Studienordnung
des Studienfaches Politikwissenschaft
im Haupt- und Nebenfach
mit dem Abschluß Magisterprüfung
vom 10. September 1998


Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 85 Abs. 1 des Gesetzes über die Universitäten des Landes Nordrhein-Westfalen (Universitätsgesetz - UG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.08.1993 (GV.NW. S. 532), geändert durch Gesetz vom 01.07.1997 (GV.NW. S. 213) erläßt die Westfälische Wilhelms-Universität Münster folgende Studienordnung:


Gliederung

§ 1    Studienziele / Prüfungsordnung / Tätigkeitsfelder
§ 2    Veranstaltungsarten
§ 3    Zugangsvoraussetzungen
§ 4    Studienempfehlungen
§ 5    Regelstudienzeit / Anrechnungen
§ 6    Studienbeginn
§ 7    Umfang des Grundstudiums (GS) und Hauptstudiums (HAS) im Fach Politikwissenschaft. Nachweise, Bewertung, Beiträge, Zwischenprüfung
§ 8    Pflicht- und Wahlbereiche des Studiums, Studium von Schwerpunkten im HAS
§ 9    Studienschwerpunkte, Studienbereiche, Leistungsnachweise
§ 10    Abschluß des Hauptstudiums, Voraussetzungen für die Hochschulabschlußprüfungen
§ 11    Studienberatung
§ 12    Studienverlaufsplan
§ 13    Übergangsbestimmungen
§ 14    Inkrafttreten der Studienordnung

Anhang A   Studienverlaufspläne


Abkürzungsverzeichnis
 
AK   =   Aufbaukurs(e)
DS   =   Doktorandenseminare
E   =   Exkursion
GK   =   Grundkurs(e)
GS   =   Grundstudium
HAS   =   Hauptstudium
HS   =   Hauptseminar(e)
HSP   =   Hauptschwerpunkt
K   =   Kolloquien
LN   =   Leistungsnachweis(e)
MA/H   =   Magisterstudium Hauptfach
MA/N   =   Magisterstudium Nebenfach
MPO   =   Magisterprüfungsordnung
NSP   =   Nebenschwerpunkt
n. W.   =   nach Wahl
OK   =   Orientierungskurs(e)
OS   =   Oberseminar(e)
PS   =   Proseminar(e)
SWS   =   Semesterwochenstunden
UG   =   Gesetz über die Universitäten des Landes Nordrhein-Westfalen (Universitätsgesetz - UG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. August 1993, geändert durch Gesetz vom 1. Juli 1997 (GV.NW. S. 213).
V   =   Vorlesung(en)
ZSP   =   Zusatzschwerpunkt 
 

§ 1
Studienziele / Prüfungsordnung / Tätigkeitsfelder

(1)   Das Studium soll den Studierenden unter Berücksichtigung der Anforderungen und Veränderungen in der Berufswelt die erforderlichen fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden so vermitteln, daß sie zu wissenschaftlicher Arbeit, zur kritischen Einordnung der wissenschaftlichen Erkenntnis und zu verantwortlichem Handeln in einem freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat befähigt werden.

(2) Die Magisterprüfung bildet den Abschluß des ordnungsgemäßen Studiums nach der Ordnung für die Akademische Abschlußprüfung - Magisterprüfung - der Philosophischen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 17. Dezember 1997. Sie wird nach der vorgenannten Ordnung in einem Hauptfach und zwei Nebenfächern abgelegt und soll den Nachweis gründlicher Fachkenntnisse sowie im Hauptfach der Fähigkeit zu wissenschaftlichem Arbeiten erbringen. Demgemäß kann Politikwissenschaft als Hauptfach (MA/H) oder als Nebenfach (MA/N) studiert werden.

(3) Die Philosophische Fakultät verleiht aufgrund einer bestandenen Magisterprüfung den akademischen Grad der/des MAGISTRA ARTIUM bzw. MAGISTER ARTIUM (abgekürzt: M.A.).

