaturwissenschaftlichen
Analyse von Texten verschiedener Epochen und Sprachstufen.
- Kritische Vertrautheit mit den Methoden und Problemen der Sprach- und
Literaturwissenschaft und deren historischer Entwicklung.
- Überblick über die Sprach- und Literaturgeschichte unter
Berücksichtigung der historischen, kulturellen, gesellschaftlichen,
wirtschaftlichen und politischen Entwicklung der betreffenden romanischen
Länder bis zur Gegenwart.
- Grundkenntnisse in einer weiteren romanischen Sprache. Die weitere romanische
Sprache darf nicht mit einer als Nebenfach gewählten Sprache
identisch sein.
- Befähigung zur selbständigen wissenschaftlichen Forschung.
|
(2) |
Das Studium der Romanischen Philologie vermittelt kommunikative Sprachfähigkeiten in den
gewählten Studienschwerpunkten. |
(3) |
Der Studienabschluß mit dem Magistergrad (M.A. = Magistra/Magister Artium) eröffnet den
Absolventinnen und Absolventen der Romanischen Philologie Berufschancen in Bereichen der
wissenschaftlichen, kulturellen und politischen Öffentlichkeitsarbeit, der Medien sowie in
sozialen und wirtschaftlichen Arbeitsfeldern unter fachspezifischen Aspekten. In
Abhängigkeit von der gewählten Fächerkombination und vom individuellen
Berufsziel gestattet er den Zugang zu vielfältigen Tätigkeitsfeldern, die mit dem
romanischen Sprachraum in Beziehung stehen. |
(4) |
An ein abgeschlossenes Magisterstudium kann sich ein Promotionsstudium, das u.a. der Förderung
des wissenschaftlichen Nachwuchses dient, anschließen. Das Promotionsstudium
führt zum Erwerb des Doktorgrades (Dr. phil. = Doctor philosophiae), Einzelheiten regelt
die gültige Promotionsordnung. |
§ 3
Zulassungs- bzw. Studienvoraussetzungen
(1) |
Zugangsvoraussetzung für die Zulassung zum Studium ist die Hochschulreife (allgemeine oder
fachgebundene Hochschulreife) oder ein von zuständiger staatlicher Stelle als
gleichwertig anerkanntes Zeugnis. |
(2) |
Bis zum Ende des Grundstudiums (Voraussetzung für die Erteilung des
Zwischenprüfungszeugnisses) haben die Studierenden für das Haupt- und das
Nebenfach Lateinkenntnisse im Umfang des Latinums sowie funktionale Sprachkenntnisse im
Englischen nachzuweisen.
Der Nachweis von Lateinkenntnissen erfolgt durch das Zeugnis der Hochschulreife oder ein
Zeugnis über eine bei der staatlichen Prüfungsbehörde oder an einer
wissenschaftlichen Hochschule abgelegte Sprachprüfung. Funktionale Sprachkenntnisse
werden durch den Nachweis von drei Jahren Schulunterricht in der betreffenden Sprache oder
dazu äquivalenten Kenntnissen nachgewiesen. Die notwendigen Feststellungen, auch
über mögliche gleichwertige Nachweisformen, trifft der
Prüfungsausschuß, gegebenenfalls unter Hinzuziehung eines Fachvertreters der
geforderten Sprache. |
§ 4
Wünschenswerte Qualifikationen
a) |
Bei Aufnahme des Studiums sind angemessene Vorkenntnisse in der jeweiligen romanischen Sprache
sowie weitere Sprachkenntnisse und EDV-Kenntnisse wünschenswert. |
b) |
Während des Studiums sind Auslandsaufenthalte (evt. auch vor Beginn des Studiums) und
studienbegleitende Praktika dringend zu empfehlen. |
§ 5
Studienbeginn
Das Studium kann sowohl im Winter- wie im Sommersemester aufgenommen werden.
§ 6
Veranstaltungsarten
Am Romanischen Seminar werden folgende Lehrveranstaltungstypen angeboten: Vorlesungen,
Einführungen, Sprachkurse, Übungen, Proseminare, Hauptseminare und Kolloquien.
Vorlesungen geben einen zusammenfassenden Überblick über einen wissenschaftlichen
Gegenstand und seine theoretischen und methodologischen Grundlagen oder behandeln spezielle Probleme eines
Wissensgebietes.
Einführungen vermitteln im Überblick Grundbegriffe der jeweiligen romanistischen
Teildisziplin, deren theoretische Grundlagen und Methoden.