(4) Wer ein fachwissenschaftliches Studium MA/H erfolgreich abgeschlossen hat, kann z.B. in den Tätigkeitsfeldern Öffentliche Verwaltung, Verbände, Parteien, Parlamente, Regierungen, gewerbliche Wirtschaft, Sozialforschungs- und Beratungsinstitute, Bildungsinstitutionen, Massenkommunikationseinrichtungen in den Einsatzbereichen Forschung, wissenschaftliche Beratung und Planung, Verwaltung, Organisation, Entscheidung, Durchführung, Fortbildung, Lehre, Dokumentation und Information sowie in weiteren Funktionen und in der Feldarbeit einen Berufsweg anstreben. Hierbei ist es in jedem Fall empfehlenswert, bezogen auf Tätigkeitsfeld und Einsatzbereiche, schon während des Studiums Schwerpunkte zu setzen und praktische Erfahrungen zu suchen.

§ 2
Veranstaltungsarten

(1)   Kurse umfassen in der Regel 2 SWS. Es gibt Grundkurse (GK) und Aufbaukurse (AK).
a)   Der Orientierungskurs (OK) gibt als Grundkurs I eine systematische Einführung in das Studium der Politikwissenschaft und soll in der Form einer Ringvorlesung stattfinden. Er ist durch ein Tutorium zu begleiten, wobei alle Lehrenden des Instituts sich selbst und ihre Arbeiten im Rahmen des Zeitplans eines Koordinators vorstellen. Eine Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten ergänzt die Vorstellung der Studiengebiete.
b) Grundkurse geben eine systematische Einführung in das Studium der Teilbereiche der Politikwissenschaft. Sie sind i.d.R. durch Tutorien zu begleiten.
c) Die Aufbaukurse (AK) dienen als Bindeglieder zwischen Grund- und Hauptstudium. Sie vermitteln die Grundlagen für den Schwerpunkt im Hauptstudium und stellen die Bandbreite möglicher Themen beispielhaft vor, indem mehrere exemplarische Themen gemeinsam bearbeitet werden.

(2) Vorlesungen (V) wenden sich im Grund- und Hauptstudium an Studierende aller Semester. Sie haben den Zweck, einen Überblick über einen bestimmten Bereich der Politikwissenschaft in der Form einer zusammenhängenden, systematischen Darstellung zu vermitteln; auch dienen sie der Vermittlung von Grund- und Spezialwissen sowie von methodischen Kenntnissen. Die Vorlesung umfaßt in der Regel 2 SWS.

(3) Seminare umfassen in der Regel 2 SWS. Es gibt Proseminare (PS), Hauptseminare (HS) und Oberseminare (OS). Absatz 6 bleibt unberührt.

a)   Proseminare (PS) sind Bestandteil des Wahlpflichtstudiums und des Wahlstudiums, und zwar in der Regel im Grundstudium. Sie haben den Zweck, Grundprobleme und Fragestellungen in einem Teilbereich der Politikwissenschaft zu vermitteln und dienen der Anleitung zum selbständigen wissenschaftlichen Arbeiten. Die Studierenden erarbeiten Beiträge für die Seminarsitzungen. Die vermittelten Grundprobleme und Fragestellungen sowie die geleisteten Beiträge werden intensiv diskutiert. Sie dienen den Zielen, Eigeninitiative von Studierenden zu fördern, eine annähernd vollständige Erarbeitung eines Themenbereiches durch alle Studierenden zu gewährleisten und einen wirklichen Austausch über den vermittelten Stoff zu erzielen. Alle Studierenden bereiten sich auf die jeweilige Sitzung vor, mehrere Studierende widmen sich schwerpunktartig dem Thema und übernehmen nach einer Anleitungsphase die Diskussionsleitung. Ein Einstieg in das jeweilige Thema kann auch durch alternative Vermittlungsformen wie Thesenpapiere oder in eigener Regie verfaßte kurze Essays ermöglicht werden.

b) Hauptseminare (HS) sind Bestandteil des Wahlpflichtstudiums und des Wahlstudiums im Hauptstudium. Sie haben den Zweck, wissenschaftliche Erkenntnisse zu erarbeiten und komplexe Problemstellungen mit Hilfe wissenschaftlicher Methoden zu beurteilen, und zwar durch von Studierenden vorbereitete Beiträge zu Einzelthemen. Die Studierenden tragen die selbständig erarbeiteten Ergebnisse vor. Diese werden diskutiert.

c) Oberseminare richten sich i. d. R. an Studierende, die bereits Leistungsnachweise des Hauptstudiums erworben haben. OS sollen über den den HS zugewiesenen Zweck hinaus in den spezifischen Forschungsstand eines oder mehrerer Teilgebiete des Faches einführen und die Teilnehmerinnen/Teilnehmer befähigen, dazu eigene Beiträge zu leisten.

(4) Kolloquien (K) sind Bestandteil des Wahlstudiums. Sie haben den Zweck, Studierende mit im wesentlichen abgeschlossenem Hauptstudium auf den Studienabschluß vorzubereiten. Kolloquien umfassen in der Regel 2 SWS.

(5) Exkursionen (E) wenden sich in der Regel an Studierende des Hauptstudiums. Eintägige oder mehrtägige Exkursionen dienen der Herstellung des Praxisbezuges zu Problemfeldern der Politikwissenschaft.

(6) Hauptseminare können als Projektkurse (PK) durchgeführt werden, d. h. als an Sachproblemen orientierte, von Lehrenden und Studierenden gemeinsam geplante und realisierte Forschungsvorhaben. Für Projektkurse gelten die für Hauptseminare in dieser Studienordnung getroffenen Regelungen entsprechend.

(7) Doktorandenseminare (DS) sind Forschungsseminare für Studierende mit abgeschlossenem Hauptstudium. Sie umfassen in der Regel 2 SWS.

(8) Proseminare können auch als interdisziplinäre Studiengruppen zu Problemen der Politikwissenschaft durchgeführt werden, deren Planung und Durchführung die Studierenden selbst übernehmen. Dabei gelten folgende Maßgaben:
  • Die Studierenden legen einer/einem hauptamtlichen Hochschullehrerin/Hochschullehrer des Instituts für Politikwissenschaft (= Betreuerin/Betreuer) ihrer Wahl Thema und Konzept der geplanten Studiengruppe vor. Auch alternative Studienformen wie Ausstellungen, Veranstaltungsprojekte oder Fallstudien sind dabei bevorzugt zu berücksichtigen;

  • die/der Betreuerin/Betreuer prüft, ob das Konzept den wissenschaftlichen Ansprüchen an ein Proseminar genügt;

  • die/der Betreuerin/Betreuer steht den Studierenden während der Dauer der Studiengruppe zur Verfügung und überzeugt sich davon, daß Durchführung und Ergebnisse der Studiengruppe einem Proseminar gleichwertig sind;

  • die Studiengruppe wird wie andere Lehrveranstaltungen angekündigt und in die Vorlesungsverzeichnisse aufgenommen. In der Studiengruppe kann unter Verantwortung der/des Betreuerin/Betreuers ein Leistungsnachweis erworben werden.


§ 3
Zugangsvoraussetzungen

(1)   Zugangsvoraussetzung für die Zulassung zum Studium ist die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder ein von zuständiger staatlicher Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis. Sonderregelungen für ausländische Studienbewerberinnen und Studienbewerber finden sich in § 68 UG.

(2) Für die Zulassung zu Proseminaren ist die vorherige Teilnahme am OK erforderlich und nachzuweisen. Ausnahmen können bei Wechsel des Studienortes oder auf Empfehlung einer/eines hauptamtlichen Studienberaterin/Studienberaters zugelassen werden.

(3) Für die Zulassung zu Hauptseminaren ist die bestandene Zwischenprüfung nachzuweisen.

(4) Für die Zulassung zu Doktorandenseminaren ist der Erwerb aller für den erfolgreichen Abschluß des MA/H bzw. MA/N erforderlichen Leistungsnachweise nachzuweisen.

(5) Für die Seminarteilnahme (PS, HS und OS) können die Veranstalter eine Teilnahme- und Arbeitsvereinbarung gegen Ende des dem Seminarsemester vorhergehenden Semesters vorsehen.


§ 4
Studienempfehlungen

(1)   Studierenden der Politikwissenschaft wird empfohlen, ihre sozialwissenschaftlichen Studien interdisziplinär auszulegen und in ihrem Studium zugleich Kenntnisse der Geschichtswissenschaft, der Rechtswissenschaft, insbesondere in den Bereichen des Öffentlichen, Staats- und Verwaltungsrechts, des Völker- und Europarechts und der Wirtschaftswissenschaften zu erwerben. Weitergehende Bestimmungen der Prüfungsordnungen bleiben unberührt.