Sprachkurse dienen dem Erwerb aktiver und passiver Sprachkenntnisse.
Übungen in einem wissenschaftlichen Teilgebiet dienen der exemplarischen Aneignung
elementarer wissenschaftlicher Methoden. In sprachpraktischen Übungen werden Kenntnisse/n in den
romanischen Sprachen und deren Kulturbereichen vermittelt.
Proseminare basieren auf den Kenntnissen der Einführung und führen zu einer zunehmend
aktiven und selbständigen Aneignung und Anwendung des fachspezifischen Wissens.
Hauptseminare zielen auf vorrangig selbständige Auseinandersetzung mit wissenschaftlichen
Fragestellungen, auf die Einsicht in komplexe Zusammenhänge und fordern vom Studierenden eine
kritisch-argumentative Haltung gegenüber den wissenschaftlichen Positionen auch auf der Basis
eigenständiger Orientierung in der Fachliteratur.
Kolloquien geben fortgeschrittenen Studierenden die Möglichkeit, Ergebnisse eigener
wissenschaftlicher Arbeit zu präsentieren und zur Diskussion zu stellen. Gleichzeitig ermöglicht
dieser Veranstaltungstyp die gemeinsame Auseinandersetzung von Studierenden und Lehrenden mit
wissenschaftlichen Fragestellungen und der Erarbeitung innovatorischer Ansätze. Kolloquien für
Examenskandidaten dienen der Prüfungsvorbereitung.
§ 7
Studieninhalte
Die im Rahmen der romanischen Philologie vermittelten Studieninhalte lassen sich folgenden vier Bereichen
zuordnen:
- Sprachwissenschaft
- Theorien, Modelle, Methoden
- Beschreibungsebenen der frz. / ital. / span. Sprache
- Anwendungsbereiche und interdisziplinäre Beschreibungsaspekte
- Historische Aspekte der frz. / ital./ span. Sprache
- Regionale Aspekte der frz. / ital. / span. Sprache
- Literaturwissenschaft
- Theorien, Modelle, Methoden
- Gattungen und Formen
- Frz. / Ital. / Span. Literatur von den Anfängen bis zur Gegenwart
- Literatur Spanisch-Amerikas
- Autoren und Werke
- Sprachpraxis
- Grammatik
- Übersetzung (frz.-dt. / dt-frz. / ital.-dt. / dt.-ital. / span.-dt. / dt.-span.)
- Konversationsübung in der jeweiligen romanischen Sprache
- Aufsatz in der jeweiligen romanischen Sprache
- Sprachkurse
- Landeskunde
§ 8
Regelstudienzeit
Die Regelstudienzeit bis zum vollständigen Abschluß der Prüfung beträgt
9 Semester. Auf diese Regelstudienzeit werden nach näherer Festlegung durch den
Fakultätsrat Studienzeiten, in denen schwerpunktmäßig die für den Studiengang
notwendigen Sprachkenntnisse erworben werden, bis zu 2 Semestern nicht angerechnet.
§ 9
Aufbau des Studiums, Leistungsnachweise, Teilnahmenachweise
1.1 |
Für den Studiengang Französisch im Hauptfach ist
im Grundstudium von 33 SWS und von 4 Semestern auszugehen
im Hauptstudium von 30 SWS und von 4 Semestern auszugehen
auszugehen.
Von den vorgesehenen SWS entfallen
1.1.1 |
im Grundstudium
a) |
28 SWS auf folgende Pflichtveranstaltungen:
Einführung in die Literaturwissenschaft (TN) (2 SWS)
Einführung in die Sprachwissenschaft (TN) (2 SWS)
Altfranzösisch 1 (TN) (2 SWS)
Grammatik (TN) (6 SWS)
Übersetzung deutsch-französisch I (TN) (4 SWS)
Zweite romanische Sprache 1 (TN) (2 SWS)
Zweite romanische Sprache II (TN) (2 SWS)
Sprachpraktische Übung nach Wahl (TN) (2 SWS) (Grammatik
oder Übersetzung)
Proseminar Literaturwissenschaft (LN) (2 SWS)
Proseminar Sprachwissenschaft (LN) (2 SWS)
Proseminar nach Wahl (Literatur- oder Sprachwissenschaft) (LN)
(2 SWS)
Es sind 3 Leistungsnachweise zu erbringen.