(2) Bei allen Lehrveranstaltungen sind funktionelle Sprachkenntnisse, insbesondere des Englischen, für die Teilnahme und den erfolgreichen Abschluß förderlich.

(3) Es wird den Studierenden des Haupt- und Nebenfachstudiums empfohlen, sich unter Berücksichtigung ihrer Vorkenntnisse darum zu bemühen, zwei Fremdsprachen in Wort und Schrift zu beherrschen.

(4) Den Studierenden des Hauptfachstudiums wird empfohlen,
a)   den freien Bereich des Grundstudiums dazu zu nutzen, an EDV-Kursen für Sozialwissenschaften teilzunehmen;
b) Praktika von drei Monaten gemäß der Praktikumsordnung des Instituts zu absolvieren.

§ 5
Regelstudienzeit / Anrechnungen

(1)   Die Regelstudienzeit bis zum Erwerb eines ersten berufsqualifizierenden Abschlusses beträgt 9 Semester.

(2) Der Studienumfang beträgt im MA/H insgesamt 70 SWS und im MA/N 35 SWS.

(3) Die Anrechnung von Studienzeiten sowie von Studien- und Prüfungsleistungen, die an anderen Hochschulen oder in anderen Studiengängen erbracht worden sind, regelt die Magisterprüfungsordnung der Philosophischen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (§7).

§ 6
Studienbeginn

Das Studium kann in jedem Semester begonnen werden.

§ 7
Umfang des Grundstudiums (GS) und Hauptstudiums (HAS) im Fach Politikwissenschaft.
Nachweise, Bewertung, Beiträge, Zwischenprüfung

(1)   Der Umfang des ordnungsgemäßen fachwissenschaftlichen Studiums, unter Einschluß von Pflicht-, Wahlpflicht- und freien Bereichen, beträgt im Grundstudium im Hauptfach 35 SWS und im Nebenfach 20 SWS; im Hauptstudium im Hauptfach 35 SWS und im Nebenfach 15 SWS. Das Verhältnis von Pflicht-, Wahlpflicht- und freien Bereichen wird durch § 9 Abs. 2 dieser Studienordnung geregelt.

  MA/H MA/N
GS 35 SWS 20 SWS
HAS 35 SWS 15 SWS
Insgesamt 70 SWS 35 SWS

(2) Nachweise: Die Belegnachweise werden durch die ordnungsgemäße Eintragung der Lehrveranstaltung in das Studienbuch erbracht. Die Teilnahmenachweise werden durch Teilnahmescheine des Instituts, die von den Dozentinnen/Dozenten aufgrund ihrer Teilnahmekontrolle ausgestellt und unterzeichnet werden, erbracht. Leistungsnachweise erfordern die Teilnahme an der gesamten Lehrveranstaltung und eine mindestens mit "ausreichend" bewertete Leistung.
(3) Die einzelnen Leistungen werden gegebenenfalls im Grundstudium und Hauptstudium wie folgt bewertet:

sehr gut (1)   =  eine hervorragende Leistung;
gut (2) = eine Leistung, die erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegt;
befriedigend (3) = eine Leistung, die durchschnittlichen Anforderungen entspricht;
ausreichend (4) = eine Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen genügt;
nicht ausreichend (5) = eine Leistung, die wegen erheblicher Mängel den Anforderungen nicht mehr genügt.

(4) Die von Studierenden zu erbringenden Beiträge im Grund- und Hauptstudium können als Einzelarbeit oder als Gruppenarbeit angefertigt werden; als Gruppenarbeit jedoch nur dann, wenn eine Aufgabe vorgeschlagen werden kann, bei der die Form der Gruppenarbeit vertretbar ist. Die Gruppen sollen nicht mehr als drei Studierende umfassen. Bei einer Gruppenarbeit muß die selbständige Leistung jedes Gruppenmitgliedes klar erkennbar, klar bezeichnet und bewertbar sein.

(5) Die Zwischenprüfung zum Abschluß des Grundstudiums wird durch studienbegleitende Leistungen, die nach Anforderung und Verfahren einer Prüfungsleistung gleichwertig sind, ersetzt. Die §§ 9-12 der Magisterprüfungsordnung der Philosophischen Fakultät gelten entsprechend.

§ 8
Pflicht- und Wahlbereiche des Studiums,
Studium von Schwerpunkten im HAS

(1)   Das GS und das HAS sind in Pflichtbereich, Wahlpflichtbereich und freie Bereiche gegliedert.