Es sind 8 Teilnahmenachweise zu erbringen. |
b) |
Um die obligatorische Zahl an SWS zu erfüllen, sind weitere
Lehrveranstaltungen nach freier Wahl zu besuchen (Vorlesungen,
Seminare, Übungen, etc.). |
|
1.1.2 |
im Hauptstudium
a) |
14 SWS auf folgende Pflichtveranstaltungen:
Hauptseminar Sprachwissenschaft (LN) (2 SWS)
Hauptseminar Literaturwissenschaft (LN) (2 SWS)
Hauptseminar nach Wahl (Sprach- oder
Literaturwissenschaft) (LN) (2 SWS)
Übersetzung deutsch-französisch II (LN) (2 SWS)
Altfranzösisch II (LN) (2 SWS)
Proseminar in der zweiten romanischen Sprache (TN) (2 SWS)
(Wenn nicht angeboten, vergleichbares Seminar)
Fremdsprachlicher Fachaufsatz (TN) (2 SWS)
Es sind 5 Leistungsnachweise zu erbringen.
Es sind 2 Teilnahmenachweise zu erbringen.
|
b) |
Um die obligatorische Zahl an SWS zu erfüllen, sind weitere
Lehrveranstaltungen nach freier Wahl zu besuchen (Vorlesungen,
Seminare, Übungen, etc.). |
|
| |
1.2 |
Für den Studiengang Französisch im Nebenfach ist
im Grundstudium von 22 SWS und von 4 Semestern auszugehen
im Hauptstudium von 10 SWS und von 4 Semestern auszugehen
auszugehen.
Von den vorgesehenen SWS entfallen
1.2.1 |
im Grundstudium
a) |
22 SWS auf folgende Pflichtveranstaltungen:
Einführung in die Literaturwissenschaft (TN) (2 SWS)
Einführung in die Sprachwissenschaft (TN) (2 SWS)
Grammatik (TN) (6 SWS)
Übersetzung deutsch-französisch I (TN) (4 SWS)
Zweite romanische Sprache I (TN) (2 SWS)
Zweite romanische Sprache II (TN) (2 SWS)
Proseminar Sprachwissenschaft (LN) (2 SWS)
Proseminar Literaturwissenschaft (LN) (2 SWS)
Es sind 2 Leistungsnachweise zu erbringen.
Es sind 6 Teilnahmenachweise zu erbringen.
|
b) |
Um die obligatorische Zahl an SWS zu erfüllen, sind weitere
Lehrveranstaltungen nach freier Wahl zu besuchen (Vorlesungen,
Seminare, Übungen, etc.). |
|
1.2.2 |
im Hauptstudium
a) |
10 SWS auf folgende Pflichtveranstaltungen:
Hauptseminar nach Wahl (Sprach-oder Literaturwiss.) (TN) (2 SWS)
Hauptseminar nach Wahl (Sprach-oder Literaturwiss.) (TN) (2 SWS)
Übersetzung deutsch-französisch II (TN) (2 SWS)
Fremdsprachlicher Fachaufsatz (TN) (2 SWS)
Hauptseminar Literatur-oder Sprachwissenschaft (LN) (2 SWS)
Es ist ein Leistungsnachweis zu erbringen.
Es sind vier Teilnahmenachweise zu erbringen.
|
b) |
Um die obligatorische Zahl an SWS zu erfüllen, sind weitere
Lehrveranstaltungen nach freier Wahl zu besuchen (Vorlesungen,
Seminare, Übungen, etc.). |
|
| |
1.3 |
Zur besseren Übersicht sind die in Abs. 1.1 und Abs. 1.2 genannten Studienanforderungen
der folgenden tabellarischen Übersicht zu entnehmen.
|
M.A. Hauptfach |
M.A. Nebenfach |
Grundstudium |
33 SWS 3 LN / 8 TN |
22 SWS 2 LN / 6 TN |
Hauptstudium |
30 SWS 5 LN / 2 TN |
10 SWS 1 LN / 4 TN |
insgesamt |
63 SWS 8 LN / 10 TN |
32 SWS 3 LN / 10 TN |
M.A.- |
Hausarbeit |
ja |
nein |
Prüfung |
Klausur |
nein |
nein |
Mündl. Prüfung |
45 Min. |
30 Min. |
|
1.4 |
Der als Anhang beigefügte Studienplan dient als Vorschlag für einen
sinnvollen Aufbau des Studiums. |
|
|
|
|
|
2.1 |
Für den Studiengang Italienisch im Hauptfach ist
im Grundstudium von 33 SWS und von 4 Semestern auszugehen
im Hauptstudium von 30 SWS und von 4 Semestern auszugehen
auszugehen.
Von den vorgesehenen SWS entfallen
2.1.1 |
im Grundstudium
a) |
18 SWS auf folgende Pflichtveranstaltungen:
Italienischer Mittelkurs (TN) ( 2 SWS)
Zweite romanische Sprache 1 (TN) (2 SWS)
Zweite romanische Sprache II (TN) (2 SWS)
Übersetzung italienisch - deutsch (TN) (2 SWS)
Konversation (mit phonetischen Übungen) (TN) (2 SWS)
Übersetzung deutsch-italienisch für Anfänger
(LN) (2 SWS)
Proseminar Literaturwissenschaft (LN) (2 SWS)
Proseminar Sprachwissenschaft (LN) (2 SWS)
Proseminar nach Wahl (Sprach-/Literaturwissenschaft) (LN) (2 SWS)
Es sind 4 Leistungsnachweise zu erbringen.
Es sind 5 Teilnahmenachweise zu erbringen.
|
b) |
Um die obligatorische Zahl an SWS zu erfüllen, sind weitere
Lehrveranstaltungen nach freier Wahl zu besuchen (Vorlesungen,
Seminare, Übungen, etc.). |
|
2.1.2 |
im Hauptstudium
a) |
12 SWS auf folgende Pflichtveranstaltungen:
Übersetzung deutsch-italienisch für Fortgeschrittene
(TN) (2 SWS)
Proseminar in zweiter romanischer Sprache (TN) (2 SWS)
Hauptseminar Sprachwissenschaft (LN) (2 SWS)
Hauptseminar Literaturwissenschaft (LN) (2 SWS)
Hauptseminar nach Wahl (Sprach-/Literaturwissenschaft) (LN) (2 SWS)
Hauptseminar nach Wahl (Sprach-/Literaturwissenschaft) (LN) (2 SWS)
Es sind 4 Leistungsnachweise zu erbringen.
Es sind 2 Teilnahmenachweise zu erbringen.
|
b) |
Um die obligatorische Zahl an SWS zu erfüllen, sind weitere
Lehrveranstaltungen nach freier Wahl zu besuchen (Vorlesungen,
Seminare, Übungen, etc.). |
|
| |
2.2 |
Für den Studiengang Italienisch im Nebenfach ist
im Grundstudium von 18 SWS und von 4 Semestern auszugehen
im Hauptstudium von 14 SWS und von 4 Semestern auszugehen
auszugehen.
Von den vorgesehenen SWS entfallen
2.2.1 |
im Grundstudium
a) |
12 SWS auf folgende Pflichtveranstaltungen:
Italienischer Mittelkurs (TN) (2 SWS)
Zweite romanische Sprache I (TN) (2 SWS)
Zweite romanische Sprache II (TN) (2 SWS)
Übersetzung deutsch-italienisch für Anfänger (TN) (2 SWS)
Proseminar Literaturwissenschaft (LN) (2 SWS)
Proseminar Sprachwissenschaft (LN) (2 SWS)
Es sind 2 Leistungsnachweise zu erbringen.
Es sind 4 Teilnahmenachweise zu erbringen.
|
b) |
Um die obligatorische Zahl an SWS zu erfüllen, sind weitere
Lehrveranstaltungen nach freier Wahl zu besuchen (Vorlesungen,
Seminare, Übungen, etc.). |
|
2.2.2 |
im Hauptstudium
a) |
4 SWS auf folgende Pflichtveranstaltungen:
Hauptseminar Sprachwissenschaft (LN/TN) (2 SWS)
Hauptseminar Literaturwissenschaft (LN/TN) (2 SWS)
Es sind 1 Leistungsnachweis und 1 Teilnahmenachweis zu erbringen,
wahlweise in Sprach- und Literaturwissenschaft.
|
b) |
Um die obligatorische Zahl an SWS zu erfüllen, sind weitere
Lehrveranstaltungen nach freier Wahl zu besuchen (Vorlesungen,
Seminare, Übungen, etc.). |
|
| |
2.3 |
Zur besseren Übersicht sind die in Abs. 1.1 und Abs. 1.2 genannten Studienanforderungen
der folgenden tabellarischen Übersicht zu entnehmen.