(2) Pflichtbereiche sind obligatorische Inhalte des Studienganges. Wahlpflichtbereiche sind solche, von denen mit Rücksicht auf den angestrebten Abschluß eine bestimmte Anzahl gewählt werden muß. Wahlbereiche sind zusätzlich zu wählende Lehrveranstaltungen, auch in anderen Studiengängen, die die Studierenden frei wählen können.

(3) Im Grundstudium werden die Schwerpunkte (§ 9) in der Regel mit einem Proseminar oder einem Aufbaukurs und einer Vorlesung studiert. Diese Lehrveranstaltungen sollten, bezogen auf den jeweiligen Schwerpunkt bzw. Inhalt des Schwerpunktes, Überblickscharakter haben. Im Hauptstudium werden die Schwerpunkte als Hauptschwerpunkt, Nebenschwerpunkt oder Zusatzschwerpunkt studiert. Das Studium eines Schwerpunktes als Hauptschwerpunkt im Hauptfach bedeutet, daß die Teilnahme an drei Vorlesungen und zwei Hauptseminaren im Hauptschwerpunkt mit LN verpflichtend ist. Das Studium eines Schwerpunktes als Nebenschwerpunkt bedeutet, daß im Hauptfach die Teilnahme an zwei Vorlesungen und einem Hauptseminar mit LN verpflichtend ist; im Nebenfach ist die Teilnahme an einer Vorlesung und einem Hauptseminar mit LN erforderlich. Das Studium eines Schwerpunktes als Zusatzschwerpunkt bedeutet, daß die Teilnahme an einer Vorlesung und einem Hauptseminar im Zusatzschwerpunkt während des Hauptstudiums verpflichtend ist, jedoch kein Leistungsnachweis erworben werden muß.

§ 9
Studienschwerpunkte, Studienbereiche, Leistungsnachweise

(1)   Die Studieninhalte des Faches Politikwissenschaft sind folgenden, auch berufsfeldbezogenen, Schwerpunkten zugeordnet. Diese können auch exemplarisch und/oder vergleichend studiert werden. Dabei steht es der Zuordnung zu einem Schwerpunkt nicht entgegen, wenn bei seinem Studium die exemplarischen und/oder vergleichenden Teile einem anderen Schwerpunkt zuzuordnen sind. Die Anrechnung erworbener LN kann jedoch jeweils nur für einen Schwerpunkt erfolgen.

SCHWERPUNKT INHALTE (Exemplarisch)
1)  Theorie und Methoden Politische Philosophie,
Geschichte der politischen Ideen,
Methodenlehre und Wissenschaftstheorie
2)   Internationale Beziehungen Internationale Politik,
Außenpolitik, Europapolitik, Entwicklungspolitik,
Außenwirtschaftspolitik,
Friedens- und Konfliktforschung
3)   Vergleichende Politikwissenschaft Regierungs- und Verwaltungssysteme, Verwaltungspolitik
4)   Politisches System der Bundesrepublik Regierungs- und Verwaltungssystem,
mikro- und makroökonomisches System.
Medienpolitik, Politische Parteien,
Sozialpartner, Verbände und andere gesellschaftliche Vereinigungen
5)   Politikfeldstudien Finanz-, Sozial-, Umwelt- und Wirtschaftspolitik, Kommunalpolitik,
Geschlechterpolitik


(2) Studienbereiche und Leistungsnachweise

Fachstudium Bereiche Im Bereich
zu studieren
LNW SWS der Bereiche:
Pflicht Wahl-
pflicht
Frei
MA/H
(70 SWS)
GS
(35 SWS)
Pflicht GK I - GK IV 4 16    
Wahlpflicht PS oder AK,
1 V
1   4  
Frei Alle Veranstaltungsarten       15
Total GS   5 16 4 15
HAS
(35 SWS)
Pflicht
Wahlpflicht Ein Hauptschwerpunkt 2 12
Ein Nebenschwerpunkt 1 9
Andere Zusatzschwerpunkte 6
Frei Alle Veranstaltungsarten 8
Total HAS   3 27 8
MA/N
(35 SWS)
GS
(20 SWS)
Pflicht GK I 1 4
Wahlpflicht a) GK II - IV  
b) PS oder AK, 1 V
2*
6
4

Frei   6
Total GS   3 4 10 6
HAS
(15 SWS)
Pflicht
Wahlpflicht 1 Nebenschwerpunkt
1 Zusatzschwerpunkt
1

6
4

Frei Alle Veranstaltungsarten 5
Total HAS   1 10 5

* wobei mindestens ein Leistungsnachweis aus dem Bereich GK II - GK IV zu erbringen ist.