|
M.A. Hauptfach |
M.A. Nebenfach |
Grundstudium |
33 SWS 4 LN / 5 TN |
18 SWS 2 LN / 4 TN |
Hauptstudium |
30 SWS 4 LN / 2 TN |
14 SWS 1 LN / 1 TN |
insgesamt |
63 SWS 8 LN / 7 TN |
32 SWS 3 LN / 5 TN |
M.A.- |
Hausarbeit |
ja |
nein |
Prüfung |
Klausur |
nein |
nein |
Mündl. Prüfung |
45 Min. |
30 Min. |
|
2.4 |
Der als Anhang beigefügte Studienplan dient als Vorschlag für einen
sinnvollen Aufbau des Studiums. |
|
|
|
|
|
3.1 |
Für den Studiengang Spanisch im Hauptfach ist
im Grundstudium von 33 SWS und von 4 Semestern auszugehen
im Hauptstudium von 30 SWS und von 4 Semestern auszugehen
auszugehen.
Von den vorgesehenen SWS entfallen
3.1.1 |
im Grundstudium
a) |
26 SWS auf folgende Pflichtveranstaltungen:
Einführung Sprachwissenschaft (TN) (2 SWS)
Einführung Literaturwissenschaft (TN) (2 SWS)
Übersetzung spanisch-deutsch (TN) (2 SWS)
Ejercicios de gramática I (TN) (2 SWS)
Ejercicios de gramática II (TN) (2 SWS)
Übersetzung deutsch-spanisch I (TN) (2 SWS)
Übersetzung deutsch-spanisch II (TN) (2 SWS)
Konversation (TN) (2 SWS)
Zweite romanische Sprache I (TN) (2 SWS)
Zweite romanische Sprache II (TN) (2 SWS)
Proseminar Sprachwissenschaft (LN) (2 SWS)
Proseminar Literaturwissenschaft (LN) (2 SWS)
Proseminar nach Wahl (Sprach-/Literaturwissenschaft) (LN) (2 SWS)
Es sind 3 Leistungsnachweise zu erbringen.
Es sind 10 Teilnahmenachweise zu erbringen.
|
b) |
Um die obligatorische Zahl an SWS zu erfüllen, sind weitere
Lehrveranstaltungen nach freier Wahl zu besuchen (Vorlesungen,
Seminare, Übungen, etc.). |
|
3.1.2 |
im Hauptstudium
a) |
14 SWS auf folgende Pflichtveranstaltungen:
Ejercicios de readacción (TN) (2 SWS)
Proseminar in zweiter romanischer Sprache (TN) (2 SWS)
(Wenn nicht angeboten, vergleichbares Seminar)
Hauptseminar Sprachwissenschaft (LN) (2 SWS)
Hauptseminar Literaturwissenschaft (LN) (2 SWS)
Hauptseminar nach Wahl (Sprach-/Literaturwissenschaft) (LN) (2 SWS)
Hauptseminar nach Wahl (Sprach-/Literaturwissenschaft) (LN) (2 SWS)
Übersetzung deutsch-spanisch III (LN) (2 SWS)
Es sind 5 Leistungsnachweise zu erbringen.
Es sind 2 Teilnahmenachweise zu erbringen.
|
b) |
Um die obligatorische Zahl an SWS zu erfüllen, sind weitere
Lehrveranstaltungen nach freier Wahl zu besuchen (Vorlesungen,
Seminare, Übungen, etc.). |
|
| |
3.2 |
Für den Studiengang Spanisch im Nebenfach ist
im Grundstudium von 22 SWS und von 4 Semestern auszugehen
im Hauptstudium von 10 SWS und von 4 Semestern auszugehen
auszugehen.
Von den vorgesehenen SWS entfallen
3.2.1 |
im Grundstudium
a) |
22 SWS auf folgende Pflichtveranstaltungen:
Einführung Sprachwissenschaft (TN) (2 SWS)
Einführung Literaturwissenschaft (TN) (2 SWS)
Übersetzung spanisch-deutsch (TN) (2 SWS)
Ejercicios de gramática I (TN) (2 SWS)
Ejercicios de gramática II (TN) (2 SWS)
Übersetzung deutsch-spanisch I (TN) (2 SWS)
Übersetzung deutsch-spanisch II (TN) (2 SWS)
Zweite romanische Sprache I (TN) (2 SWS)
Zweite romanische Sprache II (TN) (2 SWS)
Proseminar Sprachwissenschaft (LN) (2 SWS)
Proseminar Literaturwissenschaft (LN) (2 SWS)
Es sind 2 Leistungsnachweise zu erbringen.
Es sind 9 Teilnahmenachweise zu erbringen.
|
b) |
Um die obligatorische Zahl an SWS zu erfüllen, sind weitere
Lehrveranstaltungen nach freier Wahl zu besuchen (Vorlesungen,
Seminare, Übungen, etc.). |
|
3.2.2 |
im Hauptstudium
a) |
8 SWS auf folgende Pflichtveranstaltungen:
Hauptseminar nach Wahl (Sprach-/Literaturwissenschaft) (TN) (2 SWS)
Übersetzung deutsch-spanisch III (TN) (2 SWS)
Composiciön y readacción (TN) (2 SWS)
Hauptseminar Sprach-/Literaturwissenschaft (LN) (2 SWS)
Es ist 1 Leistungsnachweis zu erbringen.
Es sind 3 Teilnahmenachweise zu erbringen.
|
b) |
Um die obligatorische Zahl an SWS zu erfüllen, sind weitere
Lehrveranstaltungen nach freier Wahl zu besuchen (Vorlesungen,
Seminare, Übungen, etc.). |
|
| |
3.3 |
Zur besseren Übersicht sind die in Abs. 1.1 und Abs. 1.2 genannten
Studienanforderungen der folgenden tabellarischen Übersicht zu entnehmen.
|
M.A. Hauptfach |
M.A. Nebenfach |
Grundstudium |
33 SWS 3 LN / 10 TN |
22 SWS 2 LN / 9 TN |
Hauptstudium |
30 SWS 5 LN / 2 TN |
10 SWS 1 LN / 3 TN |
insgesamt |
63 SWS 8 LN / 12 TN |
32 SWS 3 LN / 11 TN |
M.A.- |
Hausarbeit |
ja |
nein |
Prüfung |
Klausur |
nein |
nein |
Mündl. Prüfung |
45 Min. |
30 Min. |
|
3.4 |
Der als Anhang beigefügte Studienplan dient als Vorschlag für einen
sinnvollen Aufbau des Studiums. |
4 |
In Pro- und Hauptseminaren werden Leistungsnachweise (LN) in der Regel aufgrund von Referaten bzw.
Hausarbeiten erworben. Der Erwerb eines Teilnahmenachweises (TN) setzt aktive, nicht zu
bewertende Teilnahme voraus. Vor der Meldung zur Magisterprüfung ist wenigstens eine
größere schriftliche Seminararbeit anzufertigen. |
§ 10
Zulassungsvoraussetzungen zu einzelnen Lehrveranstaltungen
Für die Teilnahme an den Einführungen sollten Sprachkenntnisse im Umfang der jeweils
verbindlichen Sprachkurse vorhanden sein..
Voraussetzung zum Besuch der Proseminare ist der Teilnahmenachweis über die jeweilige
Einführung (soweit angeboten). Im Hauptfach Französisch setzt die Teilnahme an
'Altfranzösisch I' den Teilnahmenachweis über die 'Einführung in die Sprachwissenschaft'
voraus.
Die Teilnahme an Veranstaltungen des Hauptstudiums setzt die bestandene Zwischenprüfung im jeweiligen
Fach voraus.
§ 11
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung Französisch besteht aus einer vierstündigen integrierten
Klausur, die sich aus einer Übersetzungsaufgabe (deutsch-französisch.) und Fragen zur Sprach- und
Literaturwissenschaft zusammensetzt.
Die Zwischenprüfung Italienisch besteht aus einer vierstündigen integrierten Klausur, die
sich aus einer Übersetzungsaufgabe (deutsch-italienisch) und Fragen zur Sprach- und Literaturwissenschaft
zusammensetzt.
Die Zwischenprüfung Spanisch besteht aus einer vierstündigen integrierten Klausur, die
sich aus einer Übersetzungsaufgabe (deutsch-spanisch) und Fragen zur Sprach- und Literaturwissenschaft
zusammensetzt.
§ 12
Magisterprüfung
Die Magisterprüfung wird in einem Hauptfach und zwei Nebenfächern abgelegt.
Im Hauptfach besteht die Magisterprüfung aus einer schriftlichen Arbeit im Umfang von ca
100 Seiten und einer mündlichen Prüfung von 45 Minuten Dauer. Die Bearbeitungszeit für
die Magisterarbeit beträgt in der Regel vier Monate, für empirische Arbeiten sechs Monate,
Im Nebenfach muß eine mündliche Prüfung im Umfang von 30 Minuten abgelegt werden.