§ 10
Abschluß des Hauptstudiums,
Voraussetzungen für die Hochschulabschlußprüfungen

(1)   Der Abschluß des Hauptstudiums wird vom Institut bescheinigt, sobald die Anforderungen (§§ 5 - 9) erfüllt sind.
(2) Hiermit wird zugleich das ordnungsgemäße Studium der Politikwissenschaft im MA/H bzw. MA/N bescheinigt.

§ 11
Studienberatung

(1)   Um die wissenschaftlich fruchtbare und ordnungsgemäße Durchführung des Studiums und die intensive Nutzung der Regelstudienzeit zu gewährleisten, werden den Studierenden regelmäßig Studienberatungen angeboten. Die Studienberatung kann erfolgen durch
  • Hochschullehrerinnen/Hochschullehrer und wissenschaftliche Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des Instituts für Politikwissenschaft,
  • die Fachschaft Politikwissenschaft des Fachbereichs 6,
  • besondere Veranstaltungen zu Beginn des Semesters,
  • die zuständigen Prüfungsämter (soweit es um die Auslegung der Prüfungsordnung geht),
  • die Zentrale Studienberatung der Universität für allgemeine Fragen.

Studienanfängerinnen/Studienanfängern wird dringend empfohlen, die angebotenen Beratungen wahrzunehmen. Die Sprechzeiten der Studienberatung werden durch Aushang im Institut bekanntgegeben.

(2) Die laufende Beratung der Studienanfängerinnen/Studienanfänger am Institut für Politikwissenschaft erfolgt in der Regel durch die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter.

(3) Es wird dringend empfohlen, zur Beratung über die Anlage des Hauptstudiums gegen Abschluß des Grundstudiums die jeweils als Prüferinnen/Prüfer zugelassenen Lehrenden des Instituts für Politikwissenschaft aufzusuchen.

§ 12
Studienverlaufsplan

Die in dieser Studienordnung für den Pflichtbereich und Wahlpflichtbereich aufgestellten Anforderungen sind als Empfehlung in einem Studienverlaufsplan dargestellt (siehe Anhang A), in den die Studierenden zusätzlich in eigener Wahl die übrigen Studienerfordernisse integrieren können.

§ 13
Übergangsbestimmungen

(1)   Diese Studienordnung findet auf alle Studierenden Anwendung, die nach Inkrafttreten erstmalig für einen Magisterstudiengang an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster eingeschrieben werden, es sei denn, sie befinden sich bereits im Hauptstudium. Studierende, die sich bei Inkrafttreten dieser Studienordnung bereits im Studium befinden, führen das Studium nach der bislang geltenden Studienordnung zuende, es sei denn, daß sie die Anwendung der neuen Studienordnung spätestens bei der Zulassung zur Prüfung schriftlich beantragen; der Antrag ist unwiderruflich.
(2) Bei einem Wechsel des Hauptfaches nach Inkrafttreten dieser Studienordnung ist eine Anwendung der bisher geltenden Studienordnung nur dann möglich, wenn vor Inkrafttreten dieser Studienordnung Politikwissenschaft im Nebenfach studiert worden ist.
(3) Eine Anwendung früherer Studienordnungen ist nach Ablauf von sieben Jahren nach Inkrafttreten dieser Ordnung nicht mehr möglich.

>

§ 14
Inkrafttreten der Studienordnung

Diese Studienordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster am Tage nach Aushang in Kraft.




Anhang A

Studienverlaufsplan für das Hauptfachstudium Politikwissenschaft M.A.


Mögliche Studienschwerpunkte: Theorie und Methoden; Vergleichende Politikwissenschaft; Internationale Beziehungen; Politisches System der Bundesrepublik; Politikfeldstudien.