Die Anmeldung zur Magisterprüfung kann erfolgen, wenn die unter § 9 der vorliegenden
Studienordnung aufgeführten Leistungen des Grund- und Hauptstudiums erbracht worden sind
und die sprachlichen Voraussetzungen (Lateinkenntnisse im Umfang des Kleinen Latinums
und funktionale Kenntnisse im Englischen) gegeben sind.
Einzelheiten regeln §§ 13 ff. der gültigen Magisterprüfungsordnung (MPO) 1998.
Wer die Magisterprüfung innerhalb der Regelstudienzeit nach ununterbrochenem Studium
ablegt, kann von der Freiversuchsregelung Gebrauch machen (§ 90 a UG). Das bedeutet, daß
ein fehlgeschlagener Versuch nicht angerechnet wird, und daß für bestandene Prüfungen
gegebenenfalls der Versuch zur Notenverbesserung unternommen werden kann. Im übrigen
wird auf § 20 MPO verwiesen.
Auskünfte zum Verfahren, sowie zu Studienzeiten, die nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet werden
(Sprachstudien, Krankheit, Mutterschutz, Auslandsstudium, Praktika, Gremienarbeit), erteilt das
Magisterprüfungsamt.
§ 13
Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen,
Einstufung in höhere Semester
Studienleistungen, die an anderen Universitäten oder vergleichbaren Institutionen im
Ausland erbracht worden sind, können unter bestimmten Bedingungen für das Studium der
Romanischen Philologie anerkannt werden. Einzelheiten regelt die Magisterprüfungsordnung
1998 § 7.
§ 14
Studienberatung
Allgemeine Studienberatung erteilt die Zentrale Studienberatung der Westfälischen
WilhelmsUniversität. Die Fachstudienberatung erfolgt durch vom Seminar benannte Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter des Lehrkörpers. Die Namen und Sprechzeiten der Fachstudienberaterinnen und
Fachstudienberater können dem Kommentierten Vorlesungsverzeichnis und den Aushängen im
Seminar entnommen werden. In den Zuständigkeitsbereich der Fachstudienberatung fallen Fragen zu
Studienvoraussetzungen, -planung und -durchführung.
Eine begleitende Studienberatung bei den Lehrenden des Romanischen Seminars wird dringend empfohlen.
Für alle Fragen, die die in dieser Studienordnung genannte Prüfungen, den Studiengang als
Ganzes, einen Fachwechsel oder ähnliches betreffen, ist das Magisterprüfungsamt zuständig,
§ 15
Inkrafttreten
Diese Studienordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der
Westfälischen Wilhelms-Universität am Tage nach Aushang in Kraft. Sie gilt für alle
Studierenden, die nach dem Inkrafttreten der Studienordnung ihr Studium aufnehmen.
Anhang
Studienplan Französisch |
|
|
Hauptfach |
Nebenfach |
Grundstudium |
|
|
1. Sem. |
Einführung Literaturwissenschaft |
TN |
TN |
1./2. Sem. |
Einführung Sprachwissenschaft |
TN |
TN |
2. Sem. |
Zweite romanische Sprache I |
TN |
TN |
1.-3. Sem. |
Übersetzung dt.-frz. I |
TN |
TN |
1.-3. Sem. |
Grammatik |
TN |
TN |
2./3. Sem. |
Proseminar Sprachwissenschaft |
LN |
LN |
2./3. Sem. |
Proseminar Literaturwissenschaft |
LN |
LN |
2./3. Sem. |
Zweite romanische Sprache II |
TN |
TN |
2./3. Sem. |
Sprachpraktische Übung nach Wahl
(Grammatik oder Übersetzung) |
TN |
--- |
3. Sem. |
Altfranzösisch |
TN |
--- |
4. Sem. |
Proseminar nach Wahl: Sprach-oder Literaturwissenschaft |
LN |
--- |
|
|
|
|
|
Hauptstudium |
|
|
5./6. Sem. |
Hauptseminar Sprachwissenschaft |
LN |
--- |
5./6. Sem. |
Hauptseminar Literaturwissenschaft |
LN |
--- |
5./6. Sem. |
Hauptseminar Sprach- oder Literaturwissenschaft |
--- |
LN |
5./6. Sem. |
Übersetzung dt.-frz. II |
LN |
TN |
5./6. Sem. |
Altfranzösisch II |
LN |
--- |
6./7. Sem. |
Proseminar in der zweiten romanischen Sprache oder falls nicht angeboten,