Semester

 
Grundkurse Vorlesungen Seminare
SWS

 
1 Grundkurs I
2 SWS
(LN)
Vorlesung
Internationale Beziehungen (n.W.)
2 SWS
  Einführung in die EDV
2 SWS
  8
Tutorium
Grundkurs I
2 SWS
2 Grundkurs II
2 SWS
(LN)
Vorlesung Theorie und Methoden (n.W.)
2 SWS
  PS 
Statistik
3 SWS
PS (n.W.)
2 SWS
(LN)
11
Tutorium
Grundkurs II
2 SWS
       
3 Grundkurs III
2 SWS
(LN)
Vorlesung Vergleichende Politikwissenschaft (n.W.)
2 SWS
  PS
Standardkurs
Ökonomie
2 SWS
  8
Tutorium
Grundkurs III
2 SWS
       
4 Grundkurs IV
2 SWS
(LN)
Vorlesung 
Politisches System der Bundesrepublik
2 SWS
  PS zur sozialwissenschaftlichen Methodenlehre
2 SWS
  8
Tutorium
Grundkurs IV
2 SWS
       

Zwischenprüfung (studienbegleitend)
 
5   Vorlesung
HSP
2 SWS
Vorlesung 
NSP
2 SWS
HS HSP
2 SWS
(LN)
HS
ZSP
2 SWS
10
  Vorlesung
HSP
2 SWS
     
6 Vorlesung
Ökonomie
(n.W.) 2 SWS
Vorlesung
Geschichte
(n.W.)
2 SWS
HS
(n.W.)
2 SWS
HS NSP
2 SWS
(LN)
8
7   Vorlesung
ZSP
2 SWS
Vorlesung
Öffentliches Recht
(n.W.)
2 SWS
HS HSP
2 SWS
(LN)
  8
    Vorlesung
Soziologie
(n.W.) 2 SWS
   
8   Vorlesung
HSP
2 SWS
Vorlesung
NSP
2 SWS
HS
(n.W.)
2 SWS
Examens-
kolloquium
3 SWS
9

Abschlußexamen
 


Studienverlaufsplan für das Nebenfachstudium Politikwissenschaft M.A.


Mögliche Studienschwerpunkte: Theorie und Methoden; Vergleichende Politikwissenschaft; Internationale Beziehungen; Politisches System der Bundesrepublik; Politikfeldstudien.


Semester

 
Grundkurse Vorlesungen Seminare
SWS

 
1 Grundkurs I
2 SWS
(LN)
        4
Tutorium
Grundkurs I
2 SWS
2 Grundkurs
II, III oder IV
2 SWS
(LN)
Vorlesung
(n.W.)
2 SWS
      6
Tutorium
Grundkurs
II, III oder IV
2 SWS
       
3 Grundkurs
II, III oder IV
2 SWS
    PN (n.W.)
2 SWS
(LN)
  6
Tutorium
Grundkurs
II, III oder IV
2 SWS
       
4   Vorlesung 
Soziologie / Geschichte / Ökonomie / Recht (n.W.)
2 SWS
  PS, AK, V
(n.W.)
2 SWS
  4

Zwischenprüfung (studienbegleitend)
 
5   Vorlesung
ZSP
2 SWS
  HS
(n.W.)
2 SWS
  4
6   Vorlesung
(n.W.)
2 SWS
  HS NSP
2 SWS
(LN)
  4
7   Vorlesung
NSP
2 SWS
  HS
ZSP
2 SWS
  4
8       HS
(n.W.)
3 SWS
  3

Abschlußexamen
 

Abkürzungen:

GK = Grundkurs n.W. = nach Wahl
HS = Hauptseminar PS = Proseminar
HSP = Hauptschwerpunkt SWS = Semesterwochenstunden
LN = Leistungsnachweis ZSP = Zusatzschwerpunkt
NSP = Nebenschwerpunkt




Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Westfälischen Wilhelms-Universität vom 27. Mai 1998.

Münster, den 10. September 1998 Der Rektor

Prof. Dr. G. Dieckheuer





Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08.02.1991 (AB Uni 91/1) hiermit verkündet.

Münster, den 10. September 1998 Der Rektor

Prof. Dr. G. Dieckheuer




Alle Angaben ohne Gewähr - Verbindlich ist nur die gedruckte Ausgabe

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Hans-Joachim Peter
Email: VDV12@uni-muenster.de
Informationskennung: AB80403
Datum: 1998-10-31 ---- 1998-11-09