vergleichbares Seminar |
TN |
--- |
6./7. Sem. |
Fremdsprachlicher Fachaufsatz |
TN |
TN |
6./7. Sem. |
Hauptseminar nach Wahl Sprach- oder Literaturwissenschaft |
LN |
TN |
6./. Sem. |
Hauptseminar nach Wahl Sprach- oder Literaturwissenschaft |
--- |
TN |
Studienplan Italienisch |
|
|
Hauptfach |
Nebenfach |
Grundstudium |
|
|
1. Sem. |
Italienischer Mittelkurs |
TN |
TN |
2. Sem. |
Übersetzung dt.-it. für Anfänger |
LN |
TN |
2./3. Sem. |
Übersetzung it.-dt. |
TN |
--- |
2./3. Sem. |
Konversation (mit phonetischen Übungen) |
TN |
--- |
2./3. Sem. |
Zweite romanische Sprache I |
TN |
TN |
2.-4. Sem. |
Proseminar Sprachwissenschaft |
LN |
LN |
2.-4. Sem. |
Proseminar Literaturwissenschaft |
LN |
LN |
3./4. Sem. |
Zweite romanische Sprache II |
TN |
TN |
3./4. Sem. |
Proseminar nach Wahl: Sprach- oder Literaturwissenschaft |
LN |
--- |
|
|
|
|
|
Hauptstudium |
|
|
5.-7. Sem. |
Hauptseminar Sprachwissenschaft |
LN |
LN/TN |
5.-7. Sem. |
Hauptseminar Literaturwissenschaft |
LN |
LN/TN |
5.-7. Sem. |
Übersetzung dt.-it. f. Fortgeschrittene |
TN |
|
5.-7. Sem. |
Proseminar in der zweiten romanischen Sprache |
TN |
--- |
5.-7. Sem. |
Hauptseminar nach Wahl: Sprach- oder Literaturwissenschaft |
LN |
--- |
5.-7. Sem. |
Hauptseminar nach Wahl: Sprach- oder Literaturwissenschaft |
LN |
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Studienplan Spanisch |
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Hauptfach |
Nebenfach |
Grundstudium |
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1. Sem. |
Intensivkurs bzw. Einstufungsklausur Einführung Sprachwissenschaft |
TN |
TN |
Einführung Literaturwissenschaft |
TN |
TN |
1./2. Sem. |
Übersetzung dt.- sp. I |
TN |
TN |
2. Sem. |
Übersetzung sp. -dt. |
TN |
TN |
Zweite romanische Sprache I |
TN |
TN |
2./3. Sem. |
Proseminar nach Wahl: Sprach- oder Literaturwissenschaft |
LN |
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Ejercicios de gramática I |
TN |
TN |
Ejercicios de gramática II |
TN |
TN |
3./4. Sem. |
Übersetzung dt.- sp. II |
TN |
TN |
Zweite romanische Sprache II |
TN |
TN |
Konversation |
TN |
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Proseminar Sprachwissenschaft |
LN |
LN |
Proseminar Literaturwissenschaft |
LN |
LN |
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Hauptstudium |
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5./6. Sem. |
Proseminar in zweiter romanischer Sprache (Wenn nicht angeboten,
vergleichbares Seminar) |
TN |
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Composición y redacción |
TN |
TN |
6./7. Sem. |
Hauptseminar Literaturwissenschaft |
LN |
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Hauptseminar Sprachwissenschaft |
LN |
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Übersetzung dt.-span. III |
LN |
TN |
8. Sem. |
Hauptseminar nach Wahl: Literatur- oder Sprachwissenschaft |
LN |
TN |
Hauptseminar nach Wahl: Literatur- oder Sprachwissenschaft |
LN |
LN |
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Westfälischen Wilhelms-Universität
vom 1. Juli 1998.
Münster, den 10. September 1998 |
Der Rektor Prof. Dr. G. Dieckheuer |
Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen
Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von
Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08.02.1991 (AB Uni 91/1) hiermit
verkündet.
Münster, den 10. September 1998 |
Der Rektor Prof. Dr. G. Dieckheuer |
Alle Angaben ohne Gewähr - Verbindlich ist nur die gedruckte Ausgabe
Hans-Joachim Peter
Email: VDV12@uni-muenster.de
Informationskennung: AB80405
Datum: 1998-11-